Hallo,
ich habe mich im Mietvertrag zu Renovierungsarbeiten bei Einzug in meine neue Wohnung verpflichtet. Letzte Woche habe ich die Wohnung erhalten und im Übernahmeprotokoll auch die Mängelfreiheit der Wohnung unterschrieben. Beim tapeziren mußte ich jetzt leider feststellen, daß die Wände teilweise sehr "buckelig" sind, weil Putzarbeiten (wahrscheinlich Elektriker) sehr unsauber durchgeführt worden sind.
Mein Vermieter mein dazu, daß das typische Renovierungsarbeiten sind (Dübellöcher beseitigen, Unebenheiten der Wände verspachteln und ggf. abschleifen). Er sagt, das sind nur leichte Schönheitsfehler, aber wie das jetzt ist, hält ja auf den Wänden wahrscheinlich keine Tapete. :o( Kann ich meine Vermieter hier zur Abhilfe auffordern und wenn ja, wie, oder kann ich gar Mietminderung beantragen?
Danke, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.
Unebene Wände im Altbau
2. Februar 2003
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Frage vom 2. Februar 2003 | 11:43
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unebene Wände im Altbau
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#1
Antwort vom 7. Februar 2003 | 17:20
Von
Status: Beginner (89 Beiträge, 9x hilfreich)
Hi, kleiner Hasi,
vermutlich hast Du schlechte Karten, denn Du konntest die Wohnung besichtigen und hast sie auch als mängelfrei übernommen. Also kommt Mietminderung schon mal nicht in Frage. Wenn Du die Unebenheiten bei Besichtigung nicht bemerkt hast, können sie doch so schlimm nicht sein. Ich sehe eigentlich kein Problem, warum die Tapete nicht halten sollte.
Gruß Holly
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