Undichte Fenster - Mietminderung?

22. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
peitho
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Undichte Fenster - Mietminderung?

Hallo zusammen,
ich wohne seit September letzten Jahres in einer 2006 sanierten Altbauwohnung. Im Oktober habe ich die Hausverwaltung angeschrieben, dass die Fenster extrem undicht sind. Sie haben den Auftrag an das Tischlerunternehmen weitergegeben, aber erst jetzt, Ende März, werden die Fenster gemacht. Ich als Mieterin habe die Hausverwaltung und das Tischlerunternehmen während des Winters mehrfach kontaktiert und um Reparatur gebeten.
Der Gasverbrauch war über den gesamten Winter deutlich höher als auf dem Energieausweis.
Kann ich eine Art Schadensersatzanspruch oder Mietminderung zurückfordern?

Lg

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)


Ich gehe davon aus, dass die Fenster nicht kaputt, sondern lediglich alt, vllt. einfach verglast und zugig sind.
Sie haben die Wohnung mit diesen Fenstern angemietet - haben also keine Schadensersatzansprüche.

Was den Energieausweis angeht: Sie wohnen jetzt 6 Monate dort und es folgen noch weitere 6, bis man den Verbrauch mit den Angaben im Energieausweis abgleichen kann. Immerhin wird der VM ja nun tätig, was er u. U. gar nicht müsste.

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#2
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von peitho):
Der Gasverbrauch war über den gesamten Winter deutlich höher als auf dem Energieausweis.
Kann ich eine Art Schadensersatzanspruch oder Mietminderung zurückfordern?


Welcher Art ist der "Energieausweis", Verbrauchs- oder Bedarfsausweis? Bei Verbrauchsausweis kann der Verbrauch jedes Jahr ganz unterschiedlich sein, eben Verbrauch der jeweiligen Bewohner.

Schadensersatz bzw. Mietminderung steht Dir -wie zuvor beschrieben - nicht zu.

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#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Zitat (von peitho):
Der Gasverbrauch war über den gesamten Winter deutlich höher als auf dem Energieausweis.

Der Energieausweis ist gemäß den Vorschriften immer für das gesamte Gebäude zu erstellen und ist daher völlig ungeeignet für Ableitungen auf den Energiebedarf einer bestimmten Wohnung (Stichwort Lageunterschiede).

Die Schiene "Energieausweis" führt nicht weiter, denn schon von daher lässt sich daraus kein Anspruch ableiten auf "Energieverbrauch maximal Wert laut Energieausweis".
Dazu kommen dann noch die natürlichen Abweichungen wegen unterschiedlicher kalter/warmer Heizperioden und das unterschiedliche Nutzerverhalten bzw. unterschiedliche persönliche Wärmebedürfnisse der Nutzer.

Der Energieausweis ist lediglich ein Instrument des Gesetzgebers, das über die Marktschiene zu energiesparenden Investitionen führen soll. Ein Ziel wird mit Sicherheit erreicht: Wirtschaftsankurbelung. Ansonsten führen die zusätzliche Kosten/Investitionen zwar möglicherweise zu niedrigeren Heizkosten aber eben auch zu steigenden Mieten.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
Der Energieausweis ist gemäß den Vorschriften immer für das gesamte Gebäude zu erstellen und ist daher völlig ungeeignet für Ableitungen auf den Energiebedarf einer bestimmten Wohnung (Stichwort Lageunterschiede).

Stimmt, zudem fürs Vermieten reicht der Verbrauchsausweis aus, und da ist eben die Gewohnheit des Vormieters entscheidend.

Zitat (von Lolle):
Der Energieausweis ist lediglich ein Instrument des Gesetzgebers, das über die Marktschiene zu energiesparenden Investitionen führen soll. Ein Ziel wird mit Sicherheit erreicht: Wirtschaftsankurbelung. Ansonsten führen die zusätzliche Kosten/Investitionen zwar möglicherweise zu niedrigeren Heizkosten aber eben auch zu steigenden Mieten.

Die Wirtschaft wird sehr gut angekurbelt, die meisten Firmen haben volle Auftragsbücher. Für den Vermieter ist es Kostenneutral, die Modernisierungsumlage macht den Mieter zum Zahler. Und ob sich der eingesparte Verbrauch mit dem Mehr an Miete für den Mieter rechnet, sei immer dahin gestellt.

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#5
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Auch der Energie-Verbrauchsausweis ist für das ganze Gebäude.
Aber ein ganz prima und zudem völlig kostenloser "Verbrauchsausweis" für genau die betreffende Wohnung ist/sind die letzte(n) Betriebskostenabrechnung(en) des bisherigen Mieters.
Natürlich sind auch da die verschiedenen Einflussfaktoren zu bedenken.

Zitat (von 0815Frager):
Die Wirtschaft wird sehr gut angekurbelt ...
Ja, DIESES Ziel wird erreicht.

Unsere Regierung verfolgt mit ihren Instrumenten ihre Zwecke - und das sind nicht die der Verbraucher!
Wer z.B. mit Programmen eine Energetische Sanierung zu kalkuliert, der MUSS auf die Nase fallen:
http://www.sanierungskonfigurator.de
http://www.co2online.de/modernisieren-und-bauen/sanierung-modernisierung/energetische-sanierung-einfamilienhaus/

denn der Schönrechner der Regierung arbeitet nach diesen Regeln:
"Bei diesem Modellgebäude mit erheblichem Instandsetzungsbedarf betragen die energiebedingten Mehrkosten 124 €/m² und sind deutlich geringer als die „ohnehin" entstehenden Instandsetzungskosten in Höhe von 349 €/m². In die Wirtschaftlichkeitsberechnungen unter dieser Prämisse dürfen jedoch lediglich die energiebedingten Mehrkosten eingehen, denn die Kosten der reinen Instandsetzung wären aufgrund der erforderlichen Instandsetzung ohnehin angefallen.

Die Betrachtung der Wirtschaftlichkeit auf Basis der energiebedingten Mehrkosten entspricht genau den Vorgaben der EnEV, denn auch diese fordert Maßnahmen nur dann, wenn das jeweilige Bauteil ohnehin erneuert bzw. wärmegedämmt wird. Eine Verpflichtung für eine vorzeitige Verbesserung des Wärmeschutzes vor ohnehin stattfindenden Sanierungsmaßnahmen besteht dagegen nicht. Eine Ausnahme gibt es lediglich in bestimmten Fällen der Obergeschossdeckendämmung. "
http://www.iwu.de/fileadmin/user_upload/dateien/energie/sonstiges/IWU_2014_06319012__14002_Akteursbezogene_Wirtschaftlichkeit.pdf

Die angeblich tollen Amortisationszeiten kommen nämlich nur dadurch zustande, dass sämtliche "ohnehin"-Kosten nicht berücksichtigt werden. Eine energetische Modernisierungsma0nahme kommt erheblich teuerer und amortisiert sich erst erheblich später als laut "Schönrechner"!

Gerade "der kleine Vermieter" sollte sich auch mal dort die Ausführungen und Berechnungen zum Mietwohnungsbereich anschauen und insbesondere auf Seite 31 die Gesamtertragsrechnung/Eigenkapitalrendite für "Unterlassung (der energetischen Modernisierung)" die teilweise sogar trotz "Schönrechnung" die der energetischen Modernisierung toppt - MIT KfW-Zuschuss und dem ganzen nicht berücksichtigten zusätzlichen Verwaltungsaufwand und unter der Prämisse "Die Annahmen zur Wertsteigerung der Modernisierungsalternativen bzw. zum Wertverlust der Unterlassungsalternative, zur Senkung des Leerstandsrisikos und zu Mieterhöhungspotentialen haben dabei einen wesentlichen Einfluss auf das Ergebnis der Gesamtertragsrechnung."

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Ist doch egal, was auf dem Energieausweis steht. Wenn die Höhe der Heizkosten im Vergleich zu den Vorjahren nicht deutlich gestiegen ist, dann wird das nix mit den gesparten Kopeken aus einer Mietminderung. Dazu müssten SIe mal den Vormieter befragen, hier wäre jedoch zu klären, ob das Heizverhalten des Vormieters dem Ihren gleicht ... und wie man das beweisen möchte.

-- Editiert von AltesHaus am 25.03.2017 16:22

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
hier wäre jedoch zu klären, ob das Heizverhalten des Vormieters dem Ihren gleicht ... und wie man das beweisen möchte.

Woran gefühlt 99% solcher Begehren scheitern dürften ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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