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Und wieder einmal RAe Seiler und Kollegen

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Und wieder einmal RAe Seiler und Kollegen

Hallo liebe Foren-Mitglieder,

ich könnte Hilfe brauchen, respektive ein paar weitere Meinungen. Mein Lebensgefährte hat mittlerweile das zweite Schreiben von RAe Seiler und Kollegen erhalten. Da er aber sicher sagen kann keinen t-mobile Handyvertrag zu besitzen hat er das erste Schreiben ignoriert.
Nun macht er sich doch Sorgen, das an der Forderung der Telekom etwas dran sein könnte, da er vor seinem letzten Umzug vor knapp 5Jahren Kunde der T-Kom war. Nach einem Anruf im Callcenter der Telekom wird uns erklärt, mein Lebensgefährte habe im März 2010 einen Handyvertrag über thephonehouse abgeschlossen (mit Unterschrift), dieser läge der t-mobile vor und der Vertrag sei im September 2010 wieder gekündigt worden. Alle Rechnungsbeträge seien per Überweisung gezahlt worden. Wir haben dann um Kopie des zustandegekommenen Vertrages mit Unterschrift meines Lebensgefährten sowie Rechnungskopien gebeten, da uns das alles sehr dubios erscheint. Wir haben gar keinen t-mobile Vertrag und unsere Handyrechnungen werden immer sofort per Lastschrift abgebucht. Außerdem ist uns die Handynummer, die wir hätten besitzen sollen von t-mobile gar nicht bekannt. Bei RAe Seiler und Kollegen sagten man bei unserem Anruf wir hätten Glück gehabt das wir uns melden würden, einen Tag später wäre die Sache vor Gericht gegangen. Kopien der Forderungen oder des Vertrages kann man uns allerdings nicht zusenden, es läge nichts schriftliches vor, die Forderungen von t-mobile seien der Kanzlei auf elektronischem Wege zugegangen. So alt ist mein Lebensgefährte nun auch nicht, dass er Alzheimer hätte und vergessen würde wenn er einen Handyvertrag abschließt. Zumal er ja bereits einen hat…
Was können wir nun tun?
Vielen lieben Dank für eure Hilfe!


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von annelie25 am 08.02.2011 09:10
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Und wieder einmal RAe Seiler und Kollegen
Was sagt denn T-Mobile selbst dazu ? Wenn Seiler die Daten nur elektronisch bekommen hat,müsste die Papierform (d.h. Rechnungen) ja noch bei T-Mobile liegen,ergo dürften auch diese für die Zusendung von Rechnungskopien zuständig sein.

Desweiterne würde ich mal bei ThePhoneHouse anfragen,wie denn der Abschluß des Vertrages stattgefunden hat. Gerade bei Handyverträgen muss man sich nämlich meist mit einem Personalausweis identifizieren..und das muss ja irgendwann mal irgendwo stattgefunden haben. Zudem müsste auch t-mobile wissen,wohin die Rechnungen verschickt wurden und von welchem Konto die Zahlungseingänge stammen.


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von guest-12309.02.2011 09:16:49 am 08.02.2011 10:10
Status: Senior (129 Beiträge)
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>Und wieder einmal RAe Seiler und Kollegen
Hallo

Das Vorgehen der Anwälte sowie die Inkassounternehmen ist immer dasselbe. Einschüchterungsversuche sowie die Drohnungen mit Mahnbescheiden und Gerichtsklagen.

Was ihr gemacht habt , war auch richtig. teilt den Anwalt mit, daß er euch eine Kopie des Vertrages sowie die Einzelverbindungsnachweise zukommen lassen. ansonsten verweise ihn auf dem Rechtsweg.

Aber keine Sorge. Er wird euch bestimmt ein Mahnbescheid zukommen lassen. aber das ist nicht schlimm, denn das Mahngericht prüft nie, ob die Forderung berechtigt sei oder nicht. deshalb falls ihr ein Mahnbescheid bekommt, dann einfach widersprechen. Wenn die dann eine Klage erheben, dann sind die gezwungen, vorzutragen, wie die Forderung zustande gekommen war. das habe ich nun zum ersten Mal im Leben gehört, daß sowas nur auf elektronischen Weg passiert. wer was haben will, dann muß auch nachweisen.

Außerdeem muß man bei Vertragsabschluß seine Personalien hinterlassen( Kopie des Ausweises). ihr könnt dann beim Phonehaus erfragen, ob ihr Kunde da seid. Kann ja auch sein, daß jemand irgendwas verfälscht hat oder die Personalien von deinem Partner mißbraucht hat. Aber auf keinen Fall was überweisen

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"Diskutiere niemals mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herab und schlägt dich dort durc"


von guest-12302.03.2011 15:57:58 am 08.02.2011 10:13
Status: Legende (376 Beiträge)
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>Und wieder einmal RAe Seiler und Kollegen
Nur zur Klarstellung:
Es handelt sich NICHT um einen Vertrag mit der T-mobil.
Der Vertrag ist, wenn ich Ihre beschreibung des Sachverhalts richtig verstanden habe, mit "the phonehouse" zustande gekommen. Das aber nur am Rande.
Wenn sich Ihr Lebensgefährte sicher ist, in der fraglichen Zeit weder einen Vertrag abgeschlossen, noch einen Vertrag gekündigt zu haben, dann kann er natürlich der Rechtmäßigkeit der Forderung widersprechen (bitte machen Sie sich die Mühe, das schriftlich zu tun). Es kann immerhin sein, dass es sich um einen Identitätsdiebstahl handelt!?
Es kann aber auch einfach sein, dass der Name und die Adresse Ihres Partners aus der Bankverbindung ermittelt wurde und dass sich hier ein Fehler oder ein Zahlendreher eingeschlichen hat.
Also prüfen, ggf. anschreiben und um Klärung bitten. Es sollte sich leicht nachweisen lassen, ob vom Konto Ihres Partners (vorübergehend) Forderungen eingezogen worden sind. Ist dies der Fall, dann verstünde ich allerdings nicht, dass dies erst heute auffällt ...


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von anephan am 08.02.2011 10:14
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>Und wieder einmal RAe Seiler und Kollegen
Hallo Werniman.

Zu den Zahlungseingängen wollte t-mobile nichts sagen, ich fragte danach und wollte Bankdaten vergleichen. Aber ich habe um Zusendung Vertrag und Rechnungskopien gebeten.
Ach, auf die Idee thephonehouse wegen des Personalausweises bin ich noch nicht gekommen, danke! Das werde ich noch probieren.
Gibt es sonst noch was das ich tun kann? Sollte ich bei Rae Seiler etc. Widerspruch einlegen oder einfach abwarten?

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von annelie25 am 08.02.2011 10:15
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Und wieder einmal RAe Seiler und Kollegen
@anephan:

Aber nein, es wurde nie etwas vom Konto meines Partners abgebucht und t-mobile sagte ja auch die Rechnungsbeträge seien immer überwiesen aber nie per Lastschrift abgebucht worden. Ich setze mich also mit thephonehouse in Verbindung? denn dort wurde der Vertrag ja angeblich abgeschlossen und widerspreche der Forderung bei RA Seiler, richtig so?

@leonardou200

Vielen Dank für Deine Hilfe, ich bin ja doch recht unerfahren in so etwas!

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von annelie25 am 08.02.2011 10:20
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Und wieder einmal RAe Seiler und Kollegen
Das bringt alles nichts, insbesondere nicht Angelegenheiten
telefonisch klären zu wollen.
Warten Sie den Mahnbescheid ab, und erheben Sie Widerspruch.
Dann müssen die Forderungen begründet, und bewiesen werden.

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von xxsirodxx am 08.02.2011 11:05
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>Und wieder einmal RAe Seiler und Kollegen
Hallo,

mal so ein Gedanke. Trägt vielleicht nicht zu Lösung des Problems bei, könnte aber evtl. Auslöser sein.

Ein provisionsbezahlter Mitarbeiter von ThePhoneHouse schließt den Vertrag auf fremden Namen ab und bedient die Zahlungen solange selber, bis seine Frist zur Rückzahlung, im Kündigungsfall, der Provision abgelaufen ist.

Dann kündigt er den Vertrag wieder und stellt die Zahlungen ein. Der Zeitraum von 6-7 Monaten lässt sehr darauf schließen.

LG nero



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von nero070 am 08.02.2011 17:11
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>Und wieder einmal RAe Seiler und Kollegen
Ich glaube kaum, dass irgend ein Telekommunikationsunternehmen (mehr als) 6 Monate Grundgebühr an Provisionen verteilt ...


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von anephan am 09.02.2011 15:15
Status: Unsterblich (1194 Beiträge)
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>Und wieder einmal RAe Seiler und Kollegen
quote:
Aber nein, es wurde nie etwas vom Konto meines Partners abgebucht und t-mobile sagte ja auch die Rechnungsbeträge seien immer überwiesen aber nie per Lastschrift abgebucht worden.

Geht das überhaupt ?
Die Abbuchung der mtl Verbindungsentgelte per Lastschrift
sind doch normalerweise obligatorischer Vertrgasbestandteil
quote:
Warten Sie den Mahnbescheid ab, und erheben Sie Widerspruch.
Dann müssen die Forderungen begründet, und bewiesen werden.

Genau so ist es !
Spätestens bei der Klagebegründung müsste die Gegenseite Fakten liefern

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"http://www.youtube.com/watch?v=7NxcwCmpEvw&;feature=related"


von thehellion am 09.02.2011 18:24
Status: Tao (11225 Beiträge)
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>Und wieder einmal RAe Seiler und Kollegen
quote:
Geht das überhaupt ?
Die Abbuchung der mtl Verbindungsentgelte per Lastschrift
sind doch normalerweise obligatorischer Vertrgasbestandteil


Wir kennen es auch nicht anders und das ist mit ein Grund warum mir diese ganze Geschichte so seltsam vorkommt. Ich habe dann nochmal mit t-mobile telefoniert und die nächste Kundenbetreuerin sagte dann es wäre die alte Adresse hinterlegt, nur wohnen wir seit fast 5 Jahren nicht mehr dort. Wir warten jetzt den Mahnbescheid ab und die Post. Man wollte uns ja den angeblich unterschriebenen Vertrag und die Rechnungskopien ab. Aber schonmal vielen lieben Dank für die Hilfe, an alle hier!



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von annelie25 am 10.02.2011 07:10
Status: Frischling (5 Beiträge)
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