>Und wieder einmal RAe Seiler und Kollegen
Nur zur Klarstellung:
Es handelt sich NICHT um einen Vertrag mit der T-mobil.
Der Vertrag ist, wenn ich Ihre beschreibung des Sachverhalts richtig verstanden habe, mit "the phonehouse" zustande gekommen. Das aber nur am Rande.
Wenn sich Ihr Lebensgefährte sicher ist, in der fraglichen Zeit weder einen Vertrag abgeschlossen, noch einen Vertrag gekündigt zu haben, dann kann er natürlich der Rechtmäßigkeit der Forderung widersprechen (bitte machen Sie sich die Mühe, das schriftlich zu tun). Es kann immerhin sein, dass es sich um einen Identitätsdiebstahl handelt!?
Es kann aber auch einfach sein, dass der Name und die Adresse Ihres Partners aus der Bankverbindung ermittelt wurde und dass sich hier ein Fehler oder ein Zahlendreher eingeschlichen hat.
Also prüfen, ggf. anschreiben und um Klärung bitten. Es sollte sich leicht nachweisen lassen, ob vom Konto Ihres Partners (vorübergehend) Forderungen eingezogen worden sind. Ist dies der Fall, dann verstünde ich allerdings nicht, dass dies erst heute auffällt ...
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von anephan am 08.02.2011 10:14
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