Und wieder einmal RAe Seiler und Kollegen

8. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
annelie25
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Und wieder einmal RAe Seiler und Kollegen

Hallo liebe Foren-Mitglieder,

ich könnte Hilfe brauchen, respektive ein paar weitere Meinungen. Mein Lebensgefährte hat mittlerweile das zweite Schreiben von RAe Seiler und Kollegen erhalten. Da er aber sicher sagen kann keinen t-mobile Handyvertrag zu besitzen hat er das erste Schreiben ignoriert.
Nun macht er sich doch Sorgen, das an der Forderung der Telekom etwas dran sein könnte, da er vor seinem letzten Umzug vor knapp 5Jahren Kunde der T-Kom war. Nach einem Anruf im Callcenter der Telekom wird uns erklärt, mein Lebensgefährte habe im März 2010 einen Handyvertrag über thephonehouse abgeschlossen (mit Unterschrift), dieser läge der t-mobile vor und der Vertrag sei im September 2010 wieder gekündigt worden. Alle Rechnungsbeträge seien per Überweisung gezahlt worden. Wir haben dann um Kopie des zustandegekommenen Vertrages mit Unterschrift meines Lebensgefährten sowie Rechnungskopien gebeten, da uns das alles sehr dubios erscheint. Wir haben gar keinen t-mobile Vertrag und unsere Handyrechnungen werden immer sofort per Lastschrift abgebucht. Außerdem ist uns die Handynummer, die wir hätten besitzen sollen von t-mobile gar nicht bekannt. Bei RAe Seiler und Kollegen sagten man bei unserem Anruf wir hätten Glück gehabt das wir uns melden würden, einen Tag später wäre die Sache vor Gericht gegangen. Kopien der Forderungen oder des Vertrages kann man uns allerdings nicht zusenden, es läge nichts schriftliches vor, die Forderungen von t-mobile seien der Kanzlei auf elektronischem Wege zugegangen. So alt ist mein Lebensgefährte nun auch nicht, dass er Alzheimer hätte und vergessen würde wenn er einen Handyvertrag abschließt. Zumal er ja bereits einen hat…
Was können wir nun tun?
Vielen lieben Dank für eure Hilfe!


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13 Antworten
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#1
 Von 
guest-12309.02.2011 09:16:49
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 39x hilfreich)

Was sagt denn T-Mobile selbst dazu ? Wenn Seiler die Daten nur elektronisch bekommen hat,müsste die Papierform (d.h. Rechnungen) ja noch bei T-Mobile liegen,ergo dürften auch diese für die Zusendung von Rechnungskopien zuständig sein.

Desweiterne würde ich mal bei ThePhoneHouse anfragen,wie denn der Abschluß des Vertrages stattgefunden hat. Gerade bei Handyverträgen muss man sich nämlich meist mit einem Personalausweis identifizieren..und das muss ja irgendwann mal irgendwo stattgefunden haben. Zudem müsste auch t-mobile wissen,wohin die Rechnungen verschickt wurden und von welchem Konto die Zahlungseingänge stammen.


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#2
 Von 
guest-12302.03.2011 15:57:58
Status:
Schüler
(370 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo

Das Vorgehen der Anwälte sowie die Inkassounternehmen ist immer dasselbe. Einschüchterungsversuche sowie die Drohnungen mit Mahnbescheiden und Gerichtsklagen.

Was ihr gemacht habt , war auch richtig. teilt den Anwalt mit, daß er euch eine Kopie des Vertrages sowie die Einzelverbindungsnachweise zukommen lassen. ansonsten verweise ihn auf dem Rechtsweg.

Aber keine Sorge. Er wird euch bestimmt ein Mahnbescheid zukommen lassen. aber das ist nicht schlimm, denn das Mahngericht prüft nie, ob die Forderung berechtigt sei oder nicht. deshalb falls ihr ein Mahnbescheid bekommt, dann einfach widersprechen. Wenn die dann eine Klage erheben, dann sind die gezwungen, vorzutragen, wie die Forderung zustande gekommen war. das habe ich nun zum ersten Mal im Leben gehört, daß sowas nur auf elektronischen Weg passiert. wer was haben will, dann muß auch nachweisen.

Außerdeem muß man bei Vertragsabschluß seine Personalien hinterlassen( Kopie des Ausweises). ihr könnt dann beim Phonehaus erfragen, ob ihr Kunde da seid. Kann ja auch sein, daß jemand irgendwas verfälscht hat oder die Personalien von deinem Partner mißbraucht hat. Aber auf keinen Fall was überweisen

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"Diskutiere niemals mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herab und schlägt dich dort durc"

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#3
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Nur zur Klarstellung:
Es handelt sich NICHT um einen Vertrag mit der T-mobil.
Der Vertrag ist, wenn ich Ihre beschreibung des Sachverhalts richtig verstanden habe, mit "the phonehouse" zustande gekommen. Das aber nur am Rande.
Wenn sich Ihr Lebensgefährte sicher ist, in der fraglichen Zeit weder einen Vertrag abgeschlossen, noch einen Vertrag gekündigt zu haben, dann kann er natürlich der Rechtmäßigkeit der Forderung widersprechen (bitte machen Sie sich die Mühe, das schriftlich zu tun). Es kann immerhin sein, dass es sich um einen Identitätsdiebstahl handelt!?
Es kann aber auch einfach sein, dass der Name und die Adresse Ihres Partners aus der Bankverbindung ermittelt wurde und dass sich hier ein Fehler oder ein Zahlendreher eingeschlichen hat.
Also prüfen, ggf. anschreiben und um Klärung bitten. Es sollte sich leicht nachweisen lassen, ob vom Konto Ihres Partners (vorübergehend) Forderungen eingezogen worden sind. Ist dies der Fall, dann verstünde ich allerdings nicht, dass dies erst heute auffällt ... :)

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
annelie25
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Werniman.

Zu den Zahlungseingängen wollte t-mobile nichts sagen, ich fragte danach und wollte Bankdaten vergleichen. Aber ich habe um Zusendung Vertrag und Rechnungskopien gebeten.
Ach, auf die Idee thephonehouse wegen des Personalausweises bin ich noch nicht gekommen, danke! Das werde ich noch probieren.
Gibt es sonst noch was das ich tun kann? Sollte ich bei Rae Seiler etc. Widerspruch einlegen oder einfach abwarten?

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
annelie25
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

@anephan:

Aber nein, es wurde nie etwas vom Konto meines Partners abgebucht und t-mobile sagte ja auch die Rechnungsbeträge seien immer überwiesen aber nie per Lastschrift abgebucht worden. Ich setze mich also mit thephonehouse in Verbindung? denn dort wurde der Vertrag ja angeblich abgeschlossen und widerspreche der Forderung bei RA Seiler, richtig so?

@leonardou200

Vielen Dank für Deine Hilfe, ich bin ja doch recht unerfahren in so etwas!

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#6
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Das bringt alles nichts, insbesondere nicht Angelegenheiten
telefonisch klären zu wollen.
Warten Sie den Mahnbescheid ab, und erheben Sie Widerspruch.
Dann müssen die Forderungen begründet, und bewiesen werden.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

mal so ein Gedanke. Trägt vielleicht nicht zu Lösung des Problems bei, könnte aber evtl. Auslöser sein.

Ein provisionsbezahlter Mitarbeiter von ThePhoneHouse schließt den Vertrag auf fremden Namen ab und bedient die Zahlungen solange selber, bis seine Frist zur Rückzahlung, im Kündigungsfall, der Provision abgelaufen ist.

Dann kündigt er den Vertrag wieder und stellt die Zahlungen ein. Der Zeitraum von 6-7 Monaten lässt sehr darauf schließen.

LG nero



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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Ich glaube kaum, dass irgend ein Telekommunikationsunternehmen (mehr als) 6 Monate Grundgebühr an Provisionen verteilt ... :)

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Aber nein, es wurde nie etwas vom Konto meines Partners abgebucht und t-mobile sagte ja auch die Rechnungsbeträge seien immer überwiesen aber nie per Lastschrift abgebucht worden.

Geht das überhaupt ?
Die Abbuchung der mtl Verbindungsentgelte per Lastschrift
sind doch normalerweise obligatorischer Vertrgasbestandteil
quote:
Warten Sie den Mahnbescheid ab, und erheben Sie Widerspruch.
Dann müssen die Forderungen begründet, und bewiesen werden.

Genau so ist es !
Spätestens bei der Klagebegründung müsste die Gegenseite Fakten liefern

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"http://www.youtube.com/watch?v=7NxcwCmpEvw&feature=related"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
annelie25
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

quote:
Geht das überhaupt ?
Die Abbuchung der mtl Verbindungsentgelte per Lastschrift
sind doch normalerweise obligatorischer Vertrgasbestandteil


Wir kennen es auch nicht anders und das ist mit ein Grund warum mir diese ganze Geschichte so seltsam vorkommt. Ich habe dann nochmal mit t-mobile telefoniert und die nächste Kundenbetreuerin sagte dann es wäre die alte Adresse hinterlegt, nur wohnen wir seit fast 5 Jahren nicht mehr dort. Wir warten jetzt den Mahnbescheid ab und die Post. Man wollte uns ja den angeblich unterschriebenen Vertrag und die Rechnungskopien ab. Aber schonmal vielen lieben Dank für die Hilfe, an alle hier!



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#11
 Von 
broro
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Wir haben auch einen Vertrag mit der Telekom gekündigt, weil die Leistung nicht zu Stande gekommen ist. Haben 5 Monate für nichts bezahlt und dann nicht mehr bezahlt. Gleichzeitig hat uns die Telekom gekündigt, weil wir nicht mehr bezahlt haben.
Es kamen zwei Schreiben von der Telekom mit der Aussage, dass wir eine Schlussrechnung wegen Ausgleich des Kontos bekommen werden. Was kam war aber ein Schreiben von Seiler & Kollegen und keine Schlussrechnung.
Daraufhin habe ich die Restsumme an die Telekom überwiesen, nicht an S&K. Habe auch S&K mitgeteilt, dass ich das Geld an die Telekom bezahlt habe und ihre Forderungen nicht akzeptiere.
Jetzt kommt aber die Frechheit:
Obwohl das Geld auf das Konto der Telekom gegangen ist, haben S&K von diesem Betrag (Wie kommen die an das Geld auf dem Konto der Telekom?) dreist ihre eigenen Forderungen abgesetzt und für den Rest einen Mahnbescheid geschickt. Danach soll ich der Telekom noch Geld schulden plus Kosten. Habe dem ganz entspannt widersprochen, war mir sicher, damit kommen sie vor Gericht nicht durch. Das wissen die selber auch, darum machen die was anderes.
Sie lassen den gemahnten Betrag bei der SCHUFA eintragen als Forderung der Telekom, dabei hat die Telekom ihr Geld bekommen, habe dort lt. Auskunft nichts mehr offen stehen. Wenn ich den Eintrag wieder loswerden will, muss ich denen ihr Geld doch noch überweisen plus aufgelaufene Zinsen für jeden Monat.
Soviel zum Thema: "... gelassen dem Mahnbescheid widersprechen".
Weiß jemand, wie man aus der Nummer wieder rauskommt ?

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
_T_
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 214x hilfreich)

@broro:
Ich frage mich gerade, weshalb du überhaupt etwas an die Telekom überwiesen hast. Wenn diese die geschuldete Vertragsleistung nicht erbracht hat, bist du auch nicht zur Zahlung eines Entgelts verpflichtet.

Abgesehen davon: Wenn statt der angekündigten Rechnung sofort die Mahnung gekommen ist, musst du die Kosten für die erste "verzugsbegründende" Mahnung nicht ersetzen. Wenn du auf diese erste Mahnung sofort gezahlt hast, haben die Rechtsanwälte definitiv keinen Anspruch auf irgendwelche Gebühren.

Bist du dir überhaupt sicher, dass der Schufa-Eintrag tatsächlich besteht? Oder wurde das bis jetzt lediglich angedroht? Bei der von dir geschilderten Situation hätte eine Klage auf Löschung des Schufa-Eintrags 100% Erfolgsaussichten.

Wenn dir die Telekom sogar bestätigt, dass die Forderung erfüllt ist, wende dich direkt an die Schufa:

quote:
Unvollständige oder unzutreffende Angaben in Ihrer Auskunft werden selbstverständlich schnellst¬möglich und kostenlos aktualisiert! Daher bitten wir Sie, uns Ihr Anliegen kurz schriftlich darzustellen.SCHUFA Holding AG
Postfach 56 40,
30056 Hannover
Haben Sie Dokumente, die den Sachverhalt darlegen (Quittungen, Löschungsbescheid oder ähnliches)? Eine Kopie hiervon hilft uns bei der schnellen Bearbeitung weiter! Häufig müssen wir zur Klärung eine Rückfrage bei unserem Vertragspartner stellen – bei dem Unternehmen, das uns die von Ihnen angemerkte Information geliefert hat. In der Regel tun wir das noch am gleichen Tag. Wir setzen uns auch für Sie ein, schnellstmöglich eine Antwort zu erhalten.


-- Editiert _T_ am 01.09.2011 23:44

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
broro
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für den Hinweis, werde nachher gleich an die SCHUFA schreiben.
Es ging um den Zugang ins Internet über einen Laptop. Der von der Telekom gelieferte Stick ließ sich aber nicht dafür verwenden. Nach langem Hin und Her haben wir nicht mehr bezahlt und zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt. Gleichzeitig hat die Telekom gekündigt, weil wir kein Geld mehr bezahlt haben.
Darüber rege ich mich ja noch nicht einmal auf. Aber dass Seiler & Kollegen von dem Geld, das ich als Restzahlung auf das Konto der Telekom überwiesen habe, einfach was für sich wegnehmen und dann den fehlenden Betrag als Forderung der Telekom bei der SCHUFA eintragen lassen, das ist doch der eigentliche Betrug.

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