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Und die Wiederholungstäter?

AFP VOM 3.4.2002 | Ratgeber - Verfahrensrecht | 726955 Aufrufe
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Vorstrafe, Führungszeugnis, vorbestraft, Bundeszentralregister

Wenn ein zweites Mal gegen Sie eine Strafe verhängt wurde oder ein Richter über eine zweite Tat zu urteilen hat, kann sich dies auf das Bundeszentralregister, das Führungszeugnis und die Bewährung auswirken.

Strafzumessung

In der Regel ist es so, dass Gerichte keine besondere Milde mehr walten lassen, wenn ein Täter schon öfters gegen das Gesetz verstoßen hatte. Die Normen des Strafgesetzbuches schreiben nämlich nur die Strafrahmen vor, in denen sich der Richter bewegen kann, um ein angemessenes Strafmaß für den Täter zu finden. Wenn Vorstrafen vorliegen, wird der Richter voraussichtlich höhere Strafen verhängen als bei einem ersten Verstoß.

Bewährungsstrafen

Eine Bewährungsstrafe wird gegen Sie verhängt, um Ihnen Gelegenheit zu geben, durch gute Führung einen Straferlass zu erhalten. Eine Bewährung kann dann erfolgen, wenn das gegen Sie verhängte Strafmass nicht mehr als zwei Jahre beträgt. Die Bewährungszeit kann zwischen zwei und fünf Jahren liegen und wird häufig mit Bewährungsauflagen versehen. Diese Auflagen können z.B. Schadenswiedergutmachung, Geldbuße, Arbeitsaufnahme oder Unterhaltszahlung sein.

Verstoßen Sie innerhalb der Bewährungszeit gegen die gute Führung, indem Sie neue Straftaten begehen oder die Bewährungsauflagen nicht erfüllen, so kann die Aussetzung der Strafe zur Bewährung gestrichen werden. Das zunächst zur Bewährung ausgesetzte Urteil tritt dann in Kraft und die darin enthaltene Strafe wird ausgeführt. Haben Sie eine weitere Straftat begangen und wurde deshalb die Bewährung storniert, so besteht neben dem ersten Urteil noch das zweite, das Sie ebenfalls verbüßen müssen. Auch wird das zweite Urteil meist nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden.

Der Wiederruf der Bewährung hat auch zur Folge, das nun Eintragungen in das Führungszeugnis vorgenommen werden. Grundsätzlich wird eine erste Bewährungsstrafe zwar nicht eingetragen, diese Ausnahme erlischt jedoch durch Ihren Verstoß.

Sind Sie ein zweites mal straffällig geworden, so wird die zweite Strafe ohnehin in das Führungszeugnis eingetragen, unabhängig von der Höhe der Strafe. Ab dem zweiten Eintrag ins Bundeszentralregister bleibt auch das Führungszeugnis nicht mehr "sauber".

Zweite Strafe

Es kann natürlich auch sein, dass Sie in einem ersten Strafverfahren lediglich eine Geldstrafe zahlen mussten. Liegt diese unter 90 Tagessätzen, so findet man diese nicht im Führungszeugnis, sondern nur im Bundeszentralregister. Werden Sie nun erneut straffällig und eine weitere Geldstrafe, egal welcher Höhe, wird verhängt, so werden beide Strafen im Führungszeugnis vermerkt. Ist die zweite Strafe eine Freiheitsstrafe, so werden ebenfalls beide Strafen im Führungszeugnis aufgenommen.

Tilgung der Einträge

Sind im Bundeszentralregister oder im Führungszeugnis mehrere Einträge zu Strafen vermerkt, so ändern sich die Tilgungsfristen gewaltig. Bei mehreren Eintragungen wird erst dann gelöscht, wenn für alle Eintragungen die Tilgungsfristen abgelaufen sind.

Ist im Bundeszentralregister eine Eintragung vorhanden, die sich auf eine Geldbuße von z.B. 75 Tagessätzen bezieht, so würde diese nach fünf Jahren getilgt. Werden Sie nach vier Jahren wegen eines Sexualdeliktes belangt, so würde diese Straftat erst nach 20 Jahren gelöscht. Die bereits eingetragene Geldstrafe bliebe aber so lange eingetragen, bis das Sexualdelikt gelöscht werden könnte, also annähernd 24 Jahre. Ohne diesen zweiten Eintrag könnte die erste Strafe hingegen nach fünf Jahren gestrichen werden.

So ist es auch beim Führungszeugnis. Hier gelten zwar etwas kürzere Tilgungsfristen, aber die gleichen Grundsätze. Eine Geldstrafe könnte nach drei Jahren gelöscht werden. Sexualdelikte nach 15 Jahren. Auch hier kann es passieren, dass eine Geldstrafe nahezu 18 Jahre im Führungszeugnis bleibt, sofern Sie vor dem Tilgungszeitpunkt eine Sexualstraftat begehen und gegen Sie eine Strafe erlassen wird.


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Seite 1: Vorstrafe und Bundeszentralregister - Was bedeutet das alles?
Seite 2: Wann ist man vorbestraft?
Seite 3: Was ist das Bundeszentralregister und was wird darin eingetragen?
Seite 4: Wer kann das Bundeszentralregister einsehen?
Seite 5: Kann ich mich trotz einer Eintragung im Bundeszentralregister als nicht vorbestraft bezeichnen?
Seite 6: Was genau ist das Führungszeugnis?
Seite 7: Was ist das Führungszeugnis für Behörden?
Seite 8: Werden die Einträge irgendwann gelöscht?
Seite 9: Und die Wiederholungstäter?

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