Unbewohntes Haus - Steuerliche Absetzbarkeit

6. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
Philosoph75
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 14x hilfreich)
Unbewohntes Haus - Steuerliche Absetzbarkeit

Hallo!

Kann man Instandhaltungs- bzw. Renovierungskosten für das Jahr 2003 steuerlich absetzen, wenn ein Haus/Grundstück unbewohnt gewesen ist?

Etwaige Maßnahmen:

1. Bäume fällen
2. Reparaturen
3. sonstige Kosten

Das Haus/Grundstück soll nicht vermietet werden.
Gegebenenfalls wird das Objekt im Jahr 2004 verkauft?

Vielen Dank!
Möglicherweise

Vielen Dank!!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Solange das Haus nicht vermietet ist, können auch keine Ausgaben steuerlich abgezogen werden, da ja keine Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung vorliegen, die gemindert werden könnten.

Wenn Sie das Haus aber dieses Jahr verkaufen und der Verkauf nicht steuerfrei ist, da er noch innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren liegt, dann hätten Sie aus dem Verkauf auch Einnahmen, von denen Ausgaben abgezogen werden könne. Bin mir allerdings nicht sicher, ob es eine Möglichkeite gibt die Kosten von 2003 von Gewinnen aus 2004 abzuziehen.

Gruß
MCNeubert

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Philosoph75
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 14x hilfreich)

Guten Tag MCNeubert,

zunächst bedanke ich mich für Ihre umfassende Antwort.

Dazu habe ich eine kurze Nachfrage:

Gilt etwas anderes, wenn der notarielle Kaufvertrag im November 2003 bereits abgeschlossen wurde?

Es grüßt Sie

Philosoph7´5

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Meiner Ansicht nach ist nicht das Datum des Vertragsschlusses maßgebend sonder die Zahlung des Kaufpreises. Wenn das Geld erst 2004 fließt, müssen die Einnahmen auch erst 2004 versteuert werden, also können von diesen Einnahmen auch nur Ausgaben aus 2004 abgezogen werden.

Es gibt da aber eine Sonderbehandlung bei Grundstücken - insbesondere bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsgebieten und bei Baudänkmälern.

Kenne mich da aber nicht gut genug aus um sichere Auskunft geben zu können.

Gruß
MCNeubert

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Philosoph75
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 14x hilfreich)

@ MCNeubert

Vielen Dank!

Der Kaufpreis ist am 30.12.2003 auf dem vom Notar eingerichteten Anderkonto eingegangen.

Gruß

Philosoph75

1x Hilfreiche Antwort

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