Unberechtigte Schufa Datenanfrage?

27. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
fb368953-44
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unberechtigte Schufa Datenanfrage?

Hallo,

Bei einer Routinemäßigen Überprüfung meiner bei der Schufa gespeicherten Daten bin ich über einen Eintrag mit der Bezeichnung "Anfrage Inkasso", welcher aus einer Schufa Anfrage im Februar diesen Jahres stammt, gestolpert.

Ich habe das anfragende Unternehmen kontaktiert mit der bitte mir mitzuteilen um welche Forderung oder Angelegenheit es hier geht, prompt habe ich auch folgende Antwort erhalten:

"unter dem Az.: XXX erfolgte eine Kreditwürdigkeitsprüfung der Firma "xxx" für die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, Bad Homburg, die positiv ausgefallen ist. Bezüglich Forderungen der Wettbewerbszentral bitten wir Sie direkt mit unserem Auftraggeber in Kontakt zu treten: http://www.wettbewerbszentrale.de/de/home/"

Nun hat mich diese Antwort sehr überrascht. Die Wettbewerbszentrale hat mich wg. einer Vertragsstrafe aus einer Unterlassungserklärung im Februar verklagt. Die Verhandlung war jetzt vor etwa 2 Wochen, sogar mit einem relativ zufriedenstelenden Ergebnis da die geforderte Vertragsstrafe von EUR 4000 auf EUR 1500 im Urteil reduziert wurde. Mein Rechtsanwalt bat mich den Betrag noch nicht zu bezahlen da beide Seiten Theoretisch noch Berufung einlegen könnten. Im Anschluß wird der Betrag natürlich bezahlt.

Ich finde dieses zum einen ein sehr Fragwürdiges verhalten, wäre die Auskunft Negativ ausgefallen hätten die mich wohlmöglich garnicht verklagt? Das hätte natürlich viel Geld gespart...

Weiter heißt es von der Schufa z.B. "jeder Kreditgeber im weiteren Sinne, das heißt jeder, der mit einer Ware oder Dienstleistung in Vorleistung tritt, hat ein berechtigtes Interesse daran, Informationen über die Kreditwürdigkeit seines Kunden zu erhalten. Bei Vertragsabschluss, aber auch während der Abwicklung
eines Vertrages ist es daher zulässig, eine Auskunft bei der SCHUFA auch ohne die Zustimmung des Verbrauchers oder der Unterzeichnung der SCHUFA-Klausel einzuholen."

Meines Erachtens hatte ich hier zu keinem Zeitpunkt ein Vertragsverhältnis mit der Wettbewerbszentrale welches diese dazu ermächtigt hätte eine Schufaauskunft einzuholen ferner würde ich mich auch nicht als Kunde bezeichnen. Auch habe ich diesem natürlich in keiner weise zugestimmt oder wäre damit Einverstanden gewesen.

Ist die Anfrage der Wettbewerbszentrale bzw. des anfragenden Inkasso Unternehmens rechtlich zulässig?

Ich habe jetzt eine hässliche "Inkasso Anfrage" in meiner Schufa Auskunft, obwohl ich allen Zahlungsverpflichtungen stets pünktlich nachgekommen bin. Wer weiß inwieweit sich meine Schufa Scores durch diese Anfrage bereits verschlechtert haben. Ich glaube auch für Kreditinstitute ist dieser Eintrag ersichtlich, sicherlich hätte ich dadurch dann bei Kreditabschlüssen o.ä. nachteile. Daher finde ich dieses vorgehen absolut nicht in Ordnung.

Ich würde mich sehr freuen wenn ihr zu o.g. Sachverhalt eine erste Einschätzung abgeben könntet und vielleicht Tipps hättet wie ich hier am sinnvollsten reagieren sollte.

Viele Grüße,
Chris

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Meines Wissens werden "Anfragen" nach 2 Wochen gelöscht.
So auch, wenn Sie sich Kreditangebote bei den Banken einholen.Auch diese Anfragen werden bei der Schufa registriert.
In Ihrem Fall existiert ja tatsächlich ein Gläubiger.
Fordern Sie den auf, dass nach Bezahlung Ihre Eintragung
mit "erledigt" vermerkt wird.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:
Ich finde dieses zum einen ein sehr Fragwürdiges verhalten, wäre die Auskunft Negativ ausgefallen hätten die mich wohlmöglich garnicht verklagt? Das hätte natürlich viel Geld gespart...


Warum soll es denn "fragwürdig" sein, wenn man nicht gerne jemanden verklagen möchte, der sich dann als zahlungsunfähig herausstellt?

Umgekehrt finde ich es fragwürdig, wieso sich ein Rechtsverletzer darüber echauffiert, daß der Verletzte Sorge dafür trägt, nicht noch mehr Schaden wegen der Sache zu erleiden.

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Heifin
Status:
Beginner
(138 Beiträge, 106x hilfreich)

Wie Sie geschrieben haben, wurde lediglich eine Datenabfrage von dem Inkassounternehmen gestellt, diese keine negativen Auswirkungen auf Ihre Bewertung hatte.

Richtig ist nach 14 Tagen erscheint diese Abfrage für Dritte nicht mehr in der Anzeige, dennoch für Sie ist diese Abfrage 12 Monate gespeichert - sichtbar. Danach wird diese gelöscht.

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"PS: Hier ist lediglich meine Werthaltung wiedergegeben"

3x Hilfreiche Antwort

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