quote:Grundsätzlich mal mit entsprechenden vertraglichen Verschwiegenheitsvereinbarungen (non disclosure agreement , NDA) - geht natürlich nur vorher und nicht, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.Dann hat man eine Anspruchsgrundlage, die Verwendung solcher Informationen zu untersagen.In der Praxis kommt das grundsätzliche Problem dazu, jemandem erst mal gerichtsfest nachzuweisen, daß er interne Kenntnisse aus der Zusammenarbeit unzulässig weiterverwendet und damit gegen die Verschwiegenheitsvereinbarung verstoßen hat.
Wie kann ich mich davor schützen ?
quote:
Wer hat Erfahrungen mit dem Umgang dieser Dinge ?
quote:
Wie kann ich mich davor schützen ?
quote:
Was muß ich anstellen um dies zu vereiteln ?
quote:Und der potentielle Investor würde kein NDA unterzeichnen?
Das heißt mich weit hinauslehnen um Interesse zu wecken für einen Investor mit hoher Liquidität.
quote:Dann: Pech gehabt.
Wenn dann ein Arbeitspartner mit diesem Wissen eigene von Vorteilen gekennzeichnete Wege geht, was dann...............?
quote:Patentierung kommt nicht in Frage? Oder ist es dafür dann doch nicht "innovativ" und "besonders" genug?
welche Innovativität und Besonderheit mein Produkt besitzt
quote:Wenn weder Patent noch NDA in Frage kommen: gar nicht. Es ist nicht verboten, eine "fremde" Idee zu nutzen, solange diese nicht von einem konkreten Patent geschützt wird.Wenn du mir heute beim Bier verrätst, mit welcher Technik du aus einer Zitrone 10% mehr Saft herauspressen kannst als jeder andere, kann ich morgen schon ein Produkt mit dieser Technik verkaufen, Millionen verdienen und dir eine lange Nase drehen. So isses nun mal.
Wie kann man sich hier ganz sichern bzw. Maßnahmen einleiten zum Schutz zur Abwehr ?
Online Rechtsberatung Urheberrecht
Anwälte antworten in wenigen
Minuten. Den Preis bestimmen Sie!
www.frag-einen-anwalt.de
Rechtshop - Rechtsberatung zum Festpreis
Über 300 Beratungsprodukte die
Ihnen sofort helfen können!
123recht.net Rechtshop
| Antwort schreiben |