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Unberechtigte Abfrage von Kennzeichen

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Unberechtigte Abfrage von Kennzeichen

Durch einen Zufall kam ich auf die Idee bei meiner Zulassungsstelle einmal nachzufragen wer denn Interesse an meinem Kennzeichen hatte. Ich hatte mir im Oktober einen wunderschönen Sportwagen zugelegt, bin aber weder zu schnell gefahren oder habe falsch geparkt etc. Nun sagte man mir bei der Zulassungsstelle es habe in den vier Monaten in denen ich das Auto habe vier Anfragen gegeben u.a. von einem kleinen Amt. Mir ist klar dort hatte lediglich jemand aus Neugier Interesse am Besitzer etc. nur offiziell darf er das ja nicht. Finde ich auch nicht gut, denn dann kann ja ein nicht so beflissener Amtmann/Frau die Daten auch an Autodiebe verkaufen. Welche Möglichkeiten habe ich wohl gegen die unbefugte Abfrage etwas zu unternehmen und was sollte ich unternehmen?. Habe nun zunächst bei der Zulassungsstelle eine schriftliche Auskunft mit IP Adresse etc. erbeten, die ich auch bekommen soll.


von holland-art1 am 13.05.2012 19:33
Status: Praktikant (12 Beiträge)
Userwertung:  1,0  von 5 (von 1 User(n) bewertet)


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>Unberechtigte Abfrage von Kennzeichen
Ich denke ein Amt darf die Nummer bekommen vielleicht war es ja das Finanzamt ,-)
Aber Spass beiseite - was meinst du mit kleines Amt ?

-----------------
" "


von go338495-54b am 14.05.2012 15:06
Status: Junior (99 Beiträge)
Userwertung:  3,0  von 5 (von 6 User(n) bewertet)

>Unberechtigte Abfrage von Kennzeichen
Nicht "ein Amt" ist berechtigt Kennzeichen abzufragen sondern nur ausdrücklich berechtigte Stellen mit einem berechtigtem Hintergrund wie Falschparken etc. All das liegt bei mir nicht vor!!. Hier war es wohl ein Bediensteter eines Ordnungsamtes und zwar nur aus reiner Neugier!! Ggf. war es auch nur der "Lehrling" - jedenfalls liegt kein Grund für Abfragen vor.
Das Finanzamt schaut vor jeder Betriebsprüfung ohnehin in den eigenen Rechner, da die Kfz. Steuer über die FA laufen. Bei der Zulasungsstelle brauchen die gar nicht schauen und man darf ja feststellen, daß das Steuergeheimnis noch gewahrt wird.
Bei kleinen Gemeinden auf dem Dorf scheint man das so eng aber anscheinend nicht zu sehen, denn bei besagter gemeinde benutze ich lediglich eine Umgehungsstraße und alle 14Tage eine Tankstelle die am Wegesrand liegt, also keinerlei offizieller Grund mir hinterher zu spionieren.......



von holland-art1 am 14.05.2012 15:43
Status: Praktikant (12 Beiträge)
Userwertung:  1,0  von 5 (von 1 User(n) bewertet)

>Unberechtigte Abfrage von Kennzeichen
Hallo,

quote:
jedenfalls liegt kein Grund für Abfragen vor.
Das kannst du doch gar nicht wissen.
Ich könnte dir spontan mindestens eine Hand voll Gründe aufzählen, bei denen eine Anfrage legal gewesen wäre.

quote:
Habe nun zunächst bei der Zulassungsstelle eine schriftliche Auskunft mit IP Adresse etc. erbeten, die ich auch bekommen soll.
Die IP bringt dir doch gar nichts, du brauchst den Namen (der sollte dir aber auch genannt werden können - in Behördenrechnern muss man sich nämlich regelmäßig persönlich einloggen).

MfG Stefan



von reckoner am 15.05.2012 00:52
Status: Unsterblich (3846 Beiträge)
Userwertung:  3,4  von 5 (von 124 User(n) bewertet)

>Unberechtigte Abfrage von Kennzeichen
Danke schön - das scheint hier außer pseudodenken ja gar nichts zu bringen, denn ich würde als Niggelmann/Frau in einer Behörde dann ja
"Karl Müller" eingeben und schon kann ich alle meine Nachbarn unbehelligt abfragen.....das amtlich genehmigte Google also.
Und außer Kennzeichendaten kann ich ja auch noch Bankdaten abfragen... Im Zuge der vollfinanzierten Gesellschaft mag so etwas ja für viele normal sein,doch ich habe mein Häuschen ud mein Auto bezahlt weil ich daruf hin gespart habe und bin schuldenfrei und werde es dann auch auch bleiben......
Und wenn jemand dann meine Daten diesbezüglich abfragt finde ich das eben nicht lustig oder gar belustigend.


von holland-art1 am 15.05.2012 01:20
Status: Praktikant (12 Beiträge)
Userwertung:  1,0  von 5 (von 1 User(n) bewertet)

>Unberechtigte Abfrage von Kennzeichen
Sorry Teilnehmer Stefahn, außer, daß Sie mich sofort duzen sollten Sie wie Sie es triumphierend darstelen die Günde in §§ bennenen und nicht nebulös darstellen Sie könntn mindestens fünf Gründe bennennen. Dann benennen Sie die doch einfach bitte kurz unter Bezug auf Datenschutz und vor allem auf Bezug auf meinen geschilderten Sachverhalt. Das hatte ich leider aufgrund der etwas oberflächlichen Anwort überlesen.
Sollten Sie weiterhin einen nebulösen Unsinn schreiben, gehe ich davon aus, daß Sie auch ein Verwaltungsmitarbeiter sind der sich den Tag damit vertreibt Daten des Nachbarn abzufragen,also quasi Privatstasi wegen Neugier oder Langeweile im Amt....????


von holland-art1 am 15.05.2012 01:33
Status: Praktikant (12 Beiträge)
Userwertung:  1,0  von 5 (von 1 User(n) bewertet)

>Unberechtigte Abfrage von Kennzeichen
Hallo holland-art1,

quote:
denn ich würde als Niggelmann/Frau in einer Behörde dann ja
"Karl Müller" eingeben und schon kann ich alle meine Nachbarn unbehelligt abfragen.....das amtlich genehmigte Google also.

In einem IT-System gibt es für jeden Mitarbeiter bestimmte
Rechte (Was darf er? Was darf er nicht?).

Zu jeder Anmeldung im System muss ein Username und ein entsprechendes Passwort eingegeben werden.

Wenn ich nun den Namen meines Kollegen benutze, muss ich
auch sein Passwort eingeben.

Es widerspricht nicht dem Datenschutz wenn ein berechtigter
Angestellter sich deine Daten ansieht,er darf sie nur nicht
weitergeben.

lg
edy



-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."


von edy am 15.05.2012 10:29
Status: Unsterblich (2008 Beiträge)
Userwertung:  3,1  von 5 (von 29 User(n) bewertet)

>Unberechtigte Abfrage von Kennzeichen
Hallo,

quote:
außer, daß Sie mich sofort duzen
Daran wirst DU dich gewöhnen müssen, das ist in Internetforen üblich.

Aber zum Thema: Ich bin ja voll bei dir, wenn es um mehr Datenschutz gerade bei Behörden (oder beim Staat insgesamt) geht; dazu müssen aber erst zahlreiche Gesetze geändert/eingeführt werden. Leider geht der Staat aktuell genau den gegenteiligen Weg.

quote:
Dann benennen Sie die doch einfach bitte kurz
Beispielsweise:
1. Ein Bürger hat einen Unfallflüchtigen gesehen, kann sich aber nur noch an Fragmente des Kennzeichens erinnern und daran, dass es ein VW Golf war. Nun werden alle möglichen Kennzeichen abgefragt und die Nichtgolfs aussortiert (da war deiner dann dabei).
2. Ein Fahrzeug wie deines steht auf der Fahndungsliste (Schwerverbrecher XY gesucht, ist flüchtig in einem Sportwagen XY). Nun hat man dich gesehen und muss überprüfen, ob etwa das Kennzeichen gefälscht ist, das Fahrzeug als gestohlen gemeldet ist etc.
3. Ein fieser Nachbar hat dich angezeigt, weil du dir - seiner Meinung nach - niemals ein solch' teures Auto leisten kannst. Nun könnte die Polizei den Vorbesitzer dazu befragen.
4. Jemand will gesehen haben, dass aus deinem Fahrzeug heraus Drogen verkauft wurden (die Ermittlungen laufen natürlich noch, du erfährst davon erst beim Zugriff;-).
5. Jemand ist bei einer einfachen Fahrzeugkontrolle vor der Polizei geflüchtet. Um jetzt eine wilde Verfolgungsjagd durch die halbe Stadt zu vermeiden, geht die Polizei den logischen Weg und fragt anhand des Kennzeichens die Wohnadresse ab (weil dorthin wird der Fahrer wahrscheinlich fahren, zumindest irgendwann einmal). Leider hat sich aber ein Zahlendreher eingeschlichen, daher wurde fälschlicherweise dein Kennzeichen abgefragt (wurde natürlich sofort bemerkt, denn der flüchtige Wagen war ja wieder ein stinknormaler Golf).

Fazit: Bevor man nicht weiß, warum und von wem es die Anfragen gab, kann man auch nicht sagen, ob es legal war oder nicht.
Und jetzt bitte keine Diskussion, ob meine Beispiele alle so korrekt waren oder ob es andere/bessere Möglichkeiten gäbe, es dürfte jedenfalls abgefragt werden.

quote:
dann ja "Karl Müller" eingeben
Nee, genauso wenig wie du dich bei deiner Bank mit Phantasiedaten einloggen kannst, kann das ein Verwaltungsangestellter in seinem Intranet.

quote:
Finde ich auch nicht gut, denn dann kann ja ein nicht so beflissener Amtmann/Frau die Daten auch an Autodiebe verkaufen.
Erstmal würde das ziemlich schnell auffliegen, die Ermittlungsbehörden sind ja nicht blöd. Und zweitens gibt es dafür doch mittlerweile Alternativen (ohne Mitwisser!), etwa Google-StreetView.

MfG Stefan



von reckoner am 15.05.2012 11:22
Status: Unsterblich (3846 Beiträge)
Userwertung:  3,4  von 5 (von 124 User(n) bewertet)

>Unberechtigte Abfrage von Kennzeichen
quote:
Es widerspricht nicht dem Datenschutz wenn ein berechtigter
Angestellter sich deine Daten ansieht,er darf sie nur nicht
weitergeben.


Entscheidend ist doch nicht, ob das ein "berechtigter Angestellter" ist, entscheidend ist, ob er ein dienstlich berechtigtes Interesse hat. Dass er nur wissen will, wem der Ferrari gehört reicht dazu nicht.

Siehe § 39 StVG, dieselben Voraussetzungen beim Zentralruf der Autoversicherer.

Wird missbräuchlich abgefragt, ist das mindestens eine Owi., u.U. eine Straftat, dienstlich disziplinarische Massnahmen müssten dazu noch folgen:

1 StR 150/02

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""

-- Editiert flawless am 15.05.2012 11:59


von guest-12322.08.2012 17:44:40 am 15.05.2012 11:59
Status: Tao (7220 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 178 User(n) bewertet)

>Unberechtigte Abfrage von Kennzeichen
Das ist ein wertvoller Hinweis mit § 39 StVG, denn dort ist ja alles schon recht gut geregelt. Und genau dieses Interesse ist dort nicht gegeben. Das ist nur durch Zufall aufgefallen als ich einmal die Zulassunsgstelle befragt habe. Üblicherweise fragt da ja niemand nach und so fällt die beamtete Neugier dann nicht auf. Die Beispiele sind natürlich allesamt Unsinn, denn noch einmal ich habe lediglich vorschriftmäßig eine Straße benutzt und getankt. Das berechtigt nicht hinter meinem Auto her zu "surfen".
Übrigens: Street view wurde von unserer ganzen Straße bzw. Wohngebiet abgelehnt und da ist nichts zu sehen.

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""


von holland-art1 am 15.05.2012 13:46
Status: Praktikant (12 Beiträge)
Userwertung:  1,0  von 5 (von 1 User(n) bewertet)

>Unberechtigte Abfrage von Kennzeichen
quote:
Die Beispiele sind natürlich allesamt Unsinn, denn noch einmal ich habe lediglich vorschriftmäßig eine Straße benutzt und getankt. Das berechtigt nicht hinter meinem Auto her zu "surfen".
Leider hast du die Beispiele nicht verstanden. In keinem ging es darum, dass du tatsächlich etwas gemacht hast, sondern darum, dass du möglicherweise etwas in Frage gekommen bist.

Es widerspräche übrigens dem Datenschutz, wenn dir die Behörde einfach so irgendwelche Daten von Mitarbeitern herausgibt


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von florian3011 am 15.05.2012 18:39
Status: Unsterblich (2967 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 33 User(n) bewertet)


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