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Unbefristeter Arbeitsvertrag probezeit 6 monate

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Unbefristeter Arbeitsvertrag probezeit 6 monate

hallo zusammen

als erstes will ich mich entschuldigen für meine rechtschriebfehler.
ist nicht meine stärke

nun habe ich eine frage weil ich vertseh es echt nicht gerade.

ich habe am 21.03.2011 eine arbeit begonnen in einer zeitarbeitsfirma/leasingfirma
da ich schonmal dort war habe ich einen unbefristeten vertrag bekommen mit einer probezeit von 6 monaten.

nun in der firma in der ich zur zeit arbeite wollen mir ein zeitvertrag geben (überglücklich).
mein personalchef hat sich dan bei meiner zeitarbeitsfirma gemeldet und sie sagten nein nicht sofort nur gegen einer ablöse von 10.000 euro.
nun firma sagt nein und nun darf ich erst ab dem 1.11.2011 eintreten
was mich sehr depri macht

nun die hauptfrage kann ich fristlos kündigen

hier ein zitat meines vertrages

"beendigung des arbeitsverhältnisses
das arbeitsverhältnis kann von beiden seiten mit manteltarifvertraglichen kündigungsfristen gekündigt werden.
bei neueinstellungen beträgt die kündigungsfrist während der ersten 2 wochen 1 tag.
nach der probezeit gelten die gesetzlichenkündigungsfristen."

nun ich will mit meinem personalchef reden das ich zumindest ab dem 1.8.2011 den zeitvertrag bekomme
deshalb will ich nicht unvorbereitet zu ihm gehen

daher die frage ob ich eine fristlose kündigung ausprechen kann bzw eine mit einer frist von 2 wochen.

ich hoffe ihr könnt mir da helfen
auch wen es nur noch ca 4 monate sind sind es für einen 5 jahre leiharbeiter sehr viel

endlich kann ich mal meiner kleinen familie was bieten


nun ich will einfach früher anfangen GELD zu verdienen

vielen dank schonmal im vorraus



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von vitade am 29.06.2011 15:16
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Unbefristeter Arbeitsvertrag probezeit 6 monate
Das Hauptproblem dürfte im Moment sein, dass die Firma, die Sie anstellen will, einen Vertrag mit der ZA-Firma hat. Darin dürfte das mit der Ablösesumme geregelt sein. Fragen Sie mal den Personalchef nach der genauen vertraglichen Regelung.

Auch wenn Sie jetzt mit 14 Tagen Frist (für eine fristlose haben Sie bisher keinen Grund genannt) kündigen, kann die Firma Sie nicht anstellen, wenn sie die Ablösesumme nicht zahlen will.



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von hamburgerin01 am 29.06.2011 18:47
Status: Tao (10053 Beiträge)
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>Unbefristeter Arbeitsvertrag probezeit 6 monate
vielen dank für die schnelle antwort

auch wen sie nicht grad erfreulich ist

da soll nochmal einer sagen die odda die leihfirma ist gut

nun ich werde morgen mit dem personalchef sprechen vll
findet sich doch ein weg wen nicht
rede ich mit meinen chefinnen der leihrirma vll machen sie mal ne ausnahme

vielen dank nochmals

traurige welt alles nur kapitalisten

liebe grüsse

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von vitade am 29.06.2011 18:53
Status: Frischling (3 Beiträge)
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Zeitarbeit und Ablöse
Hier ein Auszug aus dem Urteil des BGH vom 03.Jul. 2003 (III ZR 348/02):
Zitat
BGB § 134
AÜG § 9 Nr. 4 in der Fassung vom 3. Februar 1995
Eine vertragliche Bestimmung, wonach der Entleiher dem Verleiher eine Vermittlungsprovision zu zahlen hat, wenn er den Leiharbeitnehmer vor Ablauf der gesetzlich geregelten maximalen Überlassungsdauer von zwölf Monaten oder innerhalb von sechs Monaten nach der Überlassung übernimmt, unterliegt grundsätzlich der Unwirksamkeitssanktion des § 9 Nr. 4 AÜG.
BGH, Urteil vom 3. Juli 2003 - III ZR 348/02 - OLG Celle
LG Hannover

BGH vom 11.März. 2010 III ZR 240/09 :
Zitat
AÜG § 9 Nr. 3

Die Höhe der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Leiharbeitgebers festgesetzten Vergütung, die der einen Leiharbeitnehmer übernehmende Entleiher dem Leiharbeitgeber zu zahlen hat, ist grundsätzlich nicht mehr angemessen im Sinne des § 9 Nr. 3 2. Halbsatz AÜG, wenn sie nicht nach der Dauer des vorangegangenen Verleihs gestaffelt ist. Eine solche Vereinbarung verstößt gegen § 9 Nr. 3 1. Halbsatz AÜG und ist unwirksam.

BGH, Urteil vom 11. März 2010 - III ZR 240/09 - LG Siegen
AG Olpe

Also sind pauschale vertragliche Absprachen zu Ablösen nicht rechtmäßig.


von wupper am 08.11.2011 14:14
Status: Frischling (4 Beiträge)
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