Unbefristeten Aufenthaltstitel beantragen

31. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
AsyaJiyan2424
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)
Unbefristeten Aufenthaltstitel beantragen

Hallo,
da ich hier neu bin, hoffe ich, dass ich hier richtig bin.
Ich hoffe mir kann hier jemand helfen.

Meine Schwester (33) lebt seit 2005 hier hat jemanden in der Türkei geheiratet. Sie haben ein 3 Monate altes Baby. Mein Schwager kann zu Besuch hier einreisen. Meine Schwester hat die 1. - 6. Klasse hier absolviert und verfügt über Deutschkenntnisse. İhr Sohn von der ersten Ehe hat die deutsche Staatsbürgerschaft. Sie hat aber nur einen befristeten Aufenthaltstitel, der alle 3 Jahre erneuter werden muss. Sie hat bis 2018 die volle Erwerbsminderung erhalten und enthält Rentengeld den Rest erhält Sie vom Arbeitsamt. Ihr Mann hat hier Verwandtschaft und könnte sofort eine Arbeit antreten. Wie könnten wir hier vorgehen oder an wen sollten wir uns wenden? Wir waren bei mehreren Anwälten, die uns nicht helfen konnten.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat:
Wir waren bei mehreren Anwälten, die uns nicht helfen konnten.


Die Anwälte haben Ihnen wahrscheinlich erklärt, dass das gewünschte nicht möglich ist. Was spricht dagegen in der der Türkei zu leben?

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat (von AsyaJiyan2424):
....an wen sollten wir uns wenden?

Zuständig für die Vergabe von Aufenthaltstiteln ist die Ausländerbehörde.

Ohne eigenständig gesicherten Lebensunterhalt wird sie keinen unbefristeten Aufenthaltstitel erhalten können und auch der Nachzug ihres Ehemannes ist somit nicht möglich. Eventuell dann, wenn ein solventer Bürge eine Verpflichtungserklärung unterzeichnet. Was spricht für Türken dagegen, in der Türkei zu leben ?



-- Editiert von ya338 am 31.03.2017 15:44

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38491 Beiträge, 14014x hilfreich)

Und der Mann kann auch keinesfalls sofort hier "Arbeit antreten." Dazu bedarf es nämlich der Genehmigung der Agentur für Arbeit. Bei der müsste die Verwandtschaft nachweisen, dass sie trotz intensiver Bemühungen niemanden in der EU gefunden hat, der diese Stelle ausfüllen kann.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AsyaJiyan2424
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Das es mit dem Arbeiten so schnell nicht geht ist mir klar, damit wollte ich nur sagen, dass wir jemanden hätten, wo er arbeiten könnte.

Mein Neffe ist deutscher Staatsbürger geht ihr zur Schule und meine Schwester hat das alleinige Sorgerecht. Trotz allem könnte der Vater von meinem Neffen dagegen sein, dass sein Sohn in die Türkei zieht.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38491 Beiträge, 14014x hilfreich)

Er könnte hier arbeiten, aber darf hier nicht arbeiten. Weder schnell noch langsam, gar nicht.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 31.03.2017 18:12

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat (von AsyaJiyan2424):
Mein Neffe ist deutscher Staatsbürger...

Er ist Doppelstaater, also Türke und Deutscher, wenn seine Mutter Türkin ist.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12305.05.2021 11:24:05
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 36x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):

Was spricht dagegen in der der Türkei zu leben?


Zitat (von AsyaJiyan2424):
Hallo,
Sie hat bis 2018 die volle Erwerbsminderung erhalten und enthält Rentengeld den Rest erhält Sie vom Arbeitsamt.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38491 Beiträge, 14014x hilfreich)

Nun ja, die Rente bekäme sie ja auch, wenn sie nicht in Deutschland lebte, nur die Aufstockung fiele weg.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
AsyaJiyan2424
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Sie will in Deutschland leben und kann nachdem sie von der Mutterschaft raus ist wieder arbeiten. Das würde alles sehr lange dauern, kann man aber nicht ändern.

Wir werden die Tage zur Ausländerbehörde fahren.

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38491 Beiträge, 14014x hilfreich)

Also, sie hat ein drei Monate altes Kind von ihrem Ehemann, ein Schulkind von einem Deutschen. Okay. Aus der Mutterschaft raus ist sie seit einem Monat, kann also wieder arbeiten.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

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