Unbefristete auswärtige Tätigkeit für 3 Tage die Woche

3. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
power_pendler
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unbefristete auswärtige Tätigkeit für 3 Tage die Woche

Das Thema ist halb Arbeits und halb Steuerrecht, ich packe es hier rein:

Die Orte Chemnitz und Berlin sind fiktiv gewählt, wie alle anderen Angaben:

Dem Arbeitnehmer Z, bisher tätig für seine Firma in Chemnitz wird folgendes von seinem AG mit Niederlassungen in Berlin und Chemnitz angeboten:
- Arbeitsort weiterhin unbefristet Chemnitz
- Tätigkeit neu an mindestens 3(!) Tagen pro Woche in Berlin, das ganze ebenfalls von vornherein unbefristet ausgelegt.
- Die Reisekosten werden sich geschätzt auf 350 EUR/Monat summieren (Deutsche Bahn), die Hotelkosten werden direkt von der Firma im Rahmen von Hotelkontingent o.ä. übernommen.

Die Reisekosten (Deutsche Bahn), Hotelübernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwände sollen übernommen & ersetzt werden durch den Arbeitgeber.

Meine Frage: Was ist hier steuerlich zu beachten bzw. ist diese ganze Konstellation überhaupt ohne weiteres möglich?

Ich gehe davon aus, dass Z die Verpflegungsmehraufwände zumindest nach 3 Monaten individuell versteuern muss. Korrekt?
Was mir zu denken gibt, ist die 48 Monats Regel: Ist es überhaupt möglich, die Reisekosten steuerfrei ersetzt zu bekommen?

Ebenfalls extrem dankbar bin ich für Hinweise auf evtl. andere "Fallstricke", die mir als Halbwissendem nicht bewusst sein könnten.

-- Editiert von Moderator am 04.08.2017 13:05

-- Thema wurde verschoben am 04.08.2017 13:05

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// Was ist hier steuerlich zu beachten

... die Frage erklärt wohl das Schweigen im Forum >>> Steuerrecht

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