Das Thema ist halb Arbeits und halb Steuerrecht, ich packe es hier rein:
Die Orte Chemnitz und Berlin sind fiktiv gewählt, wie alle anderen Angaben:
Dem Arbeitnehmer Z, bisher tätig für seine Firma in Chemnitz wird folgendes von seinem AG mit Niederlassungen in Berlin und Chemnitz angeboten:
- Arbeitsort weiterhin unbefristet Chemnitz
- Tätigkeit neu an mindestens 3(!) Tagen pro Woche in Berlin, das ganze ebenfalls von vornherein unbefristet ausgelegt.
- Die Reisekosten werden sich geschätzt auf 350 EUR/Monat summieren (Deutsche Bahn), die Hotelkosten werden direkt von der Firma im Rahmen von Hotelkontingent o.ä. übernommen.
Die Reisekosten (Deutsche Bahn), Hotelübernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwände sollen übernommen & ersetzt werden durch den Arbeitgeber.
Meine Frage: Was ist hier steuerlich zu beachten bzw. ist diese ganze Konstellation überhaupt ohne weiteres möglich?
Ich gehe davon aus, dass Z die Verpflegungsmehraufwände zumindest nach 3 Monaten individuell versteuern muss. Korrekt?
Was mir zu denken gibt, ist die 48 Monats Regel: Ist es überhaupt möglich, die Reisekosten steuerfrei ersetzt zu bekommen?
Ebenfalls extrem dankbar bin ich für Hinweise auf evtl. andere "Fallstricke", die mir als Halbwissendem nicht bewusst sein könnten.
-- Editiert von Moderator am 04.08.2017 13:05
-- Thema wurde verschoben am 04.08.2017 13:05
Unbefristete auswärtige Tätigkeit für 3 Tage die Woche
3. August 2017
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Frage vom 3. August 2017 | 13:39
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unbefristete auswärtige Tätigkeit für 3 Tage die Woche
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#1
Antwort vom 4. August 2017 | 12:32
Von
Status: Weiser (17379 Beiträge, 6471x hilfreich)
/// Was ist hier steuerlich zu beachten
... die Frage erklärt wohl das Schweigen im Forum >>> Steuerrecht
Und jetzt?
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