Hallo Zusammen
Ich möchte fragen, wenn man die Niederlassungserlaubnis aus Deutschland hat und man wohnt hier und zusammen er/sie auch die Niederlassungserlaubnis von einem anderen Land (oder möchte er für diese beantragen) z.b. von Kanada oder Australien dann wie sieht es rechtlich.
Ich habe keine Info darüber gefunden. Meistens spricht mann über die Einbürgerung. Das ist mir klar, dass mann nicht die zwei unbefristete Aufenthalts für die lange Zeit, wegen der Anforderung von verschiedenen Landern, beibehalten. Eine von denen wird irgendwann automatisch ablaufen, aber möchte ich es sowie so nachfragen. Gibt es die Regelungen dafür?
Gruß
Ali
Unbefristete Aufenthaltstitel von Deutschland und eine andere Land
Notfall?
Notfall?
Nach meiner Einschätzung kann man nicht gleichzeitig in zwei Staaten einen dauerhaften Aufenthalt innehaben.
Wie sollte das auch praktisch funktionieren, m.W. kann nur der heilige Geist gleichzeitig an mehreren Orten ansässig sein.
Ich sehe nichts was dagegen spricht zwei oder gar mehr ständige Aufenthaltstitel zu haben, solange man die jeweiligen Kriterien (minimale Aufenthaltsdauer etc) erfüllt.
Jedes Land hat für sich Regeln, Gesetze und nötige Voraussetzungen wenn man als ständiger Aufenthalter angesehen wird. Vielfach gar unterschiedliche Regelungen im Steuer- wie im Ausländerrecht.
In Grossbritanien gilt man als Landesbürger schon recht schnell als "UK resident" und wird diesen Status dann auch kaum mehr los. Schon 17 Tage Aufenthalt können genügen, wenn man in den letzten drei Jahren UK resident war!.
Kompliziert wird es wenn unter den betroffenen Staaten kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht und man deswegen in beiden Ländern vollumfänglich Steuerpflichtig ist.
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