Unauthorisierte Kreditkartenabbuchungen / Währungsdifferenz und Schaden

9. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12317.08.2023 16:10:48
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 16x hilfreich)
Unauthorisierte Kreditkartenabbuchungen / Währungsdifferenz und Schaden

Hallo, ich hatte ein Testabo bei einem US Unternehmen das mich 1$ gekostet hat.
Das Unternehmen hat direkt die Kündigung von mir erhalten (damit nicht weiter kassiert wird falls ich vergesse zu kündigen) und mir bestätigt das die Kreditkarte nicht weiter belastet wird.
Nun habe ich vor wenigen Tagen nachgesehen und festgestellt das 2 Abbuchungen stattgefunden haben. Einmal 39.99$ und einmal 2.xx$ - umgerechnet in EUR.
Ich habe also die Bank angeschrieben dass das unauthorisierte Abbuchungen sind und dem Unternehmen gesagt ich will mein Geld zurück. Das Unternehmen hat die Schuld eingesehen und das Geld zurück überwiesen, jedoch ist jetzt ein Schaden entstanden denn der aktuelle Kurs ist schlechter als der, an dem das Geld abgebucht worden ist.
Wer haftet in solch einem Fall? Die Bank oder das Unternehmen? Eigentlich würde ich sagen das Unternehmen, aber das Unternehmen wird das nicht die Bohne jucken. Und da es unauthorisierte Vorgänge waren, würde ich jetzt behaupten die Bank haftet. Oder?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wieso haftet die Bank, wenn dir der Gläubiger zu wenig überweist? Du hast ja keine Rücklastschrift veranlasst. Hättest du der Abbuchung selbst widersprochen, dann muss dich die Bank stets so stellen, wie wenn die Abbuchung nicht passiert wäre. Den Weg bist du aber nicht gegangen.
Also an das Unternehmen halten...

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
guest-12317.08.2023 16:10:48
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 16x hilfreich)

Weil die Bank rumgebockt hat und meinte ich soll mich an den "Verkäufer" wenden. Also hab ich das getan.
Der Händler lacht sich jetzt ins Fäustchen, der hockt in den USA, da werde ich 0 Chance haben auch nur 1 Cent zurück zu bekommen. Eine einfache Rücklastschrift war nicht möglich, sprich irgendwo einen Button klicken "unauthorisiert" und fertig. Daher hatte ich per Mail Kontakt aufgenommen wo mir dringend geraten wurde mich an den Händler zu wenden.

Ich frage mich gerade was passiert wenn ich die Abbuchung von den knapp 2 EUR einfach widerrufe.
Es wurden einmal 39.99$ und einmal 2.xx$ abgebucht, Gutgeschrieben wurden dann die 39.99$ und die 2.xx$, abzgl. der Umrechnung sind das knapp 2 EUR, also genauso viel fast wie diese eine Abbuchung. Kann ich die jetzt noch stornieren, obwohl der Händler schon den Ausgleich gezahlt hat?

-- Editiert von einKaeufer am 09.06.2015 15:21

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#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Dann würde ich aber erst mal prüfen, ob eine Auslandsüberweisung nicht mehr Kosten verursacht als die wahnsinnig hohen 2 €.
Zudem hat die Kreditkartenfirma das doch seinerzeit schon nicht akzeptiert. Warum sollte sie es jetzt?
Stell denen lieber mal die Frage, ob es nicht eine Wertberichtigung geben muss, da der Abbucher den Fehler eingestanden hat.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12317.08.2023 16:10:48
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 16x hilfreich)

Die DKB hat gesagt - nicht wortwörtlich, aber inhaltlich - Pech gehabt, die haften dafür nicht.
Klar, es sind nur 2 EUR, aber mich ärgert das einfach. Kann doch nicht sein das man jemandem das Geld vom Konto unberechtigterweise holt, dann den Fehler einsieht und zurücküberweist und der, der eigentlich am wenigsten dafür kann, wird mit dem Schaden bestraft. Gibt es da keine Möglichkeit sich irgendwo zu beschweren?
An ein US Unternehmen ran zu kommen wird praktisch unmöglich, vorallem wegen 2 EUR.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Setze dem Unternehmen doch eine Frist und lasse nach Fristablauf zurückbuchen.

Die werden an dich ja auch kaum rankommen...

-- Editiert von 3,141592653 am 09.06.2015 20:13

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12317.08.2023 16:10:48
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 16x hilfreich)

Ist richtig, so werde ich es versuchen.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Hättest du der Abbuchung selbst widersprochen, dann muss dich die Bank stets so stellen, wie wenn die Abbuchung nicht passiert wäre.

Zitat (von einKaeufer):
Weil die Bank rumgebockt hat und meinte ich soll mich an den "Verkäufer" wenden.

Und warum sollen die es jetzt machen? Jetzt wird erst recht nichts zurückgebucht.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120307 Beiträge, 39869x hilfreich)

Zitat:
Gibt es da keine Möglichkeit sich irgendwo zu beschweren?

Das kannst Du überall machen. Ist halt nur nutzlos.



Zitat:
Weil die Bank rumgebockt hat und meinte ich soll mich an den "Verkäufer" wenden.

Logisch.
Die Bank hat mit den vertraglichen Vereinbarungen und des daraus resultierenden Streitereien zwischen Dir und dem Verkäufer nichts zu tun.
Darum musst Du Dich selbst kümmern.

Ausnahme: Du hast eine anderslautendende Vereinbarung mit der Bank.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12317.08.2023 16:10:48
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 16x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die Bank hat mit den vertraglichen Vereinbarungen und des daraus resultierenden Streitereien zwischen Dir und dem Verkäufer nichts zu tun.

Wenn ich also ein Testabo abschliesse und der Händler danach wild nach belieben Geld abhebt (er hat ja die Kreditkarten-Daten), wäre ich auf mich alleine gestellt und kann nichts dagegen machen? Glaub ich irgendwie nicht.

Ich hab dem Händler geschrieben er soll mir den Wertausgleich erstatten ansonsten lass ich die eine Buchung stornieren. Mal gucken was passiert.

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120307 Beiträge, 39869x hilfreich)

Zitat:
Wenn ich also ein Testabo abschliesse und der Händler danach wild nach belieben Geld abhebt (er hat ja die Kreditkarten-Daten), wäre ich auf mich alleine gestellt

Nö, Du kannst auch jemanden engagieren der so etwas für Dich macht, Dich unterstützt und berät.
Nur ist das nicht die Aufgabe der Bank, sich um die Lösung Deiner vertraglichen Probleme zu kümmern.
Die Aufgaben der Bank kannst Du den vertraglichen Vereinbarungen mit der Bank entnehmen.



Zitat:
und kann nichts dagegen machen?

Doch zurückbuchen.
Und sich dann nötigenfalls zivilrechtlich mit dem Verkäufer auseinadersetzen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
sveny80
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 90x hilfreich)

Es gibt noch eine weitere Schwierigkeit: Abbuchungen von Kreditkarten kann man nicht einfach zurück buchen lassen so wie beim Girokonto.

In der Regel muss man da bei seiner Bank erst ein Reklamationsformular ausfüllen und begründen, warum man der Belastung widerspricht.



-- Editiert von sveny80 am 12.06.2015 21:38

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