Hallo, ich hatte ein Testabo bei einem US Unternehmen das mich 1$ gekostet hat.
Das Unternehmen hat direkt die Kündigung von mir erhalten (damit nicht weiter kassiert wird falls ich vergesse zu kündigen) und mir bestätigt das die Kreditkarte nicht weiter belastet wird.
Nun habe ich vor wenigen Tagen nachgesehen und festgestellt das 2 Abbuchungen stattgefunden haben. Einmal 39.99$ und einmal 2.xx$ - umgerechnet in EUR.
Ich habe also die Bank angeschrieben dass das unauthorisierte Abbuchungen sind und dem Unternehmen gesagt ich will mein Geld zurück. Das Unternehmen hat die Schuld eingesehen und das Geld zurück überwiesen, jedoch ist jetzt ein Schaden entstanden denn der aktuelle Kurs ist schlechter als der, an dem das Geld abgebucht worden ist.
Wer haftet in solch einem Fall? Die Bank oder das Unternehmen? Eigentlich würde ich sagen das Unternehmen, aber das Unternehmen wird das nicht die Bohne jucken. Und da es unauthorisierte Vorgänge waren, würde ich jetzt behaupten die Bank haftet. Oder?
Unauthorisierte Kreditkartenabbuchungen / Währungsdifferenz und Schaden
Böse Bank?
Böse Bank?
Wieso haftet die Bank, wenn dir der Gläubiger zu wenig überweist? Du hast ja keine Rücklastschrift veranlasst. Hättest du der Abbuchung selbst widersprochen, dann muss dich die Bank stets so stellen, wie wenn die Abbuchung nicht passiert wäre. Den Weg bist du aber nicht gegangen.
Also an das Unternehmen halten...
Weil die Bank rumgebockt hat und meinte ich soll mich an den "Verkäufer" wenden. Also hab ich das getan.
Der Händler lacht sich jetzt ins Fäustchen, der hockt in den USA, da werde ich 0 Chance haben auch nur 1 Cent zurück zu bekommen. Eine einfache Rücklastschrift war nicht möglich, sprich irgendwo einen Button klicken "unauthorisiert" und fertig. Daher hatte ich per Mail Kontakt aufgenommen wo mir dringend geraten wurde mich an den Händler zu wenden.
Ich frage mich gerade was passiert wenn ich die Abbuchung von den knapp 2 EUR einfach widerrufe.
Es wurden einmal 39.99$ und einmal 2.xx$ abgebucht, Gutgeschrieben wurden dann die 39.99$ und die 2.xx$, abzgl. der Umrechnung sind das knapp 2 EUR, also genauso viel fast wie diese eine Abbuchung. Kann ich die jetzt noch stornieren, obwohl der Händler schon den Ausgleich gezahlt hat?
-- Editiert von einKaeufer am 09.06.2015 15:21
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Dann würde ich aber erst mal prüfen, ob eine Auslandsüberweisung nicht mehr Kosten verursacht als die wahnsinnig hohen 2 €.
Zudem hat die Kreditkartenfirma das doch seinerzeit schon nicht akzeptiert. Warum sollte sie es jetzt?
Stell denen lieber mal die Frage, ob es nicht eine Wertberichtigung geben muss, da der Abbucher den Fehler eingestanden hat.
Die DKB hat gesagt - nicht wortwörtlich, aber inhaltlich - Pech gehabt, die haften dafür nicht.
Klar, es sind nur 2 EUR, aber mich ärgert das einfach. Kann doch nicht sein das man jemandem das Geld vom Konto unberechtigterweise holt, dann den Fehler einsieht und zurücküberweist und der, der eigentlich am wenigsten dafür kann, wird mit dem Schaden bestraft. Gibt es da keine Möglichkeit sich irgendwo zu beschweren?
An ein US Unternehmen ran zu kommen wird praktisch unmöglich, vorallem wegen 2 EUR.
Setze dem Unternehmen doch eine Frist und lasse nach Fristablauf zurückbuchen.
Die werden an dich ja auch kaum rankommen...
-- Editiert von 3,141592653 am 09.06.2015 20:13
Ist richtig, so werde ich es versuchen.
ZitatHättest du der Abbuchung selbst widersprochen, dann muss dich die Bank stets so stellen, wie wenn die Abbuchung nicht passiert wäre. :
ZitatWeil die Bank rumgebockt hat und meinte ich soll mich an den "Verkäufer" wenden. :
Und warum sollen die es jetzt machen? Jetzt wird erst recht nichts zurückgebucht.
Zitat:Gibt es da keine Möglichkeit sich irgendwo zu beschweren?
Das kannst Du überall machen. Ist halt nur nutzlos.
Zitat:Weil die Bank rumgebockt hat und meinte ich soll mich an den "Verkäufer" wenden.
Logisch.
Die Bank hat mit den vertraglichen Vereinbarungen und des daraus resultierenden Streitereien zwischen Dir und dem Verkäufer nichts zu tun.
Darum musst Du Dich selbst kümmern.
Ausnahme: Du hast eine anderslautendende Vereinbarung mit der Bank.
ZitatDie Bank hat mit den vertraglichen Vereinbarungen und des daraus resultierenden Streitereien zwischen Dir und dem Verkäufer nichts zu tun. :
Wenn ich also ein Testabo abschliesse und der Händler danach wild nach belieben Geld abhebt (er hat ja die Kreditkarten-Daten), wäre ich auf mich alleine gestellt und kann nichts dagegen machen? Glaub ich irgendwie nicht.
Ich hab dem Händler geschrieben er soll mir den Wertausgleich erstatten ansonsten lass ich die eine Buchung stornieren. Mal gucken was passiert.
Zitat:Wenn ich also ein Testabo abschliesse und der Händler danach wild nach belieben Geld abhebt (er hat ja die Kreditkarten-Daten), wäre ich auf mich alleine gestellt
Nö, Du kannst auch jemanden engagieren der so etwas für Dich macht, Dich unterstützt und berät.
Nur ist das nicht die Aufgabe der Bank, sich um die Lösung Deiner vertraglichen Probleme zu kümmern.
Die Aufgaben der Bank kannst Du den vertraglichen Vereinbarungen mit der Bank entnehmen.
Zitat:und kann nichts dagegen machen?
Doch zurückbuchen.
Und sich dann nötigenfalls zivilrechtlich mit dem Verkäufer auseinadersetzen.
Es gibt noch eine weitere Schwierigkeit: Abbuchungen von Kreditkarten kann man nicht einfach zurück buchen lassen so wie beim Girokonto.
In der Regel muss man da bei seiner Bank erst ein Reklamationsformular ausfüllen und begründen, warum man der Belastung widerspricht.
-- Editiert von sveny80 am 12.06.2015 21:38
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