Unangepasste Geschwindigkeit bei Schnee ohne Messung / Beamter macht Fehler bei Fahrzeugmodell

14. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
tony292
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Unangepasste Geschwindigkeit bei Schnee ohne Messung / Beamter macht Fehler bei Fahrzeugmodell

Hallo liebes Forum,

folgendes ist mir passiert; Ich wurde von zwei Beamten des Landes Rheinland-Pfalz angehalten, da sie beobachten konnten, wie das Heck meines Fahrzeuges in einem schneebedeckten Kreisverkehr ausbrach, zugegebenermaßen nicht aus Versehen. Besser gesagt bin ich ein oder zwei Runden rumgedriftet. Eine Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern war nicht gegeben.

Der Vorwurf: Mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen

Da es sich um eine A-Verstoß handelt, bedeutet das für mich als Fahranfänger neben 100€ Bußgeld und einem Punkt auch, dass ein Aufbauseminar und eine Probezeitverlängerung auf mich zukommt.

Nun zu meiner eigentlichen Frage: Macht es sinn, sich dagegen zu wehren, und wenn ja, dann mit oder ohne Anwalt?

Natürlich sehe ich ein, dass man solche Spielchen unterlassen sollte, aber andererseits war ich bei dieser Aktion bei einer Geschwindigkeit von etwa 15 km/h, wo mein Auto ohne mit einem Gasstoß nachzuhelfen auch nicht ausgebrochen wäre. Daher war meine Überlegung, zu behaupten, dass das Auto nicht aufgrund einer unangepassten Geschwindigkeit ausbrach, sondern weil ich mich mit meiner mangelnden Erfahrung auf Schnee kurzzeitig mit dem Gas verschätzt habe, und das ESP nicht schnell genug eingegriffen hat. Habe ich damit wohl irgendwelche Erfolgschancen?

Eine andere Sache ist, dass ich für die Beamten nochmal hinter einer Erhöhung in der Mitte des Kreisverkehres verschwand, nachdem sie mich dabei gesehen haben. Ich bezweifle, dass sie oder eine Kamera im Streifenwagen vorher mein Kennzeichen eindeutig erkennen konnten und als ich für sie wieder sichtbar war, bin ich ganz gesittet gefahren. Demnach konnten sie die Tat auch nicht mit absoluter Gewissheit mir zuordnen.

Als sie mich dann angehalten haben sollte ich dann nur auf der Rückseite eines Zettels unterschreiben, auf dem ich keine Angaben gemacht habe, weder die Ordnungswidrigkeit zugegeben, noch sie abgestritten. Mir ist dabei jedoch aufgefallen, dass der Beamte auf der Vorderseite des besagten Zettels das Fahrzeugmodell falsch eingetragen hat. Konkret stand dort 525 statt 528i. Auf Fotos, die er gemacht hat ist die Aufschrift auf meinem Heck wahrscheinlich auch nicht zu lesen. Macht ihn das auf irgendeine Weise angreifbar oder unglaubwürdig?

Sorry, dass das hier so lang wurde, aber ich suche halt dringend nach einem Weg, meinen Kopf wieder aus der Schlinge zu ziehen und denke jedes Detail könnte wichtig sein.

Vielen Dank im Voraus,
Tony

-- Editier von tony292 am 14.01.2017 04:08

-- Editier von tony292 am 14.01.2017 04:19

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Autoknacker
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 23x hilfreich)

Du hast es doch mit Absicht gemacht, wieso jetzt dagegen vorgehen?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von tony292):
Mir ist dabei jedoch aufgefallen, dass der Beamte auf der Vorderseite des besagten Zettels das Fahrzeugmodell falsch eingetragen hat. Konkret stand dort 525 statt 528i. Auf Fotos, die er gemacht hat ist die Aufschrift auf meinem Heck wahrscheinlich auch nicht zu lesen. Macht ihn das auf irgendeine Weise angreifbar oder unglaubwürdig?

Die Polizisten sind kein KFZ Sachverständige, welche die Einzelheiten der Hersteller kennen, das es ein 5er war dürfte klar sein, und was für ein Motor verbaut ist, ist egal.
Zitat (von tony292):
Sorry, dass das hier so lang wurde, aber ich suche halt dringend nach einem Weg, meinen Kopf wieder aus der Schlinge zu ziehen und denke jedes Detail könnte wichtig sein.

Das wird nicht gehen, für das muss man gerade stehen.
Als Fahranfänger macht man Fehler, wer mit dem E39 im Kreisverkehr vorsätzlich driftet, sollte bedenken, die Kontrolle geht schnell verloren.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
tony292
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Darf ich fragen, wie du darauf kommst, dass es ein E39 wäre?

Was ich halt nicht einsehe ist, dass die Geschwindigkeit nicht angepasst war. Demnach wäre ja auch bei einem Burnout im Stand die Geschwindigkeit nicht angepasst, wenn das Heck dabei herumtänzelt.
Wenn ich mich nicht irre zählt das zu unnötiger Lärm- & Abgasbelästigung, was meiner Meinung nach auch eher auf meinen Fall zutrifft.

Gruß Tony

-- Editiert von tony292 am 14.01.2017 10:26

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von tony292):
Was ich halt nicht einsehe ist, dass die Geschwindigkeit nicht angepasst war.



Wäre sie angepasst gewesen, wäre das Heck nicht ausgebrochen - und dass zwei Runden lang. ;)



gruß charly


Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
$$Big-t$$
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 19x hilfreich)

Zitat (von tony292):
Darf ich fragen, wie du darauf kommst, dass es ein E39 wäre?



Denke er kommt drauf da es neben dem e39 nur den F10 als 528 mit ESP gibt und der F10 bei einem Fahranfänger eher selten ist. Wobei eigentlich die angeschaltete ASC da früh greift (fahre selber e39 528) und wohl eher der Knopf zum Ausschalten gedrückt war.

Wenn die Polizei dich erwischt hat ist die Strafe gerechtfertigt. Fürs nächste Mal einfach auf einen Aldiparkplatz nach Ladenschluss oder besser aufpassen das man nicht gesehen wird von der Polizei. Noch wichtiger das niemand gefährdet wird!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von tony292):
Darf ich fragen, wie du darauf kommst, dass es ein E39 wäre?

Einfach zu erraten:

Zitat (von $$Big-t$$):
Denke er kommt drauf da es neben dem e39 nur den F10 als 528 mit ESP gibt und der F10 bei einem Fahranfänger eher selten ist. Wobei eigentlich die angeschaltete ASC da früh greift (fahre selber e39 528) und wohl eher der Knopf zum Ausschalten gedrückt war.

Korrekt,
beim F11 nennt sich das DSC, und das lässt sich nur zum Schein ausschalten, man kann zwar beim DSC die Räder zum durchdrehen bringen, jedoch greift das DSC selbst wenn es ausgeschalten ist, beim Ausbrechen wieder ein. Da kann man am I Drive herumspielen was man will, ein Eingriff erfolgt immer.
Zitat (von tony292):
Demnach wäre ja auch bei einem Burnout im Stand die Geschwindigkeit nicht angepasst, wenn das Heck dabei herumtänzelt.

Das kann ebenfalls sogar als Vorsatz gewertet werden, durchdrehende Räder setzen das Ausschalten der Regeleinrichtung voraus. Je mehr ich lese, desto mehr bestätigt es, die Nachschulung kann nicht schaden.
Im Straßenverkehr ist es Schwachsinn überhaupt über solche Spiele nach zu denken. Fahranfänger im Straßenverkehr mit solchen Ansichten, sind eine Gefahr für die Allgemeinheit, die Führerscheinbehörde kann auch die Eignung zum führen eines Fahrzeug hier schon fast anzweifeln.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
tony292
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe mich vertan, es war doch nur eine Runde und wie ich bereits geschrieben habe, war die Geschwindigkeit an sich nicht unangemessen. Das was unangemessen war, war mein unnötiges Gas geben und der daraus resultierende Traktionsabriss an der Hinterachse. Die Frage ist, ob das rechtlich irgendeine Rolle spielt.

Okay, das mit dem E39 macht sinn. Der Witz an der Sache ist, dass sich der Stellmotor an der ASC-Drosselklappe tatsächlich in letzter Zeit sporadisch verklemmt hat und das System ausgefallen ist. Ob das jetzt zum diesem Zeitpunkt auch so war sei mal dahingestellt...
Aber da erkennt man auch den BMW-Fahrer. Du rätst mir einfach mich nicht erwischen zu lassen statt den Quatsch sein zu lassen : :grins:
Leib und Leben von anderen wurde dabei nicht gefährdet. Allerhöchstens habe ich mich dadurch in Gefahr gebracht, wobei ich mich in der Situation ganz wohlgefühlt habe bis ich dann das Blaulicht gesehen habe.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von tony292):
Aber da erkennt man auch den BMW-Fahrer. Du rätst mir einfach mich nicht erwischen zu lassen statt den Quatsch sein zu lassen :

Es gibt die Nordschleife wo man Fun haben kann, auch der Hockenheimring bietet seine offenen Tage. Da kann man sich versuchen, und sich wundern wie schnell eine Kaltverformung stattfindet.
Zitat (von tony292):
Okay, das mit dem E39 macht sinn

Hatte selbst vor 17 Jahren mal einen, und daher die Warnung, das Auto ist eine Badewanne was die Sicherheit und Stabilität anbelangt. Nicht geeignet für einen Fahranfänger.
Zitat (von tony292):
Der Witz an der Sache ist, dass sich der Stellmotor an der ASC-Drosselklappe tatsächlich in letzter Zeit sporadisch verklemmt hat und das System ausgefallen ist.

Als Ausrede wird das auch nicht gehen.
Zitat (von tony292):
Leib und Leben von anderen wurde dabei nicht gefährdet.

Gerade mit dem Auto eben sehr schnell, schneller als man denkt fliegt man damit ab.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
tony292
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Korrekt,
beim F11 nennt sich das DSC, und das lässt sich nur zum Schein ausschalten, man kann zwar beim DSC die Räder zum durchdrehen bringen, jedoch greift das DSC selbst wenn es ausgeschalten ist, beim Ausbrechen wieder ein. Da kann man am I Drive herumspielen was man will, ein Eingriff erfolgt immer.
Drücke die Taste mal 10 sek. lang. Das ist die Einstellung, nach der du suchst.

Zitat (von 0815Frager):
Das kann ebenfalls sogar als Vorsatz gewertet werden, durchdrehende Räder setzen das Ausschalten der Regeleinrichtung voraus. Je mehr ich lese, desto mehr bestätigt es, die Nachschulung kann nicht schaden.
Im Straßenverkehr ist es Schwachsinn überhaupt über solche Spiele nach zu denken. Fahranfänger im Straßenverkehr mit solchen Ansichten, sind eine Gefahr für die Allgemeinheit, die Führerscheinbehörde kann auch die Eignung zum führen eines Fahrzeug hier schon fast anzweifeln.
Ich habe Mist gebaut, okay. Das steht außer Frage. Der Burnout war nur ein Beispiel und klar ist das auch verboten aber es ist eben keine unangemessene Geschwindigkeit, oder irre ich mich? Ich frage mich gerade nur noch ob ich nicht einfach für das das falsche Vergehen aufgeschrieben wurde und ob es Chancen gibt, das noch klarzustellen. Mir wären 10€ Bußgeld für unnötige Lärmbelästigung einfach lieber als 100€ dafür + Probezeitverlängerung + 400€ für die Nachschulung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
tony292
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Es gibt die Nordschleife wo man Fun haben kann, auch der Hockenheimring bietet seine offenen Tage. Da kann man sich versuchen, und sich wundern wie schnell eine Kaltverformung stattfindet.
Da hat man mir den Mist ja erst beigebracht.

Zitat (von 0815Frager):
Als Ausrede wird das auch nicht gehen.
Soll auch keine sein.

Zitat (von 0815Frager):
Hatte selbst vor 17 Jahren mal einen, und daher die Warnung, das Auto ist eine Badewanne was die Sicherheit und Stabilität anbelangt. Nicht geeignet für einen Fahranfänger.
Zitat (von 0815Frager):
Gerade mit dem Auto eben sehr schnell, schneller als man denkt fliegt man damit ab.

Ich kann nachvollziehen, was du meinst. Allerdings habe ich das Gefühl, dass du denkst, ich würde immer und überall mit Mach 15 durchpflügen, ohne Rücksicht auf Verluste. Es waren eben wirklich nur ca. 15 km/h und weit und breit keine Menschenseele bis auf eben die beiden Beamten, die mich aus der Ferne sehen konnten.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39877x hilfreich)

Zitat (von tony292):
Daher war meine Überlegung, zu behaupten, dass das Auto nicht aufgrund einer unangepassten Geschwindigkeit ausbrach, sondern weil ich mich mit meiner mangelnden Erfahrung auf Schnee kurzzeitig mit dem Gas verschätzt habe,

Mit dmeGas verschätzt = unangepasste Geschwindigkeit



Zitat (von tony292):
und das ESP nicht schnell genug eingegriffen hat. Habe ich damit wohl irgendwelche Erfolgschancen?

Man will damit argumentieren, das man mit einem Auto fährt, beidemein Sicherheitselement defekt ist?


Im Gesamtergebnis fährt man also mit einem defekten Auto und "verschätzt" sich mit dem Gas.
Da könnte dann ein Brief von der Führerscheinstelle kommen, wo die Behörde dann "generelle Zweifel an der Eignung zum führen von Kraftfahrzeugen" verkündet.



Zitat (von tony292):
Konkret stand dort 525 statt 528i. Auf Fotos, die er gemacht hat ist die Aufschrift auf meinem Heck wahrscheinlich auch nicht zu lesen. Macht ihn das auf irgendeine Weise angreifbar oder unglaubwürdig?

Nö, man hat ja das Kennzeichen.



Meiner Ansicht nach dürfte akzeptieren und zahlen die preiswerteste Variante sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von tony292):


Der Vorwurf: Mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen

...Fahranfänger...


Wie lange hat man den Führerschein denn? Schon alles vergessen?

§ 3 StVO ist doch eindeutig.
Zitat (von tony292):

Mir wären 10€ Bußgeld für unnötige Lärmbelästigung einfach lieber als 100€ dafür + Probezeitverlängerung + 400€ für die Nachschulung.


Weil oftmals ausgesprochene Uneinsichtigkeit beim Autofahrer vorliegt, ist die Erziehung über das Portemonnaie vorgesehen und häufig auch wirksam.

Zitat (von $$Big-t$$):

Fürs nächste Mal einfach auf einen Aldiparkplatz nach Ladenschluss


Nicht empfehlenswert, da Aldi-Parkplatz auch nach Ladenschluß öffentlicher Verkehrsraum ist.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12324.07.2020 10:55:57
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 186x hilfreich)

Sieh es doch mal so:
Du bist jetzt in einem Alter in dem man ruhig mal für den ****** den man gebaut hat einstehen kann.
Das gehört auch zum Erwachsen werden dazu.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.301 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen