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Umzugfinanzierung durchs Arbeitsamt?

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Umzugfinanzierung durchs Arbeitsamt?

Hallo,

ich werde nach der Beendigung meiner Ausbildung ca. 2 Wochen arbeitslos sein, bevor ich meine Arbeitsstelle in einer anderen Stadt antreten kann.

Nun zu meiner Frage: Besteht die Möglichkeit, dass das Arbeitsamt mir meinen Umzug finanziert?

Bin für jeden Hinweis dankbar!



von mattaratze am 12.08.2004 18:55
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>Umzugfinanzierung durchs Arbeitsamt?
Na klar und eine neue Wohnung wird dir auch noch eingerichtet. Gehts noch???
Die Umzugskosten sind aber eventuell steuerlich absetzbar!


von guest123-276 am 12.08.2004 19:59
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>Umzugfinanzierung durchs Arbeitsamt?
Ich hab mich eben nochmal kundig gemacht und folgendes gefunden:

"Mobilitätshilfen: Arbeitsamt bezahlt Umzug

Presseinformation des Landesarbeitsamtes NRW


Änderungen bei Mobilitätshilfen

Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende, die für eine versicherungspflichtige Beschäftigung umziehen, können vom Arbeitsamt Zuschüsse zu den Umzugskosten erhalten.

Bisher wurden Darlehen gewährt. Jetzt wird die Umzugskostenbeihilfe als Zuschuss bewilligt. Allerdings gilt dies nur für Umzüge seit Jahresanfang. Wenn Umzugskosten im letzten Jahr entstanden sind oder die Umzugskostenbeihilfe bereits als Darlehen bewilligt wurde, können diese nachträglich nicht als Zuschuss berücksichtigt werden.

Der Umzug muss in direkten Zusammenhang mit der Arbeitsaufnahme stehen. Längstens bis zwei Jahre nach der Arbeitsaufnahme können die Kosten übernommen werden. Der neue Arbeitsort muss außerhalb des sogenannten Tagespendelbereiches liegen. Die Arbeitsämter bezeichnen damit den Bereich, der bei einer Vollzeitbeschäftigung innerhalb von zweieinhalb Stunden täglicher Pendelzeit zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erreicht werden kann.

Bezieher von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe können die Umzugskosten auch für die Aufnahme einer Beschäftigung im Ausland erhalten.

Der Zuschuss zu den notwendigen Kosten des Umzug ist auf 4.500 € begrenzt.

Umzugskostenbeihilfe können auch Auszubildende bekommen, die eine Lehrstelle antreten, sofern sie beim Arbeitsamt als Bewerber um eine berufliche Ausbildungsstelle gemeldet sind.

Wichtig ist, dass die Leistung rechtzeitig vor dem Umzug beantragt wird.

Eine weitere Änderung bei den Mobilitätshilfen betrifft die Übergangsbeihilfe. Damit kann die Zeit bis zur ersten Gehaltszahlung beim neuen Arbeitgeber überbrückt werden. Bisher konnte ein Betrag von bis zu 80 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts als Darlehen vom Arbeitsamt gezahlt werden. Seit diesem Jahr ist die Höchstgrenze auf 1.000 Euro begrenzt worden. Das Darlehen ist in zehn gleich hohen Raten zurückzuzahlen, beginnend zwei Monate nach der Auszahlung.

Bei allen Mobilitätshilfen musste das Arbeitsamt in der Vergangenheit die Einkommensverhältnisse des Antragstellers prüfen und feststellen, ob der Betreffende „eigenleistungsfähig„ ist. Dies ist nun nicht mehr notwendig. Natürlich werden Mobilitätshilfen nur gezahlt, wenn sie zur Aufnahme der Beschäftigung notwendig sind und der Arbeitgeber die Kosten nicht übernimmt.

Auf diese Unterstützung besteht kein Rechtsanspruch. Die Arbeitsämter können nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Mobilitätshilfen bewilligen.

Die Antragstellung muss im Voraus erfolgen. Über weitere Mobilitätshilfen informiert das örtliche Arbeitsamt."

Das bedeutet doch, dass die Möglichkeit besteht, dass ich den Umzug bezahlt bekomme. Es sei denn das ist schon wieder veraltet und gilt nicht mehr.


von mattaratze am 12.08.2004 20:06
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>Umzugfinanzierung durchs Arbeitsamt?
... und Spaghetti...

Ja, es geht noch



von mattaratze am 12.08.2004 20:11
Status: Frischling (6 Beiträge)
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>Umzugfinanzierung durchs Arbeitsamt?
Das würde aber nur bewilligt, wenn eine Vermittlung in deiner Stadt/Gemeinde nicht möglich wäre, was nach 2 Wochen Arbeitslosigkeit wohl zu bezweifeln ist.


von guest123-276 am 12.08.2004 20:14
Status: Senior (189 Beiträge)
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>Umzugfinanzierung durchs Arbeitsamt?
wo steht das denn?


von mattaratze am 12.08.2004 21:57
Status: Frischling (6 Beiträge)
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>Umzugfinanzierung durchs Arbeitsamt?
geh doch einfach zur Agentur für Arbeit und beantrage die Umzugskostenbeihilfe.

Wenn eine Ablehnung kommt, kannst du dir den nächsten Schritt überlegen, wenn du die gewährt bekommst - bingo!

Gruß
Marion


von MarionH am 13.08.2004 08:09
Status: Legende (370 Beiträge)
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>Umzugfinanzierung durchs Arbeitsamt?
...genau sowas wollte ich hören, marion!

Danke und Gruß zurück.

Ich dachte nur, dass vielleicht schon jemand Erfahrung damit gemacht hat.


von mattaratze am 14.08.2004 20:58
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>Umzugfinanzierung durchs Arbeitsamt?
muss ich da schon eine zusage von einer arbeitsstelle haben in der anderen stadt?

weil ich lern am 26.8 aus und will spätestens 2 wochen danach von chemnitz nach münchen umziehen.


von nightblue am 15.08.2004 18:18
Status: Praktikant (18 Beiträge)
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>Umzugfinanzierung durchs Arbeitsamt?
muss ich da schon eine zusage von einer arbeitsstelle haben in der anderen stadt?

weil ich lern am 26.8 aus und will spätestens 2 wochen danach von chemnitz nach münchen umziehen.


von nightblue am 15.08.2004 18:28
Status: Praktikant (18 Beiträge)
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>Umzugfinanzierung durchs Arbeitsamt?
Natürlich gibt es nur die Beihilfe, wenn man einen neuen Arbeitsplatz hat. Einfach ins Blaue hinein wird kein Umzug bezahlt.


von alida am 15.08.2004 22:26
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