Hallo zusammen,
ich habe bis vor einigen Monaten allein gewohnt und brav GEZ-Gebühren gezahlt. Bin dann in das Haus zu meinem Partner gezogen, wo auch brav GEZ von ihm gezahlt wurde. Habe mich aber nicht abgemeldet und die Rechnungen, die an meine neue Adresse kamen hatte ich...öhem... "ignoriert".
Frage: Kann ich mich rückwirkend abmelden, wenn nachweislich für die jetzige Adresse (Einfamilienhaus)GEZ gezahlt wurde? Komme ich so aus den Forderungen raus?
Danke vorab für Eure Hilfe.
-----------------
""
Umzug zu GEZ-Zahler ohne Abmeldung, Nachzahlung?
14. November 2014
Thema abonnieren
Frage vom 14. November 2014 | 12:54
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Umzug zu GEZ-Zahler ohne Abmeldung, Nachzahlung?
Gebühren zahlen?
Gebühren zahlen?
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 14. November 2014 | 13:34
Von
Status: Unbeschreiblich (119635 Beiträge, 39758x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Kann ich mich rückwirkend abmelden, wenn nachweislich für die jetzige Adresse (Einfamilienhaus)GEZ gezahlt wurde? Komme ich so aus den Forderungen raus? <hr size=1 noshade>
Nein.
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
#2
Antwort vom 14. November 2014 | 14:36
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4876x hilfreich)
quote:
von Thariva am 14.11.2014 12:54
Habe mich aber nicht abgemeldet und die Rechnungen, die an meine neue Adresse kamen hatte ich...öhem... "ignoriert".
Eigenverschulden
Durch abmelden statt ignorieren, wäre man die Pflicht losgeworden.
-----------------
""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Beitragsservice, GEZ" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 14. November 2014 | 16:13
Von
Status: Lehrling (1176 Beiträge, 749x hilfreich)
Man sollte jetzt schnellstens eine Abmeldung für die alte Wohnung an den Beitragsservice schreiben, damit nicht noch mehr Kosten entstehen.
quote:
Komme ich so aus den Forderungen raus?
Nein.
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
267.040
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
7 Antworten
-
6 Antworten
-
11 Antworten
-
1 Antworten
-
13 Antworten