Umzug zu GEZ-Zahler ohne Abmeldung, Nachzahlung?

14. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
Thariva
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Umzug zu GEZ-Zahler ohne Abmeldung, Nachzahlung?

Hallo zusammen,

ich habe bis vor einigen Monaten allein gewohnt und brav GEZ-Gebühren gezahlt. Bin dann in das Haus zu meinem Partner gezogen, wo auch brav GEZ von ihm gezahlt wurde. Habe mich aber nicht abgemeldet und die Rechnungen, die an meine neue Adresse kamen hatte ich...öhem... "ignoriert".
Frage: Kann ich mich rückwirkend abmelden, wenn nachweislich für die jetzige Adresse (Einfamilienhaus)GEZ gezahlt wurde? Komme ich so aus den Forderungen raus?
Danke vorab für Eure Hilfe.


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Kann ich mich rückwirkend abmelden, wenn nachweislich für die jetzige Adresse (Einfamilienhaus)GEZ gezahlt wurde? Komme ich so aus den Forderungen raus? <hr size=1 noshade>

Nein.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von Thariva am 14.11.2014 12:54

Habe mich aber nicht abgemeldet und die Rechnungen, die an meine neue Adresse kamen hatte ich...öhem... "ignoriert".

Eigenverschulden
Durch abmelden statt ignorieren, wäre man die Pflicht losgeworden.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

Man sollte jetzt schnellstens eine Abmeldung für die alte Wohnung an den Beitragsservice schreiben, damit nicht noch mehr Kosten entstehen.

quote:
Komme ich so aus den Forderungen raus?

Nein.



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