>Umzug von Bayern nach Bremen
@Roswitha:
Natürlich kann den beiden niemand verbieten, den Lebensabend gemeinsam zu verbringen. Die entscheidende Frage ich halt, ob die ARGE, sprich die Allgemeinheit, für die Umzugskosten aufkommen muss. Und das ist nur dann der Fall, wenn der Umzug erforderlich ist. Um Missverständnissen vorzubeugen: Ich persönlich würde die Notwendigkeit durchaus bejahen. Ob die ARGE, und im Streitfall das Sozialgericht, das aber genau so sieht, erscheint durchaus fragllich.
Wie ist denn die Wohnsituation des Lebensgefährten in Bremen? Würde die Frau zu ihm in die bestehende Wohnung ziehen, oder müsste er auch umziehen? Wenn die vorhandene Wohnung bestehen bleibt ist ja auch die Frage, wie umfangreich der Umzug überhaupt wird, wieviel Sachen eigentlich mitgenommen werden.
Ich würde an Stelle der Frau einfach mal bei der ARGE einen entsprechenden Antrag stellen und die Entscheidung zunächst mal abwarten. Vielleicht wird dem Umzug ja sogar problemlos zugestimmt und die Kosten übernommen. Überhaupt kann man ja über eventuelle weitere Schritte erst dann konkret nachdenken, wenn ein Antrag abgelehnt wurde.
Gruß,
Axel
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von AxelK am 18.04.2010 15:48
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