Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
364903
zufriedene Nutzer
 www.123recht.net » Forum » Sozialrecht und staatliche Leistungen » Umzug von Bayern nach ...
Leserwertung
(0):
 Thema bewerten!

533 Aufrufe

Umzug von Bayern nach Bremen

Mal eine Frage ,eventuell kann hier jemand Rat geben.
Sie geschieden bei der Arge gemeldet ,möchte zu ihrem langjährigen Freund ziehen.( ca 6 Jahre Fernbeziehung) mit Urlaub und Wochenenden
Ständig 500 Km Pendeln ist kein Zustand,auch kaum zu schaffen.
Wer trägt die Kosten des Umzuges und muss er genehmigt werden?


-----------------
"noli desperare"


von guest-12301.05.2010 20:09:01 am 18.04.2010 13:33
Status: Legende (297 Beiträge)
Userwertung:  3,3  von 5 (von 37 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 616 weitere Beiträge zum Thema "Umzug".


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Umzug von Bayern nach Bremen
@Roswitha:

Ist die Frau 25 oder älter? Ist der Freund erwerbstätig und verdient er ausreichen, um sich und seine Freundin ohne weitere staatliche Leistungen zu unterhalten?

Davon ausgehend, dass die Frau mindestens 25 ist, muss der Umzug nicht genehmigt werden. Allerdings sollte dennoch im Vorfeld die Zusicherung zur Übernahme der künftigen Unterkunftskosten eingeholt werden.

Ob die Umzugskosten übernommen werden oder nicht, hängt davon ab, ob die ARGE den Umzug als erforderlich ansieht. Voraussetzung dafür dürfte vermutlich zumindest sein, dass das Paar sich "freiwillig" als Bedarfsgemeinschaft einstufen lässt, mit der Folge, dass das Einkommen des Freundes angerechnet wird.

Gruß,

Axel

-----------------
"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"


von AxelK am 18.04.2010 14:18
Status: Tao (9663 Beiträge)
Userwertung:  4,1  von 5 (von 268 User(n) bewertet)

>Umzug von Bayern nach Bremen
@Axel,
die Frau ist etwas über 60 und ihr (kann man Lebensgefährte schreiben?) Freund auch.
Bei ihm 3 Infarkte ist er beim Sozialamt (Bremen)
Bei ihr auch schwere Erkrankung also Arge (Bayern)
Man kann doch diesen Leuten nicht verbieten ihr Alter gemeinsam zu verbringen?
selbst wenn sie gezwungenermaßen von den Ämtern leben müssen!
Fällt beiden nicht leicht.
Durch Messengerkontakt Kenne ich beide relativ gut auch durch Telefonate >-----------------
"noli desperare"

-- Editiert am 18.04.2010 14:42


von guest-12301.05.2010 20:09:01 am 18.04.2010 14:36
Status: Legende (297 Beiträge)
Userwertung:  3,3  von 5 (von 37 User(n) bewertet)

>Umzug von Bayern nach Bremen
@Roswitha:

Natürlich kann den beiden niemand verbieten, den Lebensabend gemeinsam zu verbringen. Die entscheidende Frage ich halt, ob die ARGE, sprich die Allgemeinheit, für die Umzugskosten aufkommen muss. Und das ist nur dann der Fall, wenn der Umzug erforderlich ist. Um Missverständnissen vorzubeugen: Ich persönlich würde die Notwendigkeit durchaus bejahen. Ob die ARGE, und im Streitfall das Sozialgericht, das aber genau so sieht, erscheint durchaus fragllich.

Wie ist denn die Wohnsituation des Lebensgefährten in Bremen? Würde die Frau zu ihm in die bestehende Wohnung ziehen, oder müsste er auch umziehen? Wenn die vorhandene Wohnung bestehen bleibt ist ja auch die Frage, wie umfangreich der Umzug überhaupt wird, wieviel Sachen eigentlich mitgenommen werden.

Ich würde an Stelle der Frau einfach mal bei der ARGE einen entsprechenden Antrag stellen und die Entscheidung zunächst mal abwarten. Vielleicht wird dem Umzug ja sogar problemlos zugestimmt und die Kosten übernommen. Überhaupt kann man ja über eventuelle weitere Schritte erst dann konkret nachdenken, wenn ein Antrag abgelehnt wurde.

Gruß,

Axel

-----------------
"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"


von AxelK am 18.04.2010 15:48
Status: Tao (9663 Beiträge)
Userwertung:  4,1  von 5 (von 268 User(n) bewertet)

>Umzug von Bayern nach Bremen
Er hat soweit ich weiss eine 2 Zimmerwohnung
und lieben Dank für Deine schnelle Antwort, würde es Dich stören?wenn ich den von Dir geschrieben Artikel kopiere und beiden maile?
l.G
Roswitha

-----------------
"noli desperare"


von guest-12301.05.2010 20:09:01 am 18.04.2010 15:59
Status: Legende (297 Beiträge)
Userwertung:  3,3  von 5 (von 37 User(n) bewertet)

>Umzug von Bayern nach Bremen
@Roswitha:

Kein Problem, kannst Du ruhig machen.

Gruß,

Axel

-----------------
"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"


von AxelK am 18.04.2010 19:06
Status: Tao (9663 Beiträge)
Userwertung:  4,1  von 5 (von 268 User(n) bewertet)

>Umzug von Bayern nach Bremen
@Axel,
lieben Dank,
Gruss Roswitha

-----------------
"noli desperare"


von guest-12301.05.2010 20:09:01 am 18.04.2010 19:23
Status: Legende (297 Beiträge)
Userwertung:  3,3  von 5 (von 37 User(n) bewertet)


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
Mehr zum Thema im Forum:

Umzug   Bayern   Bremen  
123recht.net ist Rechtspartner von:

364903
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

109999
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online