Umzug und Kleingewerbe

21. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
VanDeKamp
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Umzug und Kleingewerbe

Hey, ich habe ein kleines (recht) unkompliziertes Anliegen, glaube ich... Ich habe 2014 ein Kleingewerbe in Hannover angemeldet und bin vor ein paar Monaten nach Hürth bei Köln gezogen. Ich weiß, dass ich nuna uch das Kleingewerbe ummelden muss... Nun ist die Frage, muss ich dafür in das Gewerbeamt in Hürth oder in das Gewerbeamt Hannover gehen? Ebenfalls stellt sich mir die Frage, ob ich mein altes Kleingewerbe auflösen muss und ein neues anmelden oder ob ich eben nur die Adresse ändern lassen kann.

Im Internet finde ich viel zu viele verschiedene Aussagen zu diesem Thema. Jedoch ist die Existenz und daher auch korrekte Führung meines Kleingewerbes wichtig für die Möglichkeit für mich nebenbei eben noch etwas Geld verdienne zu können, daher würde ich hier natürlich alles richtig machen wollen...

Lieben Gruß,
F.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von VanDeKamp):
Ich weiß, dass ich nuna uch das Kleingewerbe ummelden muss

1. Es gibt in Deutschland kein "Kleingewerbe", nur Gewerbe
2. Das "ummelden" bei Einzelunternehmern muss in der Regel mit dem Wechsel des Wohnsitzes erfolgen, sonst droht bis zu 1000 EUR Bußgeld
3. Ein "ummelden" besteht aus dem Abmelden im alten Ort und im Anmelden im neuen Ort.



Zitat (von VanDeKamp):
Im Internet finde ich viel zu viele verschiedene Aussagen zu diesem Thema.

Statt sich dei Finger wund zu googlen, einfach mal beim Amt in Köln/Hannover nach zu fragen kam weshalb genau nicht in Frage?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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