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Umzug nach USA - Telekom verlangt Schadensersatz?!

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>Umzug nach USA - Telekom verlangt Schadensersatz?!

Versteht mich hier eigentlich keiner? Drücke ich mich so unverständlich aus? Es geht NICHT darum, dass die Telekom meine Kündigung akzeptiert. Es geht um die Frage ob pauschalisierte Schadensersatzansprüche rechtens sind.

Das BGB (siehe unten) sieht Kündigungen aus wichtigem Grund vor. Das hat die Telekom in meinem Fall auch akzeptiert. Dass der T. Schadensersatz zusteht sehe ich ja auch noch ein. Mein Rechtverständnis sieht allerdings so aus, dass wenn jemand einen Schaden hat und diesen vom Verursacher ersetzt haben will, er diesen irgendwie belegen muss. In meinem Fall sagt der Geschädigte: "Ich habe einen Schaden von 350 EUR." - ohne weitere Belege wie dieser Schaden eigentlich zustande gekommen sein soll.


BGB § 314
Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund

(1) Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

(2) Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. § 323 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung.

(3) Der Berechtigte kann nur innerhalb einer angemessenen Frist kündigen, nachdem er vom Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat.

(4) Die Berechtigung, Schadensersatz zu verlangen, wird durch die Kündigung nicht ausgeschlossen.





von n8licht am 23.03.2009 17:05
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>Umzug nach USA - Telekom verlangt Schadensersatz?
@n8licht: Doch, doch, wir verstehen Sie schon ziemlich genau. Ich glaube auch zu verstehen, daß die Telekom einem vorzeitigen Beenden des Vertrags gegen Zahlung eines entsprechenden Schadenersatzes zugestimmt und diesen Schadenersatz aus Kulanz(!) auf die Hälfte der eigentlichen Summe festgelegt hat.

Also: Ein freiwilliger Umzug ins Ausland ist m.E. zuerst einmal kein wichtiger Grund i.S.d. genannten Paragraphen, sondern fällt in Ihre alleinige Risikosphäre. Von daher können Sie über das Entgegenkommen der Telekom durchaus dankbar sein.

Der entstandene Schaden (das schrieb ich zwar bereits, aber ich wiederhole mich doch gerne noch einmal für Sie, auch wenn das anscheinend nicht die Antwort ist, die Sie gern lesen wollen) läßt sich sehr genau beziffern: Die vollständigen verbleibenden Grundgebühren bis zum Ende der regulären Laufzeit.

Sie sind einen Vertrag eingegangen, der Sie zur Zahlung dieser Grundgebühren 'verpflichtet'. Im Gegenzug stellt Ihnen die Telekom den Anschluß zur Verfügung. Das tut sie auch nach Ihrem Umzug. Und daß Sie diese Leistung dann nicht mehr in Anspruch nehmen können ist nicht das Verschulden der Telekom.

Mit anderen Worten: Die Telekom erfüllt den Vertrag vollständig und könnte daher m.E. durchaus auf Erfüllung durch Sie, sprich Zahlung der vollständigen Grundgebühren, bestehen.

Das tut die Telekom nun nicht. Aber statt auf dieses Kulanzangebot (das gerade einmal 50% der eigentlich durch Sie zu zahlenden Summe beträgt) einzugehen, beschweren Sie sich weiterhin darüber, daß die Telekom Ihnen nicht erklären will, warum Sie (ich wiederhole noch einmal) aus Kulanz auf die Hälfte der ihr zustehenden Summe verzichtet.

Hallooooho?!?

-----------------
"~~~Hoyotoho!~~~"


von DerRitter am 24.03.2009 01:29
Status: Unsterblich (1622 Beiträge)
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