quote:Woher leiten Sie denn diese Aus-/Zusage ab?Von einem Wegfall der Geschäftsgrundlage kann hier m.E. auch keine Rede sein, die Telekom liefert ja wie vertraglich vereinbart. Daß der TE diese Leistung nicht in Anspruch nimmt/nehmen kann fällt aus meiner Sicht in seine alleinige Risikosphäre (da die Telekom ja nix für den Umzug kann).Ob aus der geschilderten Konstellation ein Recht auf vorfristige Beendigung des Vertrages abzuleiten ist, können letztendlich nur die vertraglichen Vereinbarungen und/oder die AGB der Telekom beantworten.Aus meiner Sicht stellt das Angebot der vorzeitigen Beendigung gegen Zahlung der Hälfte der möglicherweise sogar zurecht geschuldeten Grundgebühren ein Entgegenkommen und keine 'Pi mal Daumen'-Berechnung dar.
Schadensersatz ist natürlich Nonsens, das Sonderkündigungsrecht hast du.
quote:Dann sollten Sie eine kostenpflichtige Anwaltsanfrage starten und nicht in einem Laienforum fragen.
Danke für die Antworten - ich habe nur eine Bitte: Mir helfen irgendwelche halbgaren Beiträge und Vermutungen nicht viel weiter.
quote:Kann Sie, ja. Das erleben Sie ja gerade.
Kann die Telekom einfach so einen "Pauschalschaden" von 50% der Grundgebühren geltend machen?
quote:Der tatsächliche 'Schaden' durch Nichterfüllung durch Sie ist m.E. leicht nachzuweisen: 100% der vertraglich vereinbarten Grundgebühren bis zum regulären Ende der Laufzeit. Denn das ist Ihr Anteil an den Vereinbarungen, den Sie nicht einhalten.Wenn Sie also lieber die volle Summe zahlen wollen als auf das Entgegenkommen einzugehen, okay...
Muss nicht jemand der von einem anderen Schadensersatz verlangt, den tatsächlich entstandenen Schaden nachweisen?
quote:Was sagen denn die AGB Ihres Vertrages dazu?Könnte es möglich sein, dass es dieser hier ist?Allerdings sind diese AGB vom 19.01.2009, also neueren Datums;
Nun hat man seitens der Telekom die Kündigung akzeptiert, verlangt aber 50% der monatlichen Grundgebühren bis zum Ende der ursprünglichen Vertragslaufzeit als Schadensersatz (ca. 350 EUR).
quote:Also, alles wieder eine Kulanz Geschichte seitens der Telekom.
11.4 Wird das Vertragsverhältnis vor Ablauf der mit dem Kunden vereinbarten Mindestvertragslaufzeit aus Gründen beendet, die die Deutsche Telekom nicht zu vertreten hat, ist der Kunde verpflichtet, der Deutschen Telekom einen in einer Summe fälligen Betrag in Höhe eines Viertels der bis zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit zu zahlenden restlichen monatlichen Preise als pauschalierten Schadensersatz zu entrichten. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Deutsche Telekom einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist. Ein Recht zur vorzeitigen Beendigung des Vertrages wird durch diese Regelung nicht begründet.
quote:die Telekom kein Pardon mehr kennt.
Und was würde passieren wenn ich das einfach nicht bezahle? Davon abgesehen kann ich es derzeit gar nicht bezahlen (bin Student).