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Umzug nach USA - Telekom verlangt Schadensersatz?!

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Umzug nach USA - Telekom verlangt Schadensersatz?!

Hallo,

ich habe Ärger mit der Telekom und weiss nicht wie ich mich verhalten soll.

Ich bin Anfang März in die USA umgezogen und habe daher meinen Telekom Vertrag (Telefon/DSL) ausserordentlich gekündigt.

Zunächst hat die Telekom die Kündigung abgelehnt mit dem Hinweis ich müsste beweisen dass ich nicht mehr in DE lebe.

Nun habe ich die Abmeldebestätigung vom dt. Einwohnermeldeamt sowie eine Kopie des Mietvertrages meiner Wohnung in den USA zur Telekom geschickt. Nun hat man seitens der Telekom die Kündigung akzeptiert, verlangt aber 50% der monatlichen Grundgebühren bis zum Ende der ursprünglichen Vertragslaufzeit als Schadensersatz (ca. 350 EUR).

Frage: Ist das überhaupt rechtens? Und was würde passieren wenn ich das einfach nicht bezahle? Davon abgesehen kann ich es derzeit gar nicht bezahlen (bin Student).

Danke schonmal für Antworten!


von n8licht am 13.03.2009 13:10
Status: Frischling (7 Beiträge)
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Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 365 weitere Beiträge zum Thema "Telekom".


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>Umzug nach USA - Telekom verlangt Schadensersatz?
Welche Begründung hat die Teledumm denn für den Schadensersatz?

Entweder du hast ein Sonderkündigungsrecht, dann fällt auch kein SE an.

Oder du hast keines, dann ist es reine Kulanz der Teledumm, ob sie dich für 50% aus dem Vertrag läßt, anstatt von dir zu verlangen, ihn zu erfüllen und 100% zu zahlen.


von CvD am 13.03.2009 17:17
Status: Unsterblich (1000 Beiträge)
Userwertung:  2,1  von 5 (von 100 User(n) bewertet)

>Umzug nach USA - Telekom verlangt Schadensersatz?!
"Schadensersatz" war in meinem ursprünglichen Posting falsch ausgedrückt - die Telekom bietet mir die vorzeitige Beendigung des Vertrages (Ablösung) gegen Zahlung von 350€ an.

Damit bin ich jedoch nicht einverstanden, denn: Mit meinem Umzug in die USA kann ich den Telefon- und DSL Anschluss der Telekom ja nun nicht mehr nutzen. Wie heisst dass im Juristendeutsch? Wegfall der Geschäftsgrundlage? Damit steht mir soweit ich das verstehe das Recht zu fristlosen Kündigung zu, oder? Ich habe auch keine Hardware (Telefon, DSL Modem oder sowas) von der Telekom erhalten, das sie "Schaden" geltend machen könnten. Ich denke die versuchen einfach mir noch ein bisschen Geld (bisschen ist gut, für mich ist es viel!) aus der Tasche zu ziehen. Ich möchte gerne wissen ob die im Recht sind und ich es akzeptieren muss oder ob ich mich dagegen wehren kann.





von n8licht am 13.03.2009 17:46
Status: Frischling (7 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Umzug nach USA - Telekom verlangt Schadensersatz?!
Schadensersatz ist natürlich Nonsens, das Sonderkündigungsrecht hast du.

Die Telekomm sollte dann eigentlich nur anteilig deine Hardware berechnen, welche du sicherlich nicht zurück schickst, die auch keiner mehr haben will

D.h.

(Listenpreis der Hardware) / (durch Gesamtlaufzeit) * Restlaufzeit

Einfach noch einmal hinschreiben und gezielt nach dem Zustandekommen der Summe fragen, ich hab den Eindruck, da hat jemand Pi mal Daumen entschieden.


von Mathiasla am 16.03.2009 07:31
Status: Unsterblich (1163 Beiträge)
Userwertung:  2,5  von 5 (von 42 User(n) bewertet)

>Umzug nach USA - Telekom verlangt Schadensersatz?!
quote:
Schadensersatz ist natürlich Nonsens, das Sonderkündigungsrecht hast du.
Woher leiten Sie denn diese Aus-/Zusage ab?

Von einem Wegfall der Geschäftsgrundlage kann hier m.E. auch keine Rede sein, die Telekom liefert ja wie vertraglich vereinbart. Daß der TE diese Leistung nicht in Anspruch nimmt/nehmen kann fällt aus meiner Sicht in seine alleinige Risikosphäre (da die Telekom ja nix für den Umzug kann).

Ob aus der geschilderten Konstellation ein Recht auf vorfristige Beendigung des Vertrages abzuleiten ist, können letztendlich nur die vertraglichen Vereinbarungen und/oder die AGB der Telekom beantworten.

Aus meiner Sicht stellt das Angebot der vorzeitigen Beendigung gegen Zahlung der Hälfte der möglicherweise sogar zurecht geschuldeten Grundgebühren ein Entgegenkommen und keine 'Pi mal Daumen'-Berechnung dar.


Der Ritter

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"~~~Hoyotoho!~~~"


von DerRitter am 16.03.2009 13:06
Status: Unsterblich (1622 Beiträge)
Userwertung:  2,4  von 5 (von 48 User(n) bewertet)

>Umzug nach USA - Telekom verlangt Schadensersatz?!
Danke für die Antworten - ich habe nur eine Bitte: Mir helfen irgendwelche halbgaren Beiträge und Vermutungen nicht viel weiter.

Nochmal meine Situation:

- ich habe einen Tel./DSL Vertrag mit 24 Monaten Laufzeit bei der Telekom
- ich habe KEINE Hardware (Telefon, Modem etc.) mit dem Vertrag erhalten
- der Vertrag läuft offiziell noch 18 Monate
- ich bin dauerhaft in die USA umgezogen (und nein, dass war bei Vertragsabschluss noch nicht absehbar)
- die Telekom akzeptiert die Kündigung, verlangt aber 50% der noch ausstehenden 18 Grundgebühren als Schadensersatz

Die Rechtsgrundlage ist mir bekannt. BGB §314 räumt das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund ein. Das hat die Telekom ja auch akzeptiert. Allerdings schliesst BGB §314 Schadensersatzansprüche nicht aus. Darauf beruft sich die Telekom (vermute ich).

Die Frage ist mehr die: Kann die Telekom einfach so einen "Pauschalschaden" von 50% der Grundgebühren geltend machen? Muss nicht jemand der von einem anderen Schadensersatz verlangt, den tatsächlich entstandenen Schaden nachweisen?

Danke schon mal!


von n8licht am 16.03.2009 21:39
Status: Frischling (7 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Umzug nach USA - Telekom verlangt Schadensersatz?!
quote:
Danke für die Antworten - ich habe nur eine Bitte: Mir helfen irgendwelche halbgaren Beiträge und Vermutungen nicht viel weiter.
Dann sollten Sie eine kostenpflichtige Anwaltsanfrage starten und nicht in einem Laienforum fragen.

quote:
Kann die Telekom einfach so einen "Pauschalschaden" von 50% der Grundgebühren geltend machen?
Kann Sie, ja. Das erleben Sie ja gerade.
quote:
Muss nicht jemand der von einem anderen Schadensersatz verlangt, den tatsächlich entstandenen Schaden nachweisen?
Der tatsächliche 'Schaden' durch Nichterfüllung durch Sie ist m.E. leicht nachzuweisen: 100% der vertraglich vereinbarten Grundgebühren bis zum regulären Ende der Laufzeit. Denn das ist Ihr Anteil an den Vereinbarungen, den Sie nicht einhalten.

Wenn Sie also lieber die volle Summe zahlen wollen als auf das Entgegenkommen einzugehen, okay...



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"~~~Hoyotoho!~~~"


von DerRitter am 17.03.2009 10:09
Status: Unsterblich (1622 Beiträge)
Userwertung:  2,4  von 5 (von 48 User(n) bewertet)

>Umzug nach USA - Telekom verlangt Schadensersatz?!
Schicken Sie doch bitte der Telekom noch eine Kopie Ihres Arbeits-Visums/Aufenthaltsgenehmigung für die USA.
Die Sache ist, dass Anbieter leicht allergisch auf Mitteilungen ("verzogen ins Ausland") reagieren, weil hier viele Kunden betrügen und gar nicht im Ausland sind.
Da man an ein Arbeits-Visum/Aufenthaltsgenehmigung für die USA nur schwer kommt, bekräftigt die Zusendung des Visums die Glaubwürdigkeit.


von derumgol am 18.03.2009 13:24
Status: Frischling (9 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Umzug nach USA - Telekom verlangt Schadensersatz?!
@derumgol: Es geht hier m.E. weniger um die Glaubwürdigkeit des TE per se, sondern um die Tatsache, daß er/sie nicht einsehen will, daß er/sie den Verpflichtungen aus dem Vertrag trotz nachgewiesenem Umzug ins Ausland nachkommen soll/nachzukommen hat.

Ich bleibe hier bei meiner vorherigen Einschätzung: Vorbehaltlich einer ansderslautenden Absprache zwischen TE und Telekom, die ein vorzeitiges Auslösen des Vertragsverhältnisses aus dem hier vorliegenden Grund zuläßt, sollte der TE das Angebot (Zahlung der Hälfte der restlichen Grundgebühren und vorzeitige Beendigung des Vertrages) annehmen.


Der Ritter

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"~~~Hoyotoho!~~~"


von DerRitter am 19.03.2009 17:15
Status: Unsterblich (1622 Beiträge)
Userwertung:  2,4  von 5 (von 48 User(n) bewertet)

>Umzug nach USA - Telekom verlangt Schadensersatz?!
quote:
Nun hat man seitens der Telekom die Kündigung akzeptiert, verlangt aber 50% der monatlichen Grundgebühren bis zum Ende der ursprünglichen Vertragslaufzeit als Schadensersatz (ca. 350 EUR).

Was sagen denn die AGB Ihres Vertrages dazu?

Könnte es möglich sein, dass es dieser hier ist?

Allerdings sind diese AGB vom 19.01.2009, also neueren Datums;
aber da steht u.a.
quote:
11.4 Wird das Vertragsverhältnis vor Ablauf der mit dem Kunden vereinbarten Mindestvertragslaufzeit aus Gründen beendet, die die Deutsche Telekom nicht zu vertreten hat, ist der Kunde verpflichtet, der Deutschen Telekom einen in einer Summe fälligen Betrag in Höhe eines Viertels der bis zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit zu zahlenden restlichen monatlichen Preise als pauschalierten Schadensersatz zu entrichten. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Deutsche Telekom einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist. Ein Recht zur vorzeitigen Beendigung des Vertrages wird durch diese Regelung nicht begründet.

Also, alles wieder eine Kulanz Geschichte seitens der Telekom.


Wobei aber hier -->
quote:
Und was würde passieren wenn ich das einfach nicht bezahle? Davon abgesehen kann ich es derzeit gar nicht bezahlen (bin Student).

die Telekom kein Pardon mehr kennt.


Gruss vom Strand


von Sailor2006 am 20.03.2009 02:51
Status: Unsterblich (838 Beiträge)
Userwertung:  2,5  von 5 (von 35 User(n) bewertet)

>Umzug nach USA - Telekom verlangt Schadensersatz?!
Hallo,

es ist ja nachvollziehbar, dass Dir das nicht so schmeckt, aber:

Verträge sind zu erfüllen und es ist reine Kulanz der Telekom, Dir in irgendeiner Art entgegenzukommen.

Mir selbst sind Unternehmen in dieser Branche bekannt, die vollständig auf die Berechnung der Restlaufzeit verzichten, wenn eine entsprechende Änderung (Umzug aus dem Versorgungsgebiet) angezeigt wird, wie gesagt, reine Kulanz.

Grüße
Lionel

-- Editiert am 23.03.2009 13:42


von Lionel.Hutz am 23.03.2009 13:37
Status: Praktikant (15 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)


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