Umzug mit hartz4

22. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb460488-87
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Umzug mit hartz4

Hallo, kurze Frage ich beziehe hartz 4 und möchte gerne umziehen in eine andere Wohnung was müsste ich tun bzw bei der Arge muss ich direkt was angeben oder fragen ob ich überhaupt die Wohnung kündigen darf ?

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Man braucht keine Umzugsgenehmigung, sowas gibt es nicht. Wenn der Umzug nicht notwendig ist, wird es keine Kostenübernahme für Umzugskosten und höhere KdU geben. Das heißt, es wird maximal soviel gezahlt wie bisher. Wenn man in eine andere Stadt zieht, mit einem anderen zuständigen Jobcenter, muss man sich an deren Richtwerten zu angemessener Größe/Kosten halten und muss diese auch bewilligt bekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

....vorausgesetzt, man ist 25 Jahre alt oder älter.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.231 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.