Hallo, kurze Frage ich beziehe hartz 4 und möchte gerne umziehen in eine andere Wohnung was müsste ich tun bzw bei der Arge muss ich direkt was angeben oder fragen ob ich überhaupt die Wohnung kündigen darf ?
Umzug mit hartz4
22. Februar 2017
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Frage vom 22. Februar 2017 | 19:52
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Umzug mit hartz4
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#1
Antwort vom 22. Februar 2017 | 20:13
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 713x hilfreich)
Man braucht keine Umzugsgenehmigung, sowas gibt es nicht. Wenn der Umzug nicht notwendig ist, wird es keine Kostenübernahme für Umzugskosten und höhere KdU geben. Das heißt, es wird maximal soviel gezahlt wie bisher. Wenn man in eine andere Stadt zieht, mit einem anderen zuständigen Jobcenter, muss man sich an deren Richtwerten zu angemessener Größe/Kosten halten und muss diese auch bewilligt bekommen.
#2
Antwort vom 23. Februar 2017 | 12:30
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8072x hilfreich)
....vorausgesetzt, man ist 25 Jahre alt oder älter.
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