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Umzug in das Ausland - Zustimmung des anderen Elternteils - 1/1
vom 19.11.2009   |   2441 Aufrufe   |   Rubrik: Ratgeber - Familienrecht

Umzug in das Ausland - Zustimmung des anderen Elternteils

Von Rechtsanwalt
Christoph Blaumer
Blaumer
Schwerpunkte: Erbrecht, Bankrecht, Immobilienrecht, Fachanwalt Familienrecht, Fachanwalt Steuerrecht.
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Die Zustimmung des anderen Elternteils zum Umzug mit einem Kind in das Ausland ist bei gemeinsamer elterlicher Sorge erforderlich und vom umziehenden Elternteil zu beweisen.

Zwar kann eine Zustimmung auch stillschweigend gegeben werden, es kommt jedoch darauf an, ob sich eine solche Erklärung aus den Umständen heraus herleiten lässt.

OLG Stuttgart, Beschluss vom 01.07.2009 - 17 UF 105/09

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