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Umzug in das Ausland - Zustimmung des anderen Elternteils

Von Rechtsanwalt Christoph Blaumer
19.11.2009 | Ratgeber - Familienrecht | 2501 Aufrufe
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Umzug, Eltern

Die Zustimmung des anderen Elternteils zum Umzug mit einem Kind in das Ausland ist bei gemeinsamer elterlicher Sorge erforderlich und vom umziehenden Elternteil zu beweisen.

Zwar kann eine Zustimmung auch stillschweigend gegeben werden, es kommt jedoch darauf an, ob sich eine solche Erklärung aus den Umständen heraus herleiten lässt.

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Rechtsanwalt
Christoph Blaumer
München

Erbrecht, Bankrecht, Immobilienrecht, Fachanwalt Familienrecht, Fachanwalt Steuerrecht
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OLG Stuttgart, Beschluss vom 01.07.2009 - 17 UF 105/09

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