Umzug in das Ausland - Zustimmung des anderen Elternteils
Von Rechtsanwalt Christoph Blaumer 19.11.2009 | Ratgeber - Familienrecht | 2501 Aufrufe Mehr zum Thema:Umzug, Eltern
Die Zustimmung des anderen Elternteils zum Umzug mit einem Kind in das Ausland ist bei gemeinsamer elterlicher Sorge erforderlich und vom umziehenden Elternteil zu beweisen.
Zwar kann eine Zustimmung auch stillschweigend gegeben werden, es kommt jedoch darauf an, ob sich eine solche Erklärung aus den Umständen heraus herleiten lässt.
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Christoph Blaumer
München
Erbrecht, Bankrecht, Immobilienrecht, Fachanwalt Familienrecht, Fachanwalt Steuerrecht Pers. Direktanfrage
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OLG Stuttgart, Beschluss vom 01.07.2009 - 17 UF 105/09
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