Umzug bei Grundsicherung (Erwerbsminderungsrente), höhere Miete

7. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
HerrSoUndSo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)
Umzug bei Grundsicherung (Erwerbsminderungsrente), höhere Miete

Hallo!

Im Rahmen einer zu geringen Erwerbsminderungsrente beziehe ich Grundsicherung.
Ich wohne z.Zt. in einer sehr kleinen Einzimmerwohnung (ca. 30qm), die zwar sehr günstig (ca. €300 warm), aber sehr schwierig für mich ist (sehr laut, ständiger Streit mit Nachbarn, Kellereinbrüche, "Problemviertel" usw.). Ich würde deshalb gerne umziehen.
Meine Frage deshalb: kann man sagen, ob die Grundsicherung an die neue Miete angepaßt würde oder ist es wahrscheinlich, dass "nur" die Höhe der alten Miete übernommen werden würde?

Die potentielle neue Wohnung (1ZKDB) hätte ca. 50qm und würde €325+90NK kosten (die angemessenen KdU sind in der Region wohl ca €385 Bruttokaltmiete).

Weiss da jemand vielleicht etwas? Vielen Dank!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Wenn die Voraussetzungen "nicht zu groß und nicht zu teuer" erfüllt sind, wird angepasst. Ggf. aber erst nach einigen Widersprüchen.

Die Umzugskosten sind ohne weitere Begründung aber nicht zu übernehmen.

Berry

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Wenn die Voraussetzungen "nicht zu groß und nicht zu teuer" erfüllt sind, wird angepasst. Nö. Es besteht ja, aus der Sicht des Amtes, keine Notwendigkeit des Umzuges.
Die Umzugskosten sind ohne weitere Begründung aber nicht zu übernehmen. Die Kaution übrigens auch nicht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
HerrSoUndSo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich befürchte halt auch, dass nicht angepaßt würde...

Würde allerdings die Miete meiner jetzigen Wohnung auf die Höhe der neuen erhöht, würde vermutlich angepaßt. Und hätte ich beim Erstantrag bereits in der teureren Wohnung gewohnt, würde die teurere Miete auch übernommen. Richtig?

In der Konsequenz hieße das aber, dass ich, weil ich bei Antragstellung in der absolut günstigsten Wohnung, die man hier so bekommen kann, lebe, ich nicht umziehen kann, ohne, dass ich nach einem Umzug nicht mehr genug Geld zum Leben hätte. Also aus der Sicht des Amts: "Sie können zwar umziehen, Sie bekommen aber nicht mehr Geld." - richtig?

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

In der Konsequenz hieße das aber, dass ich, weil ich bei Antragstellung in der absolut günstigsten Wohnung, die man hier so bekommen kann, lebe, ich nicht umziehen kann, ohne, dass ich nach einem Umzug nicht mehr genug Geld zum Leben hätte. Nö. Sie dürfen jederzeit umziehen, wenn aus der Sicht des Amtes eine Notwendigkeit dafür besteht. By the way gilt das alles nur für Umzüge innerhalb einer Gemeinde - in eine andere Gemeinde dürfen Sie jederzeit ziehen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@muemmel:

Ich glaube, Du bewegst Dich gedanklich im Geltungsbereich des SGB II. Hier geht es aber um Grundsicherung nach dem SGB XII. Eine Regelung, vergleichbar der in § 22 Abs. 1 SGB II , dass nach einem nicht erforderlichen Umzug die Kosten der Unterkunft nur in bisheriger Höhe übernommen werden, ist in § 35 SGB XII nicht enthalten.

@HerrSoUndSo:

Meines Erachtens ist nach dem Umzug die höhere Miete zu übernehmen, allerdings begrenzt durch die Angemessenheitsgrenze. Darüber hinaus wird eine Kostenübernahme nicht durchsetzbar sein, es sei denn, Sie können im Rahmen des Widerspruchs und anschließenden Klageverfahrens die Behörde, respektive das Sozialgericht davon überzeugen, dass die Angemessenheitsgrenze nicht mithilfe eines schlüssigen Konzeptes im Sinne der Rechtsprechung des BSG ermittelt wurde. Das wird aber definitiv allenfalls im gerichtlichen Verfahren und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht ohne anwaltliche Hilfe gelingen.

Umzugskosten und Mietkaution werden vorliegend wohl nicht übernommen, weil der Umzug - nach bisherigem Kenntnisstand - im sozialrechtlichen Sinne nicht erforderlich ist. Hier halte ich die Chancen, die Behörde, respektive das Gericht, vom Gegenteil zu überzeugen für relativ gering, auch wenn eigentlich anerkant ist, dass ein Umzug immer dann erforderlich ist, wenn Gründe vorliegen, die auch einen Nichtbezieher öffentlicher Leistungen zum Umzug veranlassen würden.

Gruß,

Axel

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#6
 Von 
guest-12305.01.2019 10:06:08
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

30qm und rund 300€ warm bzw die neue mit rund 430warm und 50qm? seids froh wir zahlen in kreis münchen für 25qm 1000€ warm. sozi bernimmt max 750€ miete in kreis münchen und rest nur rund 500€. wir haben ein gesammt einkommen von 3.600€ zu dritt und trozdem wird es zum ende des monats immer knapp. die Lebenshaltungs Kosten sind lächerlich in DE würde man in einen Ost-Staat gehen wäre man bei diesem Einkommen "reich" oder wenn man auswandern würde nach Asien wäre man gehobene oberschicht. Eine notwendigkeit besteht sofort sobald das eigene wohl gefährdet sind laut diversen Rechtssprüchen, dazu kommt das eigene bestimmungs recht/ freie auswahl des wohnsitzes dazu! Schenken werden sie dir den Umzug nicht ist ja klar. Es wird eine Rückzahlungs vereinbahrung getroffen was dann sehr wahrscheinlich 10% deines Einkommens beträgt.

PS: Schreibfehler könnts ihr euch iwo anstreichen ich bin selektiver legasteniker was dei eigene muttersprache betrifft.

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#7
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3543 Beiträge, 560x hilfreich)

Guten Morgen im Januar 2019,
meinen sie, ihre Ausführungen über Oststaaten und Asien interessiert die TE ? Ihre Frage stellte sie im August 2017!!

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