Hallo Forum,
wie sieht es mit der Ansetzung der Umzugskosten in der EStErkl. aus, bei
- Wechsel der Arbeitsstelle
- Auflösung der eigenen Wohnung am Ort der ehemaligen Arbeitsstätte
- (vorübergehender) Umzug ins Elternhaus in der Nähe der neuen Arbeitsstätte
- im Elternhaus Benutzung der elterlichen Wohnung und des "alten" Jugendzimmers bis eine neue eigene Wohnung gefunden wird.
Steuerlich geht es also um einen Umzug von eigener Wohnung zurück ins Elternhaus wegen beruflicher Veranlassung.
1. Was meint ihr, ist die Ansetzung der Umzugskosten zulässig oder ist eine "eigene" neue Wohnung erforderlich?
2. Was bedeutet eigentlich "Wohnung" im Sinne von § 8 AO
? Ein Zimmer im Elternhaus sollte doch als "Wohnung" im Sinne der der AO für die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit des FA als Wohnsitzfinanzamt ausreichend sein, oder?
Viele herzlichen Dank.
Umzug: Umzugskosten und Zuständigkeit FA
27. Juli 2009
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Frage vom 27. Juli 2009 | 14:15
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Umzug: Umzugskosten und Zuständigkeit FA
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