>Umwidmung von Teileigentum in Wohneigentum
Also ich habe nun den Aufteilungsplan und die Teilungserkärung eingesehen.
Es gibt 2 Teilungserklärungen:
a) die aktuelle vom 30. Mai 89: Hierin wird die Wohnung als Teileigentum ausgewiesen.
b) die Teilungserklärung vom 31.10.88: Hierin steht "Miteigentumsanteil von 50/1000 an diesem Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an allen im Aufteilungsplan mit Nr. 9 bezeichneten Räumen"
Es gibt leider nur einen Auftreilungsplan, welcher vom 12.5.89 ist und die Räume noch mit Magazin, Lager usw. bezeichnet. Was wiederum auf das Teileigentum hinweist.Davor scheint es keinen gegeben zu haben.
Eine Baugenehmigung und Schlussabnahme liegt für die Räumlichkeiten von 91 vor. Es scheint also wirklich zu stimmen, dass es erst im Nachhinein zu "Wohneigentum" umgebaut wurde.
Somit stehe ich vor dem alten Problem der Umwidmung! Gibt es eine Möglichkeit diese zu erzwingen? Durch Einschreiben (mit Aufforderung der notariellen Beglaubigung und automatischer Zustimmung wenn kein Einspruch erhoben wird) oder durch PostIdent.
Wie sieht es mit einem gerichtlichen Verfahren aus?
Es muss doch eine Möglichkeit geben, wenn dies nur durch "Faulheit" nicht vollzogen wird...
Gruß
von bennle am 24.07.2009 12:42
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