Umwandlung UG in GmbH Stammeinlage Bar/Anlagevermögen

29. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
japa123
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 10x hilfreich)
Umwandlung UG in GmbH Stammeinlage Bar/Anlagevermögen

Hallo,

ich habe 2 Fragen, ich habe ein UG und möchte diese in eine GmbH umwandeln.

1. Ich habe auf einem seperatem Konto der UG 7.000 € als Rücklagen liegen. Nun habe ich gehört, dass das Geld für die Umwandlung nicht vor der Umwandlung der UG gehören darf? Ist richtig? Muss ich mir die 7.000 € erst aufzahlen und versteuern um Sie dann wieder als Stammeinlage einlegen zu können?

2. Die weiteren 5.500 € (12.500 €) müssen die als Bareinlage eingelegt werden oder gehen da auch Anlagegüter? Die UG hat 9.000 € an Anlagegüter bzw. Betriebsinventar (Hochwertige Büromöbel und Auto).

Viele Grüße

Japa 123

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2058 Beiträge, 1183x hilfreich)

Zitat:
Nun habe ich gehört, dass das Geld für die Umwandlung nicht vor der Umwandlung der UG gehören darf? Ist richtig?
Geld der UG kann ohnehin nicht zur Erhöhung des Stammkapitals verwendet werden. Bei der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln werden Kapital- oder Gewinnrücklagen in Stammkapital umgewandelt.
Zitat:
Muss ich mir die 7.000 € erst aufzahlen und versteuern um Sie dann wieder als Stammeinlage einlegen zu können?

...oder die UG gewährt Ihnen ein Darlehen.
Zitat:
Die weiteren 5.500 € (12.500 €) müssen die als Bareinlage eingelegt werden oder gehen da auch Anlagegüter?
Kapitalerhöhung durch Sacheinlage ist möglich, nur bei der Bewertung ist Realismus angesagt.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von japa123):
ich habe ein UG und möchte diese in eine GmbH umwandeln.

Die UG ist bereits eine GmbH ...



Soll die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln erfolgen, werden in der Gesellschaft vorhandenen Rücklagen in Stammkapital umgewandelt. Diese Form der Kapitalerhöhung ist ein reiner Buchungsvorgang. Zusätzlich muss eine von einem Wirtschaftsprüfer geprüfte und bestätigte Bilanz vorhanden sein.

Bei einer Kapitalerhöhung durch Einlagen muss der Erhöhungsbetrag tatsächlich in die Gesellschaft eingebracht werden. Das geht als Bareinlage oder als Sacheinlage. Sacheinlagen sollten realistischpesimistisch bewertet werden, sonst kann das zu einem Boumerang werden.

Man kann alle 3 Varianten miteinander kombinieren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
japa123
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 10x hilfreich)

Vielen Dank für die Hilfe. Ich habe gelesen, das ein Wirtschaftsprüfer für soetwas schonmal gerne 2.000 € nimmt, da wäre es wahrscheinlich günstiger aus der UG ein Darlehn zu nehmen und das Geld wieder einzulegen.

1x Hilfreiche Antwort

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