Hallo,
ich habe 2 Fragen, ich habe ein UG und möchte diese in eine GmbH umwandeln.
1. Ich habe auf einem seperatem Konto der UG 7.000 € als Rücklagen liegen. Nun habe ich gehört, dass das Geld für die Umwandlung nicht vor der Umwandlung der UG gehören darf? Ist richtig? Muss ich mir die 7.000 € erst aufzahlen und versteuern um Sie dann wieder als Stammeinlage einlegen zu können?
2. Die weiteren 5.500 € (12.500 €) müssen die als Bareinlage eingelegt werden oder gehen da auch Anlagegüter? Die UG hat 9.000 € an Anlagegüter bzw. Betriebsinventar (Hochwertige Büromöbel und Auto).
Viele Grüße
Japa 123
Umwandlung UG in GmbH Stammeinlage Bar/Anlagevermögen
29. Mai 2017
Thema abonnieren
Frage vom 29. Mai 2017 | 10:02
Von
Status: Beginner (62 Beiträge, 10x hilfreich)
Umwandlung UG in GmbH Stammeinlage Bar/Anlagevermögen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Gesellschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Gesellschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 29. Mai 2017 | 14:55
Von
Status: Student (2058 Beiträge, 1183x hilfreich)
Geld der UG kann ohnehin nicht zur Erhöhung des Stammkapitals verwendet werden. Bei der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln werden Kapital- oder Gewinnrücklagen in Stammkapital umgewandelt.Zitat:Nun habe ich gehört, dass das Geld für die Umwandlung nicht vor der Umwandlung der UG gehören darf? Ist richtig?
Zitat:Muss ich mir die 7.000 € erst aufzahlen und versteuern um Sie dann wieder als Stammeinlage einlegen zu können?
...oder die UG gewährt Ihnen ein Darlehen.
Kapitalerhöhung durch Sacheinlage ist möglich, nur bei der Bewertung ist Realismus angesagt.Zitat:Die weiteren 5.500 € (12.500 €) müssen die als Bareinlage eingelegt werden oder gehen da auch Anlagegüter?
#2
Antwort vom 29. Mai 2017 | 17:27
Von
Status: Unbeschreiblich (119525 Beiträge, 39735x hilfreich)
Zitatich habe ein UG und möchte diese in eine GmbH umwandeln. :
Die UG ist bereits eine GmbH ...
Soll die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln erfolgen, werden in der Gesellschaft vorhandenen Rücklagen in Stammkapital umgewandelt. Diese Form der Kapitalerhöhung ist ein reiner Buchungsvorgang. Zusätzlich muss eine von einem Wirtschaftsprüfer geprüfte und bestätigte Bilanz vorhanden sein.
Bei einer Kapitalerhöhung durch Einlagen muss der Erhöhungsbetrag tatsächlich in die Gesellschaft eingebracht werden. Das geht als Bareinlage oder als Sacheinlage. Sacheinlagen sollten realistischpesimistisch bewertet werden, sonst kann das zu einem Boumerang werden.
Man kann alle 3 Varianten miteinander kombinieren.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Gesellschaftsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 30. Mai 2017 | 09:17
Von
Status: Beginner (62 Beiträge, 10x hilfreich)
Vielen Dank für die Hilfe. Ich habe gelesen, das ein Wirtschaftsprüfer für soetwas schonmal gerne 2.000 € nimmt, da wäre es wahrscheinlich günstiger aus der UG ein Darlehn zu nehmen und das Geld wieder einzulegen.
Und jetzt?
Schon
266.820
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
9 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten