Umwandlung Touristenvisum im(Sonderfall)?

23. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
cemoon
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 11x hilfreich)
Umwandlung Touristenvisum im(Sonderfall)?

Guten Tag zusammen, ich bin in Deutschland geboren und aufgewachsen.Ich wurde 1999 abgeschoben, weil ich eine Straftat gemacht hatte.Ich bin erst seit 3 Tagen wieder mit einem Touristenvisum eingereist also die Straftat ist verjährt, weiterhin habe ich eine Tochter hier in Deutschland, die geboren wurde wehrend ich in der Türkei war.Meine Mutter und mein Bruder leben auch in Deutschland meine Vater ist letztes Jahr verstorben.Mein Bruder ist deutscher Staatsbürger.Ich möchte aber jetzt nicht mehr zurück, da ich auch eine Beziehung seit einem Jahr mit eine Deutschen habe und möchte Natürlich auch meine Tochter sehen die ich seit 11 Jahre nicht gesehen habe.Meine frage ist, habe ich eine Möglichkeit ohne auszureisen eine Aufenthalt zu bekommen bzw. wie kann ich ein Aufenthalt bekommen, ist es überhaubt möglich.

Ich bedanke mich im voraus für ihre Hilfe
Mit freundlichen Grüssen
Cem.S

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14 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
cemoon
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 11x hilfreich)

Ok, Danke.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Vorher kannst du ja schon mal dein "Abschiebekosten" ausgleichen. Denn vorher geht gar nichts.

Danach kommt es drauf an wie du das finanzieren willst, hast du denn bereits ein Jobangebot.

Uwe

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cemoon
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 11x hilfreich)

Die Abschiebekosten sind schon lange ausgeglichen und ein Job finden,eine Einstellungsabsicht oder Selbständig werden wäre alles kein Problem.Ich habe auch jemanden der für mich Bürgen würde.

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Dann flieg zurück und sprich mit der Botschaft.

Uwe

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cemoon
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 11x hilfreich)

Danke Uwe für für deine Tipps...

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2x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
cemoon
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 11x hilfreich)

Ich bin seit 11 Jahren nicht in Deutschland eingereist, ich wollte erst ganz normal wieder seit 11 Jahren einreisen.Ich war mir nicht sicher ob ich sofort ein Visum für eine Familienzusammenführung bekome.

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3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Du meinst ob Deutschland deine Taten verzeiht. Das wird wohl auf die Taten ankommen.

"Familienzusammenführung" klingt irgendwie unglaubwürdig.

Uwe

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2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
cemoon
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 11x hilfreich)

Nein das mein ich nich, und wenn dann wäre ich jetzt nich hier, warum klingt es unglaubwürdig Familie ersten grades leben in Deutschland...

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2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Wer 11 Jahre seine "Familie" nicht sieht, hat auch keine. Man sollte die Familie in "Familienzusammenführung" nicht unendlich dehnen.

Das du Frau und Kind hast, hat ja auch bei Rausschmiss keinen interessiert

Uwe

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2x Hilfreiche Antwort


#13
 Von 
DerRaecher
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 439x hilfreich)

Der Labersack macht mal wieder seinem Namen alle Ehre.

quote:
Wer 11 Jahre seine "Familie" nicht sieht, hat auch keine.


Was natürlich völliger Schwachfug ist.

quote:
Du meinst ob Deutschland deine Taten verzeiht. Das wird wohl auf die Taten ankommen.


Das hat auch nix mit verzeihen zu tun, sondern mit den Tilgungsfristen nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Es kommt auch nicht auf die Taten an, sondern auf die Höhe der Verurteilung, was wiederum die Dauer der Tilgungsfrist bestimmt.

Richtig ist allerdings, dass man mit einem Touristenvisum keinen dauernden Aufenthalt bekommt. Also rechtzeitig vor Ablauf zurück und das richtige Visum beantragen.

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2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1510x hilfreich)

quote:
Auf ein Visum zur Familienzusammenführung hat man einen Rechtsanspruch


Wenn man denn eine Familie im Sinne des Gesetzes ist.

quote:
Meine Mutter und mein Bruder leben auch in Deutschland


Eltern und Geschwister sind für einen Antrag auf Familienzusammenführung durch einen Erwachsenen irrelevant.

quote:
da ich auch eine Beziehung seit einem Jahr mit eine Deutschen habe und möchte Natürlich auch meine Tochter sehen die ich seit 11 Jahre nicht gesehen habe.


Auch eine "Beziehung" zählt für eine Familienzusammenführung nicht. Ob eine FZF zur Tochter möglich ist, hängt von den rechtlichen Gegebenheiten ab. Allein eine Tochter zu haben, reicht dabei nicht aus. Hier müsste er das Sorgerecht haben, was angesichts der Tatsache, dass er das Kind 11 Jahre lang nicht gesehen hat, schon außergewöhnlich wäre.

Ein FZF-Visum, um "auch" die Tochter zu "sehen", ist nicht machbar. Dieses Visum ist für diejenigen gedacht, die mit ihrer Familie zusammenleben wollen oder wenigstens verlässlich die Sorge für ihr Kind wahrnehmen wollen.

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