Umtauschrecht bei Arbeitsschuhen

6. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
SeglerB84
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Umtauschrecht bei Arbeitsschuhen

Ein herzliches Hallo an alle,
wir haben bei einen bekannten Berufsbekleidungsausstatter u.a. hochwertige Arbeitsschuhe geordert und bei der Anprobe in den häuslichen Räumlichkeiten für gut und passend befunden. Darauf hin wurden die Schuhe am ersten Tag zunächst im Büro getragen. Nach 3-4 Stunden stellt sich ein Spannen am linken Vorderfuß ein, die Dreh-Verschluß-Technik mit Stahlseilregulierung wird mehrfach reguliert, bringt aber keine Besserung. Darauf hin wird der Schuh genauer untersucht, nachgemessen und festgestellt, dass die Öffnungslasche an diesem Schuh 5 mm schmaler geschnitten ist, als beim rechten. Da nun die Stahlseilregulierung immer nur eine von oben bis unten gleichmäßige Spannung herstellt, kann der Schuh nun nicht wie bei der üblichen Schnürsenkelregulierung unten weiter und oben fester gebunden werden und der Fehlschnitt bzw. die Differenz nicht ausgeglichen werden. Der Unterschied ist aber bei der Anprobe nicht aufgefallen und der unterschiedliche Schnitt wurde erst nach mehrstündigen Tragen festgestellt.
Der Händler sagt nun, weil der Schuh nun schon einmal getragen wurde, ist ein Umtausch ausgeschlossen. Mir wurde angeboten die Schuhe einzuschicken und auf Kulanz-Umtausch zu hoffen.

Ist das so rechtens oder sollte ich anders vorgehen.

Vielen Dank für die Unterstützung.


Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3147x hilfreich)

Nein, ist es nicht - zumindest sofern ich es richtig verstehe und die im Versandhandel gekauft wurden.

Zum einen erlischt das Widerrufsrecht auch nicht bei noch so intensiver Nutzung vor Ablauf der 14 Tage. Es ist allenfalls ein Wertersatz zu leisten, wenn die Ware nicht nur geprüft wurde - das ist bei Dir sicher der Fall.

Zum anderen könnte hier ein Mangel vorliegen, das kann ich aber nicht beurteilen, da ich das Verschlusssystem nicht kenne.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
SeglerB84
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Deine Nachricht.

Der Mangel besteht in der ungleichmäßigen Schnittführung an der Schnüröffnung. Diese ist an dem linken Schuh ca 6 mm schmaler ausgeführt. Das ist in meinen Augen ein Mangel.

Widerruf funktioniert nicht, weil die Bestellung per Fax abgesendet wurde und der Lieferschein auf den 23.09. datiert ist.

-- Editiert von SeglerB84 am 07.10.2015 19:11

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.356 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen