>Umtausch/Defekt eines Artikels
Zu 1.
Jeder gewerbliche Unternehmer muss auf von ihm angebotene Waren 2 Jahre Gewährleistung geben.
Zu 2.
Die Bedienungsanleitung würde ich mir auf jeden Fall aufbewahren (meistens stehen hier auch die Garantiebedingungen drin).
Bezgl. der OVP: m.E. nach nicht, sofern es sich um eine Gewährleistung handelt, da du das Gerät (oder ein anders) ja wieder mitnehmen willst.
Bei einem Umtausch muss die OVP auf jeden Fall dabei sein.
Zu. 3
Der VK kann im Falle eines "Umtausches" eine Gutschrift auf ihrem Kundenkonto vornehmen.
Bei einer Gewährleistung bekommt man normalerweise ja kein Geld ausgezahlt, da das Gerät ja wieder mitgenommen wird.
Mal ne andere Frage:
Warum haben Sie denn eine andere Fernbedienung mitgenommen? Der VK soll die defekte Fernbedienung rep. und ihnen dann wider aushändigen.
Oder wollten Sie das Gerät nur wieder abgeben und das Geld zurück haben?
Das geht natürlich nicht.
Gruss
MichiM
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"Wer nicht arbeitet, macht keine Fehler.
Und wer keine Fehler macht, wird befördert
"
von MichiM am 18.01.2004 01:04
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