Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
364975
zufriedene Nutzer
 www.123recht.net » Forum » Kaufrecht » Umtausch und anschliessender Rücktritt

Umtausch und anschliessender Rücktritt

Leserwertung
(0):
 Thema bewerten!

578 Aufrufe

Umtausch und anschliessender Rücktritt

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Ich hab mir online ein Handy (HTC Desire Z)gekauft. Der Klappmechanismus des Hndys ging dabei zu leichtläufig. Ich hatte zuvor das selbe Modell unf weiß daher, wie stramm es normal ist. Ich habe das Handy also innerhalb der 2 Wochen Frist mit der Bitte um ein Austauschgerät zurückgeschickt.

Nach 2 Wochen bekam ich dann erneut ein Paket mit einem "Austauschmodell" dieses wies aber exakt den selben Mängel auf. Noch dazu war das Handy nicht mehr original verpackt. Das Handy hatte keine Schutzfolie auf dem Display, das Ladegerät war nicht in einer Plastiktüte so wie beim ersten Mal, und der Akku war GELADEN(Ich hatte das Handy angesteckt, bevor ich den problematischen Klappmechanismus bemerkte).

Ich rief also beim Händer an, um ihm mitzuteilen, dass wohl versehentlich kein Austausch stattgefunden hat und ich das selbe Modell wieder zurückgeschickt bekommen habe.
Dieser verwies auf den IMEI Code, der jedem Handy eindeutig zuzuweisen sei. Dieser stimmte tatsächlich mit dem Code auf der Rechnung des Austauschhandys überein, mit dem des vorher eingeschickten nicht. Offiziell wurde das Gerät also ausgetauscht, auch wenn ich daran nachwievor nicht glaube.

Ich teilte dem Händler daraufhin mit, dass ich dann eben vom Kauffvertrag zurücktreten werde, da ein Austausch scheinbar unmöglich und es für mich ein gravierender Mängel sei.
Der Händler schaltete daraufhin auf stur und behauptete ich können nicht mehr vom Kaufvertrag zurücktreten, da die 2 Wochen schon abgelaufen seien. Ich wies ihn darauf hin, dass ich innerhalb der 2 Wochen reagiert hatte und ein Ersatzmodel gefordert hatte und ich natürlich nicht vom Kauf zurücktreten kann, während ich auf mein Austauschgerät warte. Dies ließ ihn unbeeindruckt.

Wie soll ich hier weiter vorgehen, bzw. wie ist die rechtliche Lage? Habe ich Anspruch auf einen Rücktritt vom Kaufvertrag?

Vielen Dank

-----------------
""


von Peroni am 08.11.2011 17:35
Status: Frischling (7 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 1355 weitere Beiträge zum Thema "Rücktritt".


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Umtausch und anschliessender Rücktritt
quote:
Habe ich Anspruch auf einen Rücktritt vom Kaufvertrag?



Nein.

Du musst da differenzieren:

Du hättest 2 Wochen lang das gesetzliche Widerrufsecht nach § 312d BGB gehabt. Ware zurück, Geld zurück.

Das hast du aber nicht ausgeübt:

"Ich habe das Handy also innerhalb der 2 Wochen Frist mit der Bitte um ein Austauschgerät zurückgeschickt ."

Das ist etwas völlig anderes, nämlich die Geltendmachung deines Gewährleistungsrechts aus § 439 BGB.

Da musst du dir nach § 440 BGB zwei Nachbesserungsversuche gefallen lassen. Erst dann kannst du zurücktreten, ausser der VK kommt dir entgegen. Du musst dem VK also noch einen Versuch zugestehen.

Ob "Klappmechanismus zu leichtläufig" ein Mangel ist, könnte man problematisieren, aber der VK scheint es anerkannt zu haben.

-----------------
""


von guest-12322.08.2012 17:44:40 am 09.11.2011 11:41
Status: Tao (7220 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 178 User(n) bewertet)

>Umtausch und anschliessender Rücktritt
Ich muss also das Handy erneut zurückschicken, darauf warten, dass sie mir weider ein defektes Gerät zuschicken und dann letzendlich vom Kaufvertrag zurückschicken.

Der Händler hatte bereits versucht sich wegen des Klappmechanismuses rauszureden und hat behauptet, es liege wahrscheinlich produktionsbedingt an der Charge die sie zum Verkauf bekomen haben. Daher haben sie nur Leichtläufige, was auch der Grund gewesen sei, dass das Austauschgerät ebenfalls leichtläufig gewesen sei.

Kann ich ja damit argumentieren, dass er den Mangel anerkannt hat, da er ja das erste Mal den Austausch vorgenommen hat?



-----------------
""


von Peroni am 09.11.2011 12:42
Status: Frischling (7 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Umtausch und anschliessender Rücktritt
quote:
Ich muss also das Handy erneut zurückschicken, darauf warten, dass sie mir weider ein defektes Gerät zuschicken und dann letzendlich vom Kaufvertrag zurückschicken.



Vom KV zurücktreten, ja, sonst geht das schief.

Sollte es zum Rücktritt kommen, musst du dir Nutzungswertersatz gegenrechnen lassen, das könnte VK legal beanspruchen.

quote:
Kann ich ja damit argumentieren, dass er den Mangel anerkannt hat, da er ja das erste Mal den Austausch vorgenommen hat?


Ja, es gibt entsprechende Urteile, wie üblich "grundsätzlich", "unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls".

8 U 34/08

-----------------
""


von guest-12322.08.2012 17:44:40 am 09.11.2011 13:11
Status: Tao (7220 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 178 User(n) bewertet)

>Umtausch und anschliessender Rücktritt
quote:
Sollte es zum Rücktritt kommen, musst du dir Nutzungswertersatz gegenrechnen lassen, das könnte VK legal beanspruchen.

Damit kann ich leider nichts anfangen. Kannst Du mir erklären, was genau du damit meinst?

Vielen Dank

-----------------
""


von Peroni am 09.11.2011 13:17
Status: Frischling (7 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Umtausch und anschliessender Rücktritt

quote:
Kannst Du mir erklären, was genau du damit meinst?


Siehe z.B. hier:

http://www.123recht.net/Ruecktritt-von-Kaufvertrag-von-Handy-__f233402.html


-----------------
""


von guest-12322.08.2012 17:44:40 am 09.11.2011 13:32
Status: Tao (7220 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 178 User(n) bewertet)

>Umtausch und anschliessender Rücktritt
quote:

Siehe z.B. hier:

http://www.123recht.net/Ruecktritt-von-Kaufvertrag-von-Handy-__f233402.html

Danke! Das erklärt alles.

Ich habe jetzt erneut einen Retourenschein angefordert. Mal sehen wie der Händler reagiert...

-----------------
""


von Peroni am 09.11.2011 13:40
Status: Frischling (7 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
Mehr zum Thema im Forum:

Umtausch   anschliessender   Rücktritt  
123recht.net ist Rechtspartner von:

364975
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

110060
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online