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Umstrittenes Caroline-Urteil wird am Freitag rechtskräftig

AFP VOM 23.9.2004 | Nachrichten - Europarecht | 2798 Aufrufe
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Caroline-Urteil, Pressefreiheit, Caroline, Monaco

- Knebel für kritische Journalisten oder nur Bremse für Paparazzi?

Verleger warnen vor Zensur, Journalisten fürchten einen Maulkorb und Fotografen sehen sich zu Hofberichterstattern degradiert: Seit der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 24. Juni Caroline von Monaco in ihrem Feldzug gegen die Regenbogenpresse Recht gab und die Bundesregierung wegen mangelhaften Schutzes der Privatsphäre verurteilte, ist die deutsche Medienlandschaft in Aufruhr. Doch alle Appelle von Verlegern, Journalistenorganisationen, Chefredakteuren und Intendanten blieben erfolglos. Die Bundesregierung wird keine Rechtsmittel gegen das umstrittene Urteil einlegen, wie ein Sprecher am Donnerstag noch einmal bestätigte. Damit wird es nach Ablauf der Einspruchsfrist am Freitag rechtskräftig.

Welche Auswirkungen dies haben wird, ist freilich umstritten. Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) jedenfalls fürchtet das Schlimmste: Das Urteil werde die Pressefreiheit in Deutschland "grundsätzlich einschränken", warnt sein Sprecher Stefan Michalk. Die Bundesregierung hätte die "im Grundgesetz geschützte Pressefreiheit" verteidigen und Rechtsmittel einlegen müssen. Darauf habe sie möglicherweise verzichtet, weil dem Bundeskabinett "potenziell Betroffene" angehörten.

Auch der Sprecher des Deutschen Journalistenverbandes (DJV), Hendrik Zörner, glaubt, das Urteil sei nicht präzise genug. Es schaffe Unsicherheit bei Journalisten und Fotografen. Den Straßburger Richtern zufolge dürften Prominentenfotos nur dann veröffentlicht werden, wenn dies im "öffentlichen Interesse" ist. "Das ist ein sehr dehnbarer Begriff". Künftig hätten Gerichte zu entscheiden, welche Prominente in welcher Situation fotografiert werden dürfen. Dies sei umso beunruhigender, als es bei deutschen Gerichtsentscheidungen seit einigen Jahren einen "deutlichen Trend zu Lasten der Pressefreiheit" gebe.

Der Berliner Medienrechtler und Anwalt Christian Schertz hält solche Warnungen für "übertrieben". Das Urteil betreffe die "Schlüssellochguckerei" von Paparazzi, die sich durch keinerlei öffentliches Informationsinteresse rechtfertigen lasse. Für Politiker, Funktionsträger und andere Prominente lasse es Ausnahmen zu. Enthüllungen wie jene über die Einladung des ehemaligen Bundesbankpräsidenten Ernst Welteke ins Berliner Nobel-Hotel Adlon seien auch weiterhin zulässig.

Davon ist auch der Dortmunder Medienrechtler Udo Branahl überzeugt. Eingeschränkt werde die Tätigkeit der "Regenbogen- und Boulevard-Presse", nicht aber der investigative Journalismus. Der Menschenrechtsgerichtshof habe "hinreichend deutlich" gemacht, dass die Medien immer dann berichten dürften, wenn ein öffentliches Interesse vorliege. Als solches definiere das deutsche Recht die Berichterstattung über Themen von "allgemeiner Bedeutung", erläutert Branahl. Für die in Straßburg gerügte Veröffentlichung von Fotos - sie zeigen die Ehefrau von Prinz Ernst August von Hannover unter anderem am Strand, beim Skifahren und beim Einkaufsbummel - habe es eindeutig kein öffentliches Interesse gegeben. Wenn hingegen die bekannte Tierschützerin Brigitte Bardot ihren Hund prügeln sollte, hätte die Öffentlichkeit Anspruch auf Information über diesen "Widerspruch".

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) begründete den Verzicht der Bundesregierung auf einen Einspruch unter anderem damit, dass das Urteil keine bindende Wirkung für deutsche Gerichte habe. Dies sehen Juristen beim Gerichtshof für Menschenrechte freilich anders. Deutschland sei als Unterzeichner der Europäischen Menschenrechtskonvention verpflichtet, sich nach dessen Entscheidungen zu "richten", betonte eine Sprecherin. "Die deutsche Rechtsprechung wird sich an das Urteil halten müssen", meint auch Branahl. Dem "Spiegel" zufolge ist dies bereits der Fall: Wie das Nachrichtenmagazin berichtete, verbat das Berliner Landgericht kürzlich dem "manager magazin", über die teure Scheidung eines Mitglieds der Versandhandelsfamilie Otto zu berichten - unter Berufung auf das Caroline-Urteil.

23. September 2004 - 12.00 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2004




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