Hallo,
angenommen, dass Auto des A wurde durch ein Abschleppunternehmen umgesetzt, weil A in einem temporär wegen eines Umzuges eingerichteten Halteverbotsbereich parkte.
A findet sein Auto später ohne Hilfe der Polizei oder des Abschleppunternehmens in einer Nebenstraße und fährt damit weg.
Innerhalb welchen Zeitrahmens verjährt ein möglicher Kostenerstattungsanspruch für die Umsetzungsaktion gegen A? Ich nehme an, dass hier nicht die 3-monatige Verjährungsfrist für Verkehrs-OWis gilt?
A hat zwischenzeitlich (der Vorfall ereignete sich vor ca. einem halben Jahr) ein Verwarnungsgeldangebot wegen des Falschparkens erhalten und bezahlt, aber noch nichts gehört bezüglich der Abschleppkosten.
Gruß
Jotrocken
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Umsetzung wegen Halteverbot
23. April 2014
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Frage vom 23. April 2014 | 11:28
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
Umsetzung wegen Halteverbot
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#1
Antwort vom 23. April 2014 | 23:12
Von
Status: Weiser (16475 Beiträge, 9287x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade> Ich nehme an, dass hier nicht die 3-monatige Verjährungsfrist für Verkehrs-OWis gilt? <hr size=1 noshade>
Stimmt.
Die Verjährung dürfte sich nach den jeweiligen Landesgesetzen für Gebühren und Kosten richten.
z.B.
Baden-Württemberg:
§17 Landesgebührengesetz : 4 Jahre zum Jahresende
Rheinland-Pfalz:
§20 Landesgebührengesetz : 3 Jahre zum Jahresende
NRW:
§20 Landesgebührengesetz : 4 Jahre zum Jahresende
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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."
#2
Antwort vom 24. April 2014 | 07:13
Von
Status: Beginner (101 Beiträge, 106x hilfreich)
Es gibt kein Halteverbot.
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#3
Antwort vom 24. April 2014 | 17:27
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
quote:
Es gibt kein Halteverbot.
Franz, wenn du hier nur rumtrollst, fängst du dir schnell den Flugschein.
(Für die, die rätseln: Franzl möchte darauf hinaus, daß es offiziell "Haltverbot" ohne "e" heißt... )
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#4
Antwort vom 25. April 2014 | 07:40
Von
Status: Beginner (101 Beiträge, 106x hilfreich)
Ich glaube nicht mehr an Trolle.
Und? Es gibt keins und PUNKT. Was ist daran so schwer? Jeder Autofahrer sollte es wissen, genau den Unsinn wie mit der Spielstraße
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#5
Antwort vom 25. April 2014 | 21:58
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4876x hilfreich)
quote:
von BigiBigiBigi am 24.04.2014 17:27
Franz, wenn du hier nur rumtrollst, fängst du dir schnell den Flugschein.
So Leute sind wie Fußpilz im Schwimmunterricht der vierten Klasse. Die wird man nicht los. Setz ihn auf die Ignorierliste und gut ist.
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