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Umsatzsteueridentifikationsnummer jetzt online prüfbar

Von Rechtsanwalt Florian Würzburg
6.10.2009 | Ratgeber - Handelsrecht | 5194 Aufrufe
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Umsatzsteuer

Die EU-Kommission hat die Überprüfung von Umsatzsteueridentifikationsnummern (USt-Id-Nr.) vereinfacht.

Beim innergemeinschaftlichen Handel erfolgt die Umsatzsteuerbelastung im Bestimmungsland.

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Florian Würzburg
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Dieser in Deutschland umsatzsteuerfreie Vorgang darf nur erfolgen, wenn der deutsche Lieferant seine und die gültige USt-Id-Nr. und den Hinweis auf die Steuerfreiheit in seiner Rechnung ausweist (vgl. BFH Beschluss vom 02.04.1997 - V B 159/96 (NV).

Unverzichtbar ist somit, dass der Abnehmer über eine gültige USt-Id-Nr. verfügt und der deutsche Lieferant die Nummer verbindlich prüft.

Diese Prüfung kann über das Mehrwertsteuerinformationsaustauschsystem (Abk. : MIAS) der Europäischen Kommission komfortabel erfolgen:

http://ec.europa.eu/taxation_customs/taxation/index_de.htm

Die Anfrage wird in Echtzeit durchgeführt und das Prüfprotokoll kann ausgedruckt werden.

Handlungsempfehlung
Liegt nach durchgeführter online-Prüfung keine gültige USt-Id-Nr. des Abnehmers vor, so muss der deutsche Lieferant die Umsatzsteuer ausweisen. Aber Vorsicht: allein die positive Abfrage der USt-Id-Nr. entbindet nicht von den üblichen kaufmännischen Prüfungen.

Florian Würzburg
- Rechtsanwalt -

Sozietät Müller&Würzburg
Steuerberater und Rechtsanwalt

www.mundw.eu
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