Hallo,
ich bin freiberuflich als Kleinunternehmer gemeldet, habe aber nur für 2014 einen Werkvertrag von 3000€ bekommen.
2014 habe aber noch als normaler Arbeitnehmer bei einer Firma gearbeitet.
Kommt in die Umsatzsteuererklärung nur der Umsatz der selbständigen Tätigkeit rein oder auch der Umsatz als normaler Arbeitnehmer (falls man das Umsatz nennen kann)?
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Umsatzsteuererklärung nur selbständige Tätigkeit?
6. März 2015
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Frage vom 6. März 2015 | 13:19
Von
Status: Beginner (79 Beiträge, 9x hilfreich)
Umsatzsteuererklärung nur selbständige Tätigkeit?
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#1
Antwort vom 6. März 2015 | 13:22
Von
Status: Unbeschreiblich (32852 Beiträge, 17256x hilfreich)
(falls man das Umsatz nennen kann)
Nein, man kann das nicht Umsatz nennen - es hat ja mit Ihrer Freiberuflichkeit gar nichts zu tun.
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