Hallo!
Heute ist es endlich so weit und ich kann mein Nebengewerbe anmelden.
Jedoch habe ich noch 2 kleine Fragen:
1.) Ist es korrekt, dass ich gemäss dieser Kleinunternehmerregel keine Umsatzsteuer von meinem Umsatz abgeben muss? Und wie lange greift diese Regelung? Habe gelesen 17500€ im ersten und 50000€ Umsatz im zweiten Jahr - ist das korrekt?
Wie sieht das aus mit dem Rücknahmerecht? Da ich Lebensmittel verkaufe, kann ich die ja nicht zurücknehmen, ausser natürlich sie kommen "defekt" an oder sind abgelaufen, oder?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Gruß,
Alex
Umsatzsteuer und Rücktrittsrecht
1. Oktober 2015
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Frage vom 1. Oktober 2015 | 11:55
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Umsatzsteuer und Rücktrittsrecht
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#1
Antwort vom 1. Oktober 2015 | 12:34
Von
Status: Unbeschreiblich (32905 Beiträge, 17276x hilfreich)
Fragen zum Steuerrecht gehören in das entsprechende Unterforum.
#2
Antwort vom 1. Oktober 2015 | 13:29
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatFragen zum Steuerrecht gehören in das entsprechende Unterforum. :
Danke für die Antwort.
Lässt sich das verschieben oder muss ich es im passenden Forum nochmal eröffnen?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 1. Oktober 2015 | 13:32
Von
Status: Unbeschreiblich (32905 Beiträge, 17276x hilfreich)
Das läßt sich generell durch Moderatoren verschieben. Sie haben aber 2 Themenbereiche angeschnitten - das Rücktrittsrecht gehört eher unter Kaufrecht. Insofern sollten Sie das in 2 neue Threads zerlegen und hier dichtmachen. Die Inhalte kriegen Sie ja per copy-and-paste schnell woandershin.
#4
Antwort vom 1. Oktober 2015 | 13:34
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDas läßt sich generell durch Moderatoren verschieben. Sie haben aber 2 Themenbereiche angeschnitten - das Rücktrittsrecht gehört eher unter Kaufrecht. Insofern sollten Sie das in 2 neue Threads zerlegen und hier dichtmachen. Die Inhalte kriegen Sie ja per copy-and-paste schnell woandershin. :
Vielen Dank, dann mache ich das so.
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