Guten Tag,
vielleicht kann mir jemand hier weiterhelfen.
Der Antiquitätenhändler (A) hat aus dem Verkauf von Antiquitäten im Jahr 2015 Erlöse in Höhe von 3.000.000€ (brutto) erzielt. Für die von ihm eingekauften Waren hat er insgesamt 1.600.000€ (brutto) an seine Lieferanten gezahlt.
A ist außerdem Eigentümer einer vermieteten Eingentümswohnung in Bremen. Diese verkauft er im Oktober 2015 zum Preis von 300.000 Euro.
Frage: Wieviel Umsatzsteuer muss A für das Jahr 2015 an sein Finanzamt zahlen?
Da er Antiquitäten verkauft ist eigentlich ein ermäßigter Steuersatz angebracht? Oder doch 19%, weil es sich hier um ein gewerblicher Handel handelt?
Vielen Dank im Voraus!
Umsatzsteuer berechnen.
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ich werfe einfach mal eine Zahl in den Raum: 91.588,79 EUR.
Ist Antiquitätenhandel nicht immer gewerblich?Zitat:Oder doch 19%, weil es sich hier um ein gewerblicher Handel handelt?
Wieso ermäßigter Seuersatz §12 ABs.2 UStG und wieso Differenzbesteuerung §25a UStG ?ZitatIch werfe einfach mal eine Zahl in den Raum: 91.588,79 EUR. :
taxpert
-- Editiert von taxpert am 12.02.2017 19:00
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Die Frage ist nicht einfach zu beantworten, da fraglich ist, ob die Ware mit abziehbarer Vorsteuer gekauft wurde. Außerdem mss der Zeitpunkt der Steuerentstehung und des etwaigen Vorsteuerabzugs beachtet werden.
Der Steuersatz ist 19 %. Der Verkauf der Wohnung nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG
steuerfrei.
Somit liegt die Steuer zwischen 223.529 EUR und 478.992 EUR.
Das stimmt, wie auch grundsätzlich die Zahlen! Aber die Begründung ist falsch!ZitatDie Frage ist nicht einfach zu beantworten :
Gefragt wurde nach der USt, nicht nach der USt-Zahllast!
Da es sich bei Antiquitäten um gebrauchte Güter handelt, stellt sich die Frage, ob und in wie weit die Differenzbesteuerung des §25a UStG greift! Die Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der USt beträgt daher irgendend etwas zwischen 2.521.008 € und 1.176470 €, die USt entsprechend!!
Die USt-Zahllast ist noch weniger zu bestimmen, denn weder weiß man die festzusetzende USt, noch die VoSt, die sich aus dem Wareneingang ergibt oder die weiteren mit VoSt belasteteten Betriebsausgaben!
taxpert
Glaube kaum, dass der TN USt-Schuld und -Zahllast unterscheiden kann und letzteres meinte (was er zahlen muss). Da der Sachverhalt nicht mehr hergab, entspricht das eine im vorliegenden Fall dem anderen.
Und wenn Du Deine BMG mit dem Steuersatz multiplizierst, kommst Du zufällig gerundet exakt auf die von mir genannten USt-Beträge. :-)
ZitatUnd wenn Du Deine BMG mit dem Steuersatz multiplizierst, kommst Du zufällig gerundet exakt auf die von mir genannten USt-Beträge. :-) :
UC?ZitatDas stimmt, wie auch grundsätzlich die Zahlen! :
taxpert
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