Sagen wir mal eine Firma in Afghanistan hat von einer Firma aus Deutschland (GmbH) ein Computersystem fuer 3 Monate angemietet. Alle ausfuhrrechtlichen Bestimmungen wurden eingehalten.
Das Computersytem wurde mit IHK Zertifikat und Warennummern (Statistisches Bundesamt) nach Kabul geschickt.
Zoll wurde auch abgewickelt. Die Rechnung wurde ohne MwSt. ausgestellt, da auch in der Vergangenheit Waren die dort hin verkauft wurden, ohne MwSt. nach Afghansitan verkauft.
Jemand sagte, dass bei Vermietung auch in ein Drittland MwSt. anfallen wuerde. Bitte um entsprechende Aufklaerung.-
Weiterhin hat die deutsche GmbH einen Brief vom Finanzamt bekomem mit dem Hinweis, dass sie eine Umsatzsteuerpruefung vornehmen wollen. Im Brief steht auch, dass die Steuerfahndung mit im Einsatz ist, weil der Verdacht der Umsatzsteuer Kuerzung vorliegt. Die GmbH idy eine kleine Firma und sie versteht nicht was los ist. Ist der Einsatz einer Steuerfahndung normal?
Danke fuer Eure Meinungen.
Umsatzsteuer bei Vermietung ins Ausland und Steuerfahndung
1. Dezember 2015
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Frage vom 1. Dezember 2015 | 18:40
Von
Status: Schüler (182 Beiträge, 81x hilfreich)
Umsatzsteuer bei Vermietung ins Ausland und Steuerfahndung
Haben Sie sich versteuert?
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#1
Antwort vom 2. Dezember 2015 | 06:52
Von
Status: Student (2112 Beiträge, 734x hilfreich)
Hat dieser Jemand auch eine Fundstelle für diese Aussage?
USt ist jetzt nicht so mein Ding, aber nach § 3a Abs. 2 UStG
sollte der Ort der Leistung Afghanistan sein. Damit wäre das ganze nicht USt-pflichtig.
Und nein, es ist nicht normal, dass die Steuerfahndung mitspielt. Und die steigen auch nur mit ein, wenn es konkrete Verdachtsmomente gibt.
Vielleicht wäre es mal an der Zeit, sich einen Steuerberater zu gönnen ....
LG
Chris
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