RechtShop
Rechtshop » Steuerrecht » Umsatzsteuer
Umsatzsteuer bei Auslandsgeschäften
« Zurück | Seite: | weiter »

Umsatzsteuer bei Auslandsgeschäften
Rechtsanwältin Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 9961 14, Fax: 06131 9961 13
Erbrecht, Arbeitsrecht, Einkommensteuerrecht, Internationales Steuerrecht, Familienrecht
Bewertungen: 164
Rechtsanwältin Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 9961 14, Fax: 06131 9961 13
Erbrecht, Arbeitsrecht, Einkommensteuerrecht, Internationales Steuerrecht, Familienrecht
Bewertungen: 164

Umsatzsteuer bei Auslandsgeschäften enthält folgende Leistung: Preis
€120,00
inkl. MwSt.
€120,00
inkl. MwSt.
Überblick
Stimmt etwas nicht mit diesem Produkt? Produkt melden!
Bei grenzüberschreitenden Lieferungen oder Dienstleistungen, die Fragen der Umsatzsteuer berühren, verlangt die Finanzverwaltung die strenge Einhaltung von Formvorschriften und zahlreiche Angaben auf den Rechnungen und in den Steuererklärungen.
Es erfolgt hier die steuerrechtliche Prüfung eines konkreten Sachverhalts mit einer Beratung, ob Rechnungen und andere Unterlagen richtig erstellt sind. Dabei wird die Rechtslage zu der konkreten Frage erläutert, jedoch kein Gutachten erstellt.
Umsatzsteuerbescheide stehen als Anmeldesteuer vier Jahre unter dem Vorbehalt der Nachprüfung, sowohl für das Finanzamt als auch für den Steuerpflichtigen.
So kann die Vermeidung eines sich häufig wiederholenden Fehlers, der in einem Monat nur eine geringe finanzielle Auswirkung mit sich bringt., für mehrere Jahre betrachtet, eine erhebliche Bedeutung erlangen.
Es wird eine Empfehlung ausgesprochen, ob hier
weiterer Handlungsbedarf besteht (Berichtigungen für frühere Veranlagungszeiträume, Rechtsmittelverfahren etc.).
Das Tätigwerden gegenüber der Finanzverwaltung ist in dieser Beratung nicht umfasst.
Es erfolgt hier die steuerrechtliche Prüfung eines konkreten Sachverhalts mit einer Beratung, ob Rechnungen und andere Unterlagen richtig erstellt sind. Dabei wird die Rechtslage zu der konkreten Frage erläutert, jedoch kein Gutachten erstellt.
Umsatzsteuerbescheide stehen als Anmeldesteuer vier Jahre unter dem Vorbehalt der Nachprüfung, sowohl für das Finanzamt als auch für den Steuerpflichtigen.
So kann die Vermeidung eines sich häufig wiederholenden Fehlers, der in einem Monat nur eine geringe finanzielle Auswirkung mit sich bringt., für mehrere Jahre betrachtet, eine erhebliche Bedeutung erlangen.
Es wird eine Empfehlung ausgesprochen, ob hier
weiterer Handlungsbedarf besteht (Berichtigungen für frühere Veranlagungszeiträume, Rechtsmittelverfahren etc.).
Das Tätigwerden gegenüber der Finanzverwaltung ist in dieser Beratung nicht umfasst.
Stimmt etwas nicht mit diesem Produkt? Produkt melden!


Nicht das Richtige gefunden? Schildern Sie den Anwälten Ihren Fall oder Ihre Aufgabe. Sie bestimmen den Preis per Gebot und finden Ihren Anwalt. Individueller geht es nicht!
« Zurück | Seite: | weiter »
