Umsatzsteuer-Voranmeldung bei Photovoltaik; hier: Eigenverbrauch

10. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Wollsocke
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 11x hilfreich)
Umsatzsteuer-Voranmeldung bei Photovoltaik; hier: Eigenverbrauch

Hallo!

Folgende Ausgangssituation:

A hat auf seinem Einfamilienhaus eine kleine Photovoltaikanlage installieren lassen. Er hat das Unternehmen beim Finanzamt angezeigt und Regelbesteuerung gewählt.
Zu 30% verbraucht A den Strom selbst, zu 70% speist er ihn ins Netz ein.
Nun steht A vor der Abgabe der ersten monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung und weiß nicht, ob er schon dort seinen Eigenverbrauch (wie auch immer) einfließen lassen muss oder ob der Eigenverbrauch erst zum Jahresende in der Jahres-Umsatzsteuererklärung berücksichtigt wird?

A hofft, dass es unter euch entweder PV-Steuerexperten gibt oder aber PV-Betreiber, die sich schon länger mit den monatlichen Voranmeldungen herum schlagen und daher aus ihren Erfahrungen bezüglich der sog. "unentgeltlichen Wertabgabe" berichten können ;)

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2063 Beiträge, 1184x hilfreich)

Vereinfacht lautet Ihre Frage, ob man in einer Steuererklärung richtige oder falsche Angaben machen soll. Wenn Sie raten müssten, wie würde die Antwort lauten?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Wollsocke
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 11x hilfreich)

Nein! Da habe ich mich offenbar falsch ausgedrückt.Es geht nicht um das 'ob', sondern um das 'wie'. Ich versuche es anders:

Wie wird der Eigenverbrauch in der monatlich abzugebenden USt-Voanmeldung berücksichtigt?

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.057 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen