Hallo!
Folgende Ausgangssituation:
A hat auf seinem Einfamilienhaus eine kleine Photovoltaikanlage installieren lassen. Er hat das Unternehmen beim Finanzamt angezeigt und Regelbesteuerung gewählt.
Zu 30% verbraucht A den Strom selbst, zu 70% speist er ihn ins Netz ein.
Nun steht A vor der Abgabe der ersten monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung und weiß nicht, ob er schon dort seinen Eigenverbrauch (wie auch immer) einfließen lassen muss oder ob der Eigenverbrauch erst zum Jahresende in der Jahres-Umsatzsteuererklärung berücksichtigt wird?
A hofft, dass es unter euch entweder PV-Steuerexperten gibt oder aber PV-Betreiber, die sich schon länger mit den monatlichen Voranmeldungen herum schlagen und daher aus ihren Erfahrungen bezüglich der sog. "unentgeltlichen Wertabgabe" berichten können
Umsatzsteuer-Voranmeldung bei Photovoltaik; hier: Eigenverbrauch
10. Juni 2017
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Frage vom 10. Juni 2017 | 14:21
Von
Status: Beginner (82 Beiträge, 11x hilfreich)
Umsatzsteuer-Voranmeldung bei Photovoltaik; hier: Eigenverbrauch
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#1
Antwort vom 11. Juni 2017 | 06:43
Von
Status: Student (2063 Beiträge, 1184x hilfreich)
Vereinfacht lautet Ihre Frage, ob man in einer Steuererklärung richtige oder falsche Angaben machen soll. Wenn Sie raten müssten, wie würde die Antwort lauten?
#2
Antwort vom 11. Juni 2017 | 09:34
Von
Status: Beginner (82 Beiträge, 11x hilfreich)
Nein! Da habe ich mich offenbar falsch ausgedrückt.Es geht nicht um das 'ob', sondern um das 'wie'. Ich versuche es anders:
Wie wird der Eigenverbrauch in der monatlich abzugebenden USt-Voanmeldung berücksichtigt?
Und jetzt?
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