Umsätze eines Kunden veröffentlichen

19. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
Patrizia83
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Umsätze eines Kunden veröffentlichen

Hallo,

ich möchte einen Onlineshop eröffnen, in den ich ein Bonussystem integrieren möchte. Das Bonussystem soll folgendermaßen funktionieren:

Wirbt ein Kunde einen neuen Kunden, so verdient der Kunde der der den Neukunden geworben hat, an den Umsätzen des Neukunden mit.
Im Beispiel: Kunde A wirbt zwei Neukunden (Kunde B und Kunde C). Gibt Kunde B nun 50€ und Kunde C 30€ im Onlineshop aus, so bekommt Kunde A 10% auf alle Umsätze von Kunde B und C (also 5€ + 3€) auf seinem Kundenkonto gutgeschrieben und kann diese bei seinem nächsten Einkauf einlösen.

Nun ist die Frage, ob ich in einem Newsletter die Info an Kunde A geben kann, von welchem Kunden welche Prämien kommen. Zum Beispiel: 'Dein geworbener Kunde A hat für 50€ eingekauft, und Kunde B für 30€'.

Ist diese Info mit dem Datenschutz zu vereinbaren oder nicht?

Ich weiß nicht mehr weiter und würde mich über alle Antworten freuen!

Liebe Grüße,
Patrizia

Fragen zum Datenschutz?

Fragen zum Datenschutz?

Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1225x hilfreich)

Bei diesem Modell wäre ja schon eine saubere Abrechnung gar nicht möglich, ohne A die Umsätze von B und C offenzulegen. Wie sonst will man sich verhalten, wenn A sagt "sag mir mal, wieviel ich zu kriegen habe und warum"?

Datenschutzrechtlich unproblematisch ist das (nur) dann, wenn alle Teilnehmer auch darauf hingewiesen wurden und dem zugestimmt haben (also den geworbenen Kunden B und C vor/bei Anmeldung gesagt wird, daß ihre Umsätze dem Werber offen gelegt werden und dies etwa mit einer Checkbox akzeptieren).

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Hallo,
das Datenschutzthema ist vollkommen nachrangig.


Denn mit solchen Werbemethoden landet man schnell bei illegalen Schneeballsystemen.
Das gibt dann bis zu 2 Jahren Haft (theoretisch), im besten Fall einen Hagel von teuren wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen durch Wettbewerber oder (seltener) Verbrauchervereine.

Das systematische Abmahnen von Wettbewerbern gehört in vielen Online-Shop-Bereichen zum Geschäftsmodell um kleinere Newcomer damit finanziell wieder ganz schnell aus dem Markt aussteigen zu lassen.
Da sind mit einem Brief schnell mal mehrere Tausend Euro futsch.

Gehe davon aus dass alle halbwegs professionellen Shopbetreiber ihren Wettbewerb genauestens beobachten.


http://www.omsels.info/die-verbote-oder-was-darf-ich-nicht/16-strafbare-werbung
http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__16.html

Die Werbung muss also einwandfrei gestaltet werden.

Vereinfacht gesagt ist es OK und beliebt Bestandskunden die bereits gekauft, und nicht nur etwa einen Newsletter abonniert haben, Provisionen oder andere Vorteile bei Neukundengewinnung anzubieten.
Machen Zeitschriften mit ihren Postkarten für Freundschaftswerbung schon lange so. Das ist ok.
Aber etwa der Webseite oder anderen Werbemitteln wie z.B. Banner zu versprechen beim Kauf anschließend von anderen weiteren Verkäufen an Dritte zu profitieren ist hochriskant.

Es gibt legale Ausprägungen im "Multi-Level-Marketing", aber das bedarf besser einer Überprüfung durch Juristen mit Kenntnissen des Wettbewerbrechts. Ansonsten muss man zuviel für gerechtfertigte Abmahnungen und weiteren Ärger einplanen.

Es gibt nicht wenige kleinere Shopbetreiber die je nach Sitten im Sortimentsbereich bereits als Faustregel ein bis zwei Tausend Euro allein für die fachgerechte Abwehr von (ungerechtfertigten) Abmahnungen einplanen. Pro Monat. Im Business wird immer mit harten Bandagen gekämpft.


http://abmahnung-uwg.de/die-haeufigsten-fehler/index.html




-----------------
""

-- Editiert maestro1000 am 20.11.2014 22:57

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.043 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen