Umrechnung alter Punkte nach der Reform des Verkehrzentralregisters in Flensburg

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Die Reform des Punkteregisters betrifft eine Vielzahl von Verkehrsteilnehmern, die bereits mit "alten" Punkten in Flensburg registriert sind.

Nun ist es also soweit, am 01.05.2014 tritt die Reform des Verkehrszentralregisters (VZR) in Kraft. Diese Reform sollte Vieles vereinfachen und erleichtern sowie primär die Sicherheit auf den deutschen Straßen erhöhen.

Reform vereinfacht das bestehende Punktesystem nicht

Eine Vereinfachung und Erleichterung des Systems, das ist bereits jetzt erkennbar, ist durch die Reform nicht eingetreten. Ob diese zur Erhöhung der Sicherheit auf den Straßen beiträgt, dürfte mehr als fraglich sein. Mit Sicherheit trägt sie jedoch zur Verunsicherung der Verkehrsteilnehmer bei.

Sascha  Kugler
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In der aktuellen Verkehrssünderdatei in Flensburg sind mehrere Millionen am Verkehr teilnehmende Bürger wegen begangener eintragungsfähiger Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Straßenverkehr registriert.

8 Punkte reichen zur Entziehung der Fahrerlaubnis

Die meist gestellte Frage der Betroffenen ist: Was passiert mit meinen alten Punkten? Bisher durfte man insgesamt 18 Punkte sammeln bis der Führerschein weg war. Nach der Reform des Verkehrszentralregisters reicht bereits  die Eintragung von 8 zur Entziehung der Fahrerlaubnis. 

Die Punkte aus dem alten System werden am 01.05.2014 wie folgt umgerechnet:

Punktestand am 30.04.2014

Umrechnung nach der Reform des Verkehrszentralregisters

Folgen

1-3

1

Vormerkung

4-5

2

 

6-7

3

 

8-10

4

Ermahnung

11-13

5

14-15

6

Verwarnung

16-17

7

 

18

8

Entziehung

Für die Betroffenen gibt es bis zum Erreichen von 5 Punkten die Möglichkeit, einen Punkt durch die Teilnahme an einem freiwilligen Seminar gem. § 4 Abs. 7 StVG abzubauen. Dabei ist es wichtig, dass die Teilnahmebescheinigung innerhalb von zwei Wochen nach Ausstellungsdatum vorgelegt wird. Diese Möglichkeit zum Punkteabbau ist nur einmal in fünf Jahren möglich, wobei die Teilnahme an einem Seminar nach altem Recht gem. § 4 Abs. 4 StVG die erneute Teilnahme hemmt.

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Leserkommentare
von dirk1507 am 08.03.2014 14:16:58# 1
Ich würde gerne einmal wissen wann dann die "alten" umgerechneten Punkte verfallen. ? Es gibt ja genug Verkehrsteilnehmer welche nach dem alten System punkte schon über viele Jahre mit sich schleppen. nach dem neuen System verfallen ja Punkte nach einer festen Zeit in Abhängigkeit was für ein Verstoß es sich gehandelt hat. Was passiert also mit Punkten z.B. Telefonieren am Steuer die sagen wir mal 5 Jahre alt sind ? Diese wären nach dem neuen System nach 2,5 Jahren verfallen
    
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