Umquartierung wegen Modernisierung

8. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
rechtsbeifall
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 23x hilfreich)
Umquartierung wegen Modernisierung

Mein Mieter teilte mir schriftlich mit, dass eine Umquartierung wegen Modernisierung stattfindet. Eine Ausweichwohnung sowie die Kostenübernahme eines nicht leistungsspezifizierten Umzugs wurde mir zugesagt. Der Umzug soll bereits in fünf Wochen stattfinden. Die Adresse der Ausweichwohnung wird mir 10 Tage vor dem Umzug bekannt gegeben.

Gegen die Ankündigung legte ich Widerspruch ein, da die Modernisierungsankündigung ohne Einhaltung der gesetzlichen Form- und Frist gemäß § 555c Abs. 1 BGB erfolgte. Also ohne die Nennung der vorraussichtlichen Dauer und auch nicht, wie gesetzlich festgelegt, drei Monate vorher. Außerdem bat ich um Angabe der genauen Leistungen des Umzugsunternehmens sowie Angaben zur Ausweichwohnung. Und natürlich um Angabe über die voraussichtliche Dauer.

Zur Dauer wurde mir bereits mitgeteilt, dass die Modernisierungsarbeiten wohl so zwischen 9 und 12 Monaten andauern.

Meine Fragen

1.
Welche Leistungen muss das Umzugsunternehmen erbringen, reicht das Stellen von Umzugskartons, Transport und Einlagerung oder müssen hier auch Leistungen wie das fachfgerechte Verpacken der Umzugsgüter, Montage der Möbel etc. erbracht werden? Ist das irgendwo gesetzlich geregelt oder sind Urteile bekannnt?

2.

Ist es zulässig, dass der Vermieter die Ausweichwohnung erst 10 Tage vorher bekannt gibt? Das Ummelden von z.B. Telefon/Internet ist so kurzfristig nicht möglich. Beruflich bin auch auf das Internet angewiesen, da ich einige Stunden im Home-Office arbeite.

3.
Bin ich gesetzl verpflichtet mich für diesen Zeitraum umzumelden? Es handelt sich ja nur um eine vorübergehende Verlegung der Meldeadresse, auch wenn über drei Monate.

4.
In meiner Wohnung habe ich vor einem Jahr weißen Parket auslegen lassen, im selben Zug habe ich schwarze Möbel gekauft. Im Rahmen der Modernisierung soll nun dunkelbrauner Laminat verlegt werden. In Kombination mit den schwarzen Möbeln habe ich nun Angst, dass es sehr düster werden kann. Habe ich ein Recht darauf meinen Parkett wieder auf Kosten des Vermieters verlegen zu lassen bzw. ein Recht bei der Mitbestimmung der Farbwahl des neuen Laminats? Wie verhält es sich bei den Tapeten?

Vielen Dank für Antworten.







-- Editier von rechtsbeifall am 08.04.2016 10:19

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Du benötigst meiner Meinung nach eine eingehende Rechtsberatung. Das ist in einem Forum weder möglich noch sinnvoll. Ich würde dir empfehlen, entweder einem Mieterverein beizutreten oder einen Anwalt für Mietrecht aufzusuchen. Die Kosten dafür wirst du vermutlich selber tragen müssen. Dennoch wird sich das meiner Meinung nach am Ende auszahlen.

Zur Ersatzwohnung: Wenn ich mich nicht irre, dann ist der Vermieter nicht verpflichtet, eine Ausweichwohnung zu stellen. Und ich sehe auch keine Verpflichtung des Mieters, eine angebotene Ausweichwohnung zu akzeptieren (siehe z.B. http://www.mietrecht.org/modernisierung/modernisierung-ersatzwohnung/). Damit sollte sich Frage 2 erübrigen.

Beim Rest möchte ich mich lieber raushalten, weil - wie oben geschrieben - meiner Meinung nach da eine eingehende Rechtsberatung nötig ist.

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