Hallo.
Ich hatte neulich eine interessante Diskussion im Freundeskreis.
Eine Freundin fragte, ob sie sich nach dem geplanten Umzug zu ihrem Freund komplett ummelden soll oder wie das mit dem Erstwohnsitz/Zweitwohnsitz läuft.
Eine gemeinsame Suche im Internet brachte eine Lösung für sie, denn die Frage wird ja in vielen Foren gestellt.
Aber es geht dabei immer um eines oder mehrere Themen wie Postanschrift, ALG, Hartz IV, Mietrecht, Sorgerecht, …
Deshalb hatten wir am Ende ein neues gemeinsames Problem : Aus ihrem konkreten Fall wurde ein von uns konstruierter fiktiver Fall.
Unser angenommenes Szenario:
-Frau X ist noch bei ihrer Mutter gemeldet
-Sie lebt aber schon mehrere Jahre bei ihrem Freund Herrn Y
-Beide Wohnorte sind in Mehrfamilienhäusern & diese im jeweiligen Familienbesitz
-Verschiedene Städte - Gleiches Bundesland - 15 km Entfernung
-Keine der Personen ist auf staatliche Hilfe angewiesen.
(X und Y sind beide berufstätig, die Mutter von Frau X Rentnerin)
-Kinder gibt es nicht
-Post ist auch kein Thema, denn Frau X besucht ihre Mutter mehrmals im Monat
-Sie hat auch täglichen telefonischen Kontakt zu ihr, so das in Einzelfällen schnell reagiert werden kann
Hätte sich Frau X ummelden oder einen Zweitwohnsitz anmelden müssen ?
Wenn ja: Aus welchem Grund ?
Hat sie sich strafbar gemacht ?
Wenn ja: Mit welchen Strafen müsste sie rechnen ?
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-- Editiert Jääb am 13.12.2014 00:19
Ummeldung, Zweitwohnsitz - oder keins von beiden ?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Hätte sich Frau X ummelden oder einen Zweitwohnsitz anmelden müssen ?
Sie hätte sich ummelden müssen.
Wenn ja: Aus welchem Grund ?
Weil der Gesetzgeber das im Meldegesetz des betreffenden Bundeslandes so festgelegt hat.
Hat sie sich strafbar gemacht?
Nö, weil der Verstoß gegen das Melderecht nur eine Ordnungswidrigkeit ist.
Wenn ja: Mit welchen Strafen müsste sie rechnen ?
Mit einem Bußgeld in individuell festzulegender Höhe - da gibt es keinen Katalog, in dem man das nachschlagen könnte.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Unter Umständen hätte sie sich der Steuerhinterziehung schuldig gemacht - wenn in der betraffendne Gemeinde eine Steuer auf Zweitwohnsitze erhoben würde.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
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