Hallo allerseits,
kurz zum Hintergrund.
Das komplette Umgangsrecht (Wochenenden, Ferien, Telefonkontakte) ist gerichtlich geregelt. Auf Grund dessen, das die Mutter schon öfters quergeschossen hat, haben wir im Umgangsbeschluss eine Zwangsgeldandrohung, für Zuwiderhandlungen, enthalten.
Letztes Wochenende wäre bei mir wieder ein entsprechendes Umgangswochenende gewesen.
Ich war pünktlich da.
Wer war nicht da, Kindesmutter samt Kind.
Kein Hinweis, das sie verreist oder nicht anwesend sei. Garnichts!
Nun zu meiner Frage.
Welcher weitere Verfahrensweg ist hier zu empfehlen?
Vielleichrt hat ja hier schon jemand Erfahrung mit soetwas und kann mir weiterhelfen.
Vielen Dank, für ernstgemeinete Vorschläge.
Jumpel
Umgangsvereitelung, was nun?
24. August 2009
Thema abonnieren
Frage vom 24. August 2009 | 21:46
Von
Status: Beginner (129 Beiträge, 17x hilfreich)
Umgangsvereitelung, was nun?
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 24. August 2009 | 21:57
Von
Status: Schüler (238 Beiträge, 140x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 24. August 2009 | 22:48
Von
Status: Beginner (129 Beiträge, 17x hilfreich)
Hallo Dromedar,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
wie kann ich so etwas beantragen?
Brauch ich dafür einen Anwalt?
Muß ich ein Zwangsgeldvorschlag einbringen oder bleibt dieser offen?
Im Beschluss ist eine Summe bis 25.000 € festgelegt, bestimmt eine Standartsumme.
Wie muß ich weiter verfahren?
Vielen Dank, im voraus
Jumpel
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