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Umgangsrecht/Besuchszeite bei geteiltem Sorgerecht

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Umgangsrecht/Besuchszeite bei geteiltem Sorgerecht

Hallo, ich habe eine Frage. Wenn Kinder bei ihrem Vater leben, Mutter und Vater aber geteiltes Sorgerecht haben, gibt es da eine Regelung, wie oft die Kinder bei der Mutter sein müssen/dürfen?
Hintergund, die Kinder meiner Lebensgefährtin leben bei ihrem Vater. Doch meine Lebensgefährtin muss um jeden Termin betteln wo sie die Kinder sehen und holen darf. Die Kinder zu holen ist kein Problem, sie sind gerne bei uns nur der Vater versucht jeden Termin abzuwimmeln.
Kann mir da vielleicht jemand helfen?


von mountainhope am 13.07.2012 12:12
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Umgangsrecht/Besuchszeite bei geteiltem Sorgerecht
Es ist zunächst einmal Sache der Eltern, wie sie den Umgang regeln.

Wenn das nicht funktioniert - und danach sieht es mir hier aus - , kann man den Umgang gerichtlich regeln lassen. Das ist immer die zweitbeste Lösung. Aber immer noch besser als eine nicht funktionierende "einvernehmliche" Besuchsregelung.

Deine Lebensgefährtin sollte das Gespräch mit dem Kindesvater suchen und auf diese Konsequenz dezent und freundlich hinweisen. Denn es liegt im Interesse der Kinder, dass sich Papa und Mama auch nach der Trennung zu einigen wissen.

Andernfalls muss man halt einen fähigen Anwalt suchen und das Ganze gerichtlich klären und vor allem strafrechtlich bewehren lassen.

Auf keinen Fall sollte sich die Kindesmutter aus der Beziehung zu ihren Kindern herausdrängen lassen. Ist der Kontakt erst einmal abgerissen, dann ist es sehr schwer wenn nicht gar unmöglich den wieder aufzubauen!

Hoffen wir mal, dass der Kindesvater einsichtig ist.

-- Editiert Marcus2009 am 13.07.2012 12:26


von Marcus2009 am 13.07.2012 12:24
Status: Unsterblich (871 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 56 User(n) bewertet)

>Umgangsrecht/Besuchszeite bei geteiltem Sorgerecht
Hallo,
wenn geschiedene Eltern ein gemeinsames Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht haben, ist es an ihnen eine für alle Betroffenen (Kinder und Eltern) gute Regelung zu treffen.
Sollte dies nicht so ohne weiteres einvernehmlich möglich sein, gibt es die Möglichkeit der Unterstützung durch das Jugendamt. Im schlimmsten Fall muss sich das Familiengericht damit befassen.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"


von amako am 13.07.2012 12:25
Status: Unsterblich (1309 Beiträge)
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