>Umgangsrecht/Besuchszeite bei geteiltem Sorgerecht
Es ist zunächst einmal Sache der Eltern, wie sie den Umgang regeln.
Wenn das nicht funktioniert - und danach sieht es mir hier aus - , kann man den Umgang gerichtlich regeln lassen. Das ist immer die zweitbeste Lösung. Aber immer noch besser als eine nicht funktionierende "einvernehmliche" Besuchsregelung.
Deine Lebensgefährtin sollte das Gespräch mit dem Kindesvater suchen und auf diese Konsequenz dezent und freundlich hinweisen. Denn es liegt im Interesse der Kinder, dass sich Papa und Mama auch nach der Trennung zu einigen wissen.
Andernfalls muss man halt einen fähigen Anwalt suchen und das Ganze gerichtlich klären und vor allem strafrechtlich bewehren lassen.
Auf keinen Fall sollte sich die Kindesmutter aus der Beziehung zu ihren Kindern herausdrängen lassen. Ist der Kontakt erst einmal abgerissen, dann ist es sehr schwer wenn nicht gar unmöglich den wieder aufzubauen!
Hoffen wir mal, dass der Kindesvater einsichtig ist.
-- Editiert Marcus2009 am 13.07.2012 12:26
von Marcus2009 am 13.07.2012 12:24
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