Umgangsrecht und Kosten.

26. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
kerstin04
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Umgangsrecht und Kosten.

Hallo..Mein Mann bekommt zur Zeit Hartz4 bis,zur Rente.Krankheitsbedingt..Er hat einen Jungen der bei der Mutter 400 km weit weg wohnt.Die Mutter und das Kind bekommen Hartz4.Jetzt meine frage hat mein Mann eine möglichkeit von der Mutter einen keinen Beitrag für die Sommerferienzubekommen wenn das Kind 3 Wochen hier ist?Bis jetzt habe ich alles immer bezahlt.Das geht aber diesmal nicht.Da die Mutter bestimmt in welchen Zeit das Kind her darf.Wir wollten das Kind eigentlich die letzten 3 Wochen nehmen...Die Mutter will mit ihrem neuen Freund in den Urlaub ..die bestimmt die,Zeit und,lãsst nichts anders zu.Kann mir jemand Tipps geben was man machen kann?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CarlNDS
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 52x hilfreich)

Moin,

für jeden Tag, der das Kind beim Vater ist, hat dieses Anspruch auf den anteiligen Kindersatz des ALG II.
Antrag beim Jobcenter stellen.
Nebenbei erwähnt: Umgangskosten sind Mehrbedarf und müssen vom Jobcenter (in gewissen Grenzen) ebenfalls übernommen werden. Die Kosten müssen nur nachgewiesen und wirtschaftlich sein (also günstige Bahnticket etc.).

Gruß
Carl

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#2
 Von 
kerstin04
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok ..danke....Ich werde gleich Montag beim Jobcenter anrufen ..für uns ist vollkommen ok wenn wir etwas bekommen...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
kerstin04
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe heute beim Amt angerufen und das würde klappen mit dem Mehrbdarf...wenn die Mutter das unterachreibt...jetzt das nãchste Problém die Mutter macht sa nicht ...weil sie auch Hartz 4 für sich und ihre Kinder bekommt.Hat angst das ihr was abgezogen wird ...was auch richtig wär....meine Frage weiss jemand das man der Mutter das angerchnet wird?

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38490 Beiträge, 14014x hilfreich)

Es ist sehr wenig, was abgezogen wird, weil ja alles weiterläuft (Miete, Klamotten, u.s.w.) mit Ausnahme des Essens. Im Übrigen ist die Auskunft des Job-Centers juristisch falsch. Die war bist etwa 2011 zutreffend, bzw. da bedurfte es der Unterschriften beider Elternteile. Das wurde dann geändert, ich meine § 38 SGB II regelt das (musst Du mal ins Gesetz schauen), jedenfalls da irgendwo auf der Kante. Bitte vergesst die Transportkosten nicht. Die dürften bei der Entfernung der dickste Brocken sein.

wirdwerden

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