Umgangsrecht mit neugeborenen

29. Juli 2002 Thema abonnieren
 Von 
marina2
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Umgangsrecht mit neugeborenen

Hallo,

hat der nichteheliche vater (wir hatten nie eine beziehung zueinander) ein umgangsrecht zu einem neuegborenen baby, wenn ja, wie sieht das in der praxis aus??

unsere situation:
- keinerlei kontakt seitdem die schwangerschaft bekannt ist, keine fragen zum wohlbefinden des ungeborenen
- der KV hat trotz bitte nicht über die bestehenden erbkrankheiten in der familie informiert
- dennoch besteht er schon jetzt auf ein umgangsrecht (fordert dies per email)

hat er überhaupt eine chance auf ein umgangsrecht??
wie lange dauert ein prozess vor dem familiengericht?
wie kann umgang ohne beisein der mutter bei einem säugling aussehen??

hoffe auf baldige antworten.

danke & gruß, lotte

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Georg Calsow
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 21x hilfreich)

Wenn die Vaterschaft feststeht, besteht auch ein Umgangsrecht. Wenn keine gravierenden Gründe gegen den Umgang sprechen, können Sie den Umgang dauerhaft nicht verhindern.

Wie das Umgangsrecht im Einzelnen ausgestaltet wird, obliegt in erster Linie den Eltern. Möglich ist auch ein Umgang unter Hinzuziehung von Dritten. Bei Säuglingen empfiehlt sich eine regelmäßiger, stundenweiser Umgang. Letzlich entscheidend ist immer das Wohl des Kindes. Probleme der Eltern untereinander, sollten den Umgang nicht beeinflussen.

Erst wenn keine Einigung erziehlt wird, greift auf Antrag eines Elternteils, das Familiengericht ein und bestimmt den Umfang des Umgangs.

Die dauerhafte Verhinderung des berechtigten Umgangs kann zur Entziehung des Sorgerechts führen.

Mit freundlichen Grüßen

Calsow
Rechtsanwalt

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#2
 Von 
singlemom
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 20x hilfreich)

hallo!

mein situation sieht sehr ähnlich aus.

ich habe jetzt einen umgang auf 1x wtl. 2std vorgeschlagen, den er auch annahm.
solange das kind noch klein (4 wochen) ist, ich dachte mir, dies ließe sich ausbauen sobald die kleine größer/älter ist...
allerdings hat er sich hinter meinem rücken beim jugendamt über diese regelung beschwert.

was steht ihm rechtlich zu? eine bekannte sagte mir: alle 14 tag 2-3std...

grüße
singlemom

20x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Hallo singlemom und willkommen im Forum,

wieviel Umgang hast du zu mit dem Kind?
Ihr habt euch geeinigt über die Umgangszeiten?

Jetzt fragst du danach im diese Zeit zu verkürzen um eventuell alle 14 Tage für ihn und das Kind bereit zu stellen???
Wieso?




-----------------
"LG Anny D.Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
singlemom
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 20x hilfreich)

Hallo Anny D.

ich dachte wir hätten uns geeinigt, allerdings hatte er sich beim Jugendamt über diese Regelung beklagt, obwohl er mir versicherte, dass dies auch für ihn ok sein.

Ich möchte seinen Umgang nicht kürzen, wollte aber erfragen ob ihm mehr Umgang zusteht, da meine Infos die oben angegebenen sind. Daher fand ich die Regelung gut. Alle 14 Tage fände ich was wenig, wie soll das Kind ihn da kennenlernen? Ich finde aber auch das 1x die Woche reicht.
Was steht ihm also rechtlich zu?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Singlemom hallo,
sorry das „D.“ heißt “Die Welt….);)

alle 14 Tage ist schon richtig, dass wird i. d. R. vom Richter so entschieden, wenn Eltern sich gar nicht einigen können.
Ist schon wenig auf Dauer aber ein Anfang.

Es ist doch ganz normal das Dinge nicht glatt laufen u. das Jugendamt ist doch dazu da um zu helfen, wenn Eltern sich nicht verständigen können.

Wenn er sich auf die 1 mal in der Woche einlässt ist es gut. Man kann das ja mal neu absprechen u. muss diese Regelung nicht 20 Jahre beibehalten.
Weißt wie ich das meine?

Immer wieder muss man versuchen miteinander zu reden, gerade jetzt, wo ihr noch am Anfang seit sehe ich gute Chance für alle.
Wenn man Jahre verstreichen lässt u. sich nur noch angeht wird die Zeit für alle hart und unerträglich.
Hier im Forum gibt es leider viele traurige Fälle die aber auch mal einen Anfang hatten.

Versucht zu reden über euer Kind, es braucht viel Liebe u. Wärme um gesund und munter durchs Leben zu kommen.

Alles Liebe für das Baby und euch.:)



-----------------
"LG Anny D.Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt."

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#6
 Von 
Laetitia
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 25x hilfreich)

Hallo,
folgenden Bericht hab ich gefunden:
"grundsätzlich richtet sich das Umgangsrecht ausschließlich nach dem Wohl des Kindes, ist es doch auch ein Recht des Kindes.
Von daher sind keine Verallgemeinerungen möglich, da immer auf den Einzelfall, Entwicklungszustand etc. abgestellt werden muß. Ferner unterscheiden sich die Praktiken der einzelnen OLG-Bezirke von einander.

Als Faustregel gilt im Bereich des OLG-Celle:
- bis vier Jahre max. 4h alle 14 Tage
- danach 14-tägig am Wochenende mit einer Übernachtung
- ab Schulreife 14-tägig komplettes Wochenende
- ab 3.-4. Grundschulklasse 3 Wochen in den Sommerferien und
Oster- und Herbstferien im Wechsel

Sollte es bereits außergerichtlich zu Problemen in der Abwicklung des Umgangsrechtes (Besuchsrecht) kommen, so kann ich dir nur dringend empfehlen, dich frühzeitig an das Jugendamt mit der Bitte um Vermittlung zu wenden. Selbige Stelle ist es nämlich auch, die ggf. später in einem gerichtlichen Umgangsrechtsverfahren dem Gericht gegenüber Bericht erstattet."

Jetzt stellt sich mir allerdings die Frage wie das mit Neugeborenen vonstatten gehen soll. Alle 14 Tage 4 Stunden...
Um eine Beziehung zum Vater zu ermöglichen erscheint mir das sehr wenig.
Selbst die 14tägige Wochenend-Besuchregelung bei "Großen" find ich viiiieeel zu wenig, davon mal abgesehen.
Wäre doch toll du könntest dich mit dem Vater einigen und ihr findet eine gemeinsame Lösung die für alle gut ist. Ganz besonders für den kleinen Wurm!
1x die Woche ist doch ein Anfang. Find ich super das du dem Vater den Umgang ermöglichst und dir Gedanken darüber machst das das Kind bei ner 14tägigen Regelung den Vater nicht kennenlernen kann. *Hutab*

Ich wünsche Euch alles Gute,
in diesem Sinne
Laetitia

-----------------
"Es gibt so viele Leute auf der Welt
und so wenig Menschen.
"

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#7
 Von 
dany123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin da im Grunde gleicher Meinung.
MEin Problem ist allerdings, dass der KV meiner Kleinen sich erst beschwert hat, sein Kind sehen zu wollen... später dann immer wieder Verabredungen "vergessen" hat. Letztes Telefonat war Anfang Oktober. ER war im Unzugsstress. Ich bot an, er solle sich melden, damit wir uns danach an einem WE treffen können... Bis heute nichts mehr gehört. ICh bin es aber auch leid, dauernd hinterher telefonieren zu müssen...
Vor zwei Tagen hatte die Maus ihren ersten Geburtstag. Und er hat noch nichtmal angerufen...
ICh habe ihm angeboten, er kann täglich in der Zeit von 10:00 bis 19:00 Uhr vorbeikommen. Er will das aber nicht, weil meine Mutter auch da sei. Ich solle <gefälligst> das Kind zu ihm bringen (50 km weg) und holen...

Er hat die Maus seit Mai nicht mehr gesehen. Sie kennt ihn ja gar nicht mehr.

Aber wie weit geht nun meine Pflicht, ihm nachzulaufen?
Bei anderen Leuten jammert er rum, er sieht sein Kind nicht... aber aufgetaucht ist er auch noch nicht.

Er hat eine Freundin, zu der er nach unserer Trennung auch gezogen ist. Sie hat wohl auch ein kleines Kind. Und er hat drei ältere Kinder. Um zwei davon kümmert er sich auch nur, wenn er muss. Das meiste bleibt an der Mutter hängen. Sie muss sie bringen und holen... Und Schulaufgaben oder wichtige Entscheidungen Rund um SChule und so, trägt er auch nciht. ER meckert nur, wenn es hinterher nicht so läuft... Wenn die Kinder am WE bei uns waren, dann hat er sein Ding gemacht und die Kiddies sind sich selbst überlassen im Haus umhergetobt... so wirklich gekümmert, mal gespielt, was vorgelesen oder so, hat er nie. Da wirde das TV angeschaltet und gut... und mit diesem Kindern hat er bis damals 5, 7, und 10 Jahre zusammengelebt. Und sie nicht nur - wie meine Tochter - nach der Geburt ca. 6 Monate gesehen.

Was ist da das Wohl des Kindes? Wenn sich keiner kümmert, spielt, vorliest... was soll es dann mit ihm machen? Nur damit er sagen kann, dass er das Kind hatte???
Er will halt gern angeben damit. Als seine noch kein waren, waren sie auch interessant. Wenn sie dann größer werden, lässt das schlagartig nach. Was hat mein Kind nun davon, wennich ihn zum Umgang zwinge? Mal abgesehen davon, dass er nicht kommt - sondern ich bei ihm antanzen muss. Es ist sonst zu unbequem für ihn...

Man kann mir jetzt "Emotionen" unterstellen. Sind es aber nicht. ICh sehe das sehr nüchtern. Es war mithin ein Trennungsgrund - neben der Freundin - dass er sich nicht um seine Kinder kümmert. Sie weinten öfter, weil er sich nicht kümmerte. nicht zuhörte und und ... ich habe gesagt, dass ich nicht will, dass mein Kind so aufwächst. ER hatte während der SS und nach der Geburt Zeit es in den Griff zu bekommen. Nix. Nur Geschrei mit den Kindern. Nur Kommando, nur abgeschoben... da bin ich gegangen, bevo es ihr irgendwann genauso weh tut, wie seinen anderen Kindern.

Ist denn ein Zwang zum Kontakt wirklich sinnvoll? Wenn das Kind dann spürt, dass er nur kommt, weil er muss, hat es doch auch nix davon. Eher das Gegenteil.

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