Hallo liebe Community,
ich habe leider immer wieder Probleme mit meiner Ex Frau was unsere Kinder angeht.
Momentan geht es darum das sie unsere Tochter ohne mich zu fragen bei einer Freizeitaktovität angemeldet hat, diese ist jeweils Freitags um 16.00 Uhr, ich hole die Kinder um 14.00 Uhr ab und fahre knapp 40 Minuten hin und 40 Minuten zurück, nun behauptet meine Ex Frau ich bin dazu verpflichtet unsere Tochter dort hin zu bringen und sie eine Stunde später wieder abzuholen was für mich total umständlich ist und einfach vom fahren her nicht passt, so müssten ich entweder mit unserem 6 jährigem Sohn 3 Stunden warten oder heim fahren und kurz drauf wieder hin fahren. Sie möchte auch nicht das ich die Kinder dann erst um 17.00 Uhr zB abholen wenn unsere Tochter fertig ist.
Nun meine Frage, bin ich in dieser Situation dazu verpflichtet das zu tuen oder muss ich das nicht, es geht leider auch an meiner ungangszeit weg und da ist der Freitag auch schon kaputt und man kann nichts unternehmen.
Ich hoffe das mir hier jemand eine gute fachliche Antwort geben kann die mir weiterhilft.
Danke schonmal
Umgangsrecht mit geteiltem Sorgerecht
1. Juni 2017
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Frage vom 1. Juni 2017 | 19:32
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Umgangsrecht mit geteiltem Sorgerecht
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#1
Antwort vom 5. August 2017 | 12:40
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 4x hilfreich)
Wenn der Umgang klar geregelt ist, muss deine Tochter in der Zeit, in welcher Du zuständig bist, ihre Freizeitaktivitäten mit DIR abstimmen.
So kenne ich das.
#2
Antwort vom 5. August 2017 | 17:09
Von
Status: Unbeschreiblich (38476 Beiträge, 14009x hilfreich)
Die Mutter kann nicht über "Deine" Zeit mit den Kindern verfügen. Versuche ihr das rüber zu bringen. Was für eine Freizeitaktivität ist das denn? Gibt es vielleicht was ähnliches in Deinem Umfeld? Und, ganz wichtig, was will die Tochter?
wirdwerden
Und jetzt?
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