>Umgangsrecht gegenüber Dritte
Da die Hintergründe doch einigen interessiert, hier die Vorfälle:
Meine Tochter (15) ist psychisch krank, und hat daher Defizite im Sozialverhalten (also ziemlich schwierig) und lebt daher seit Sept. 2011 in einer speziellen Wohngruppe. JA-Mitarbeiterin wollte diese Maßnahme aus Kostengründen schnell beenden, da sie sich häufig bei der Familie ihres Freundes aufgehalten hat. Die JA-Mitarbeiterin ‚drohte‘ meiner Tochter in einem Einzelgespräch, dass sie obdachlos werde (im Mai), obwohl Sie wissen müsste, dass meine Tochter nicht stark belastungsfähig ist. Eine Woche später fand das Hilfeplangespräch ohne mich statt, ich war zu einem späterem Zeitpunkt eingeladen. Die Eltern ihres Freundes waren auch einen Tag zuvor zum richtigen Zeitpunkt eingeladen. Ohne mein Einverständnis wurde von jetzt auf gleich beschlossen, dass meine Tochter bei ihrem Freund wohnen würde, so wurde die Wohngruppe sofort gekündigt, was auch die Zielsetzung der JA-Mitarbeiterin war. Als ich 1 ½ Std. später zu meinem Termin erschien wurde ich vor vollendeten Tatsachen gestellt.
Als ich am nächstmöglichem Termin, ein Wochenende lag dazwischen, auf die Rechtswidrigkeit dieser Handlung hinwies, begründete man mir das Vorgehen mit dem §42 Inobhutnahme. Dann wurde Klage eingereicht, indem dann versucht wurde, mir u. a. das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen, um diese rechtswidrige Handlung zu legalisieren. Die Klage scheiterte in allen Punkten. Jetzt lebt meine Tochter wieder in einer Wohngruppe und die JA-Mitarbeiterin, lässt nicht locker, möchte weiterhin Einzelgespräche mit meiner Tochter, ohne mich zu informieren, ohne meine Beteiligung. Meine Tochter, möchte dies jetzt auch nicht mehr, sie hat - so wie ich - auch das Vertrauen in diese JA-Mitarbeiterin verloren, da diese mit der Obdachlosigkeit gedroht hat und den leeren Versprechungen vertraut hat, dass sie dauerhaft in der Familie ihres Freundes wohnen könnte. Ein Sachbearbeiterwechsel ist beantragt.
Ich hoffe jetzt ist einiges klarer und eher nachvollziehbar und meine Frage(n) können eher beantwortet werden.
Meine Hauptfrage ist, wie oben beschrieben, ob ich das, was ich aus Wikipedia entnommen habe, richtig auslege. Und ob es dann der richtige Weg gewesen wäre, wie ich es oben beschrieb, wie es zuletzt die Polizeikommissarin auch gemacht hatte: Mich zunächst zu fragen, ob sie meine Tochter verhören darf.
von 123angie am 26.06.2012 09:28
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